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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 06. Dezember 2023, 07:45:09
Ich habe die beiden Beiträge mal getrennt.
Autor F_K
 - 05. Dezember 2023, 18:26:03
@ Andi:

Der Löwe hat den Thread mit der "Idee" gekapert, mit Hilfe des KDV  die Wehrdienstzeit zu "nullen" um dann als ROA (nach Wideruf) wieder einsteigen zu können - und dies geht halt nicht (von den ganzen praktischen Problemen abgesehen).

Alleine auf diese "Idee" bezog sich meine Anmerkung - KDV ist im GG geregelt, wird also von mir verteidigt.
Autor Andi
 - 05. Dezember 2023, 18:20:03
Zitat von: Löwe von Eutin am 05. Dezember 2023, 17:53:53
Oh vielen Dank für die Aufklärung! Dann hoffe ich mal darauf dass auch eine langfristige Lösung gefunden wird, die es vielleicht auch z.B. Soldaten mit höherer verpflichtungs-/ Vordienstzeit ermöglicht am Ende oder nach ihrer Dienstzeit den Weg des Reserveoffiziers im Wehrdienst einzuschlagen. (Wer Perspektiven bietet kann kann Motivation hervorrufen.)

Eine Lösung wofür? Es gibt doch gar kein zu lösendes Problem.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist eines der wertvollsten Grundrechte, die Bundesbürger haben. Ein Recht, dass es weltweit so in den wenigsten Staaten gibt. Einerseits ist grundsätzlich davon auszugehen, dass jeder Bundesbürger, der von diesem Recht Gebrauch macht, dies nicht aus Langeweile tut, andererseits sichern die Einzelfallbescheidungen der Anträge eine qualitativ angemessene Überprüfung des Vorliegens von einschlägigen Gewissensgründen. Ein Antragsteller kennt die Konsequenzen.
Dass ein Bundesbürger, dessen Recht auf Verweigerung des Dienstes an der Waffe unwiderruflich festgestellt wurde damit vollumfänglich aus der Wehrerfassung und auch dem Datenbestand der Bundeswehr zu entfernen ist, ist genauso sinnvoll und erforderlich, um seine Grundrechte zu wahren, wie er gegenüber der Bundeswehr dann auch jegliche Ansprüche verliert, die über Rentennachversicherung und etwaige WDB-Ansprüche hinausgeht.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass er trotzdem für die Dauer seiner Dienstzeit in einem Dienstverhältnis des Bundes gestanden hat, Anspruch auf ein Dienstzeugnis und etwaige damit verbundene Anerkennung dieser Dienstzeit äquivalent zu anderen (ehemaligen) Soldaten hat.

Sollte er - und niemand anders als er selbst kann das - seinen KDV-Antrag widerrufen ist der ehemalige Soldat aus Sicht des Bundes genauso, wie jeder andere männliche Deutsche über 18 Jahren - im Falle der wieder praktizierten Wehrüberwachung - Teil einer Reserveplanung. In diesem Fall aber als militärisch Ungedienter. Die Bundeswehr wird über ihn keine Daten aus seiner früheren Dienstzeit führen (dürfen) (Ausnahme könnte hier ausschließlich die Gesundheitsakte sein).
Wenn der ehemalige Wehrdienstleistende KDV-Zurückzieher nunmehr wieder auf Basis seiner früheren Wehrdienstzeit in ein Reservistendienstverhältnis eintreten will, dann würde es - sofern ihm diese Möglichkeit eingeräumt wird - an ihm liegen frühere Qualifikationen (ATN/ATB, nicht Dienstgrade) durch die Vorlage von Nachweisen (Lehrgangszeugnissen) darzulegen. Ob er daraufhin dann - bzw. eigentlich nur durch seine zivile Qualifikation - einen höheren Dienstgrad bekommt, dürfte dann wohl BAPersBw (vermutlich Grundsatz) zu entscheiden haben.
Aber mal im Ernst: das sind doch absolute Einzelfälle, so sie überhaupt vorkommen.

Gruß
Andi
Autor F_K
 - 05. Dezember 2023, 18:04:48
Wir sprechen bei der Fallkonstellation ja von Einzelfällen - nicht von einem "großen" Problem.

Eine Lösung / Workaround wurde ebenfalls aufgezeigt.
Autor Löwe von Eutin
 - 05. Dezember 2023, 17:53:53
Zitat von: Ralf am 05. Dezember 2023, 17:36:35
Nein, die Dienstzeit bleibt erhalten.

ZitatHintergrund der Frage ist die, dass die Laufbahn der Reserveoffiziere im Wehrdienst ja für Personen mit zu viel Vordienstzeit gesperrt ist.
Dazu hatte ich bereits etwas geschrieben: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73591.msg742504.html#msg742504

Zitat von: F_K am 05. Dezember 2023, 17:46:45
... und natürlich findet auch eine Nachversicherung in der Rentenversicherung statt.

Oh vielen Dank für die Aufklärung! Dann hoffe ich mal darauf dass auch eine langfristige Lösung gefunden wird, die es vielleicht auch z.B. Soldaten mit höherer verpflichtungs-/ Vordienstzeit ermöglicht am Ende oder nach ihrer Dienstzeit den Weg des Reserveoffiziers im Wehrdienst einzuschlagen. (Wer Perspektiven bietet kann kann Motivation hervorrufen.)
Autor F_K
 - 05. Dezember 2023, 17:46:45
... und natürlich findet auch eine Nachversicherung in der Rentenversicherung statt.
Autor Ralf
 - 05. Dezember 2023, 17:36:35
Nein, die Dienstzeit bleibt erhalten.

ZitatHintergrund der Frage ist die, dass die Laufbahn der Reserveoffiziere im Wehrdienst ja für Personen mit zu viel Vordienstzeit gesperrt ist.
Dazu hatte ich bereits etwas geschrieben: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73591.msg742504.html#msg742504
Autor Löwe von Eutin
 - 05. Dezember 2023, 17:18:42
Angenommen ein Soldat stellt einen KDV Antrag und der Antrag wird bewilligt, dann wird das Dienstverhältnis ja beendet, der Soldat verliert jegliche Ansprüche bzgl. BFD, Übergangsgebührnisse etc. (vermutlich findet auch keine Nachversicherung in der Rentenkasse mehr statt, Löschung der Erfahrungsstufen nehme ich an) und der Dienstgrad wird aberkannt. (Falls ich falsch liege bitte ich um Korrektur.)

Jetzt zu der Frage die mich interessiert:
Wird im System seine bisher geleistete Gesamtdienstzeit dann auch automatisch gelöscht bezeihungsweise defacto auf 0 gesetzt?

Welche Stelle könnte diese Frage beantworten?

Hintergrund der Frage ist die, dass die Laufbahn der Reserveoffiziere im Wehrdienst ja für Personen mit zu viel Vordienstzeit gesperrt ist.