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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 04. Dezember 2023, 21:26:39
Es gibt bei der Bw keine ,,unehrenhafte Entlassung".

Die Entlassung als anerkannter KDV gilt lt. Gesetz als Entlassung auf eigenen Antrag und das gilt für jedes Dienstverhältnis oder jede Laufbahn.
Autor F_K
 - 04. Dezember 2023, 20:05:06
DEU Wehrrecht "kennt" eine "unehrenhafte" Entlassung nicht.

Im US Wehrrecht gibt es dieses Konzept.
Autor Al Terego
 - 04. Dezember 2023, 19:49:56
Ein KDV ist nicht "unehrenhaft Entlassen".
Autor JayYoung90
 - 04. Dezember 2023, 19:43:04
Danke Ihnen beiden. Hatte ich auch vermutet. Gälte ich indes weiterhin als unehrenhaft entlassen? Der Grund hierfür ist ja eigentlich nicht mehr existent?
Autor Ralf
 - 04. Dezember 2023, 19:35:06
Das ist richtig.
Autor KlausP
 - 04. Dezember 2023, 19:24:20
,,unehrenhafte Aberkennung des Dienstgrades"? Sie haben Ihren Dienstgrad mit der Anerkennung als KDV Kraft Gesetz verloren. Siehe § 30(3) Wehrpflichtgesetz.

Ob Sie mit der Rücknahme den Verlust des Dienstgrades ,,geheilt" haben kann ich nicht fundiert einschätzen, aber ich gehe davon aus, dass Sie den ehemaligen Dienstgrad nicht weiter führen dürfen und auch bei einer eventuellen Wiedereinstellung nicht mit diesem Dienstgrad eingestellt werden. Aber, wie geschrieben, nur meine persönliche Einschätzung.
Autor JayYoung90
 - 04. Dezember 2023, 19:10:31
Hallo zusammen,

kurz zum Background: Ich habe im Jahr 2010 Grundwehrdienst angetreten und nach meiner Grundausbildung KDV gestellt. Das hatte seine Gründe, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte. 2020 habe ich diesen KDV dann zurückgezogen. Auch dafür gab und gibt es Gründe. Meinem Gesuch wurde seiner Zeit sattgegeben.

Meine Frage ist nun, welche Konsequenzen das hatte? Habe ich meinen damals unehrenhafte Aberkennung meines Dienstgrades geheilt? Wenn nein, was habe ich damit technisch in Gang gesetzt?

Danke euch für eure Antworten. Im Netz konnte ich absolut nichts finden.

LG und einen schönen Abend