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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 05. Januar 2024, 11:01:22
Wenn Sie in einer militärischen Dienststelle arbeiten und Ihre Vorgesetzten die Ausbildung zum ResOffz befürworten und unterstützen, würde ich ein Gespräch mit dem S1/ G1 PersMob such und dann prüfen lassen, ob eine Möglichkeit besteht.
Autor LwPersFw
 - 05. Januar 2024, 07:59:06
Zitat von: PzPiKp360 am 04. Januar 2024, 17:41:58
Zitat von: KlausP am 03. Januar 2024, 14:01:17
Ich meine im Forum gelesen zu haben, dass für die Ausbildung als ROA a.d.W. keine Beorderung notwendig ist.

Hier nur am Rande: Mein Kenntnisstand ist, daß für ROA a.d.W. eine Beorderung erfolgen muss, und "von Amts wegen" vom BAPersBw im Rahmen der Einstellung für diese Laufbahn auch vorgenommen wird, damit via Dienstposten bzw. DPäK auch Beförderungen (Fahnenjunker etc.) erfolgen können. Bei dem schon vor einigen Jahren eingestellten Zugang für Studierte ohne studienfachgebundenen Dienstposten (mit Absolvierung der Module als DVag, mit Aussicht auf direkte Ernennung zum Oberleutnant, aber frühestens nach Abschluss aller Module, bestandener Prüfung, und wenn endlich ein Dienstposten identifiziert wurde usw.) ging es auch ohne Beorderung, weil eben keine Beförderungen als Teil der Ausbildung anstanden.



"Beorderungstruppenteil zur Betreuung

Grundsätzlich wird durch BAPersBw II 3.7 für jeden ROA a.d.W. bereits im Einplanungsgespräch ein Beorderungstruppenteil (BeordTrT) zur Betreuung während der Ausbildung festgelegt.
Der BeordTrT ist Ansprechpartner für Reservedienstleistungen, die Ausbildungsplanung, die Schaffung von Lehrgangsvoraussetzungen, Bekleidungsangelegenheiten und die Ablegung von
Leistungen der Individuellen Grundfertigkeiten (IGF).

Eine Beorderung kann während der Ausbildungszeit nur auf einem für Reserveoffizieranwärter vorgesehenen Dienstposten ähnlichem Konstrukt (DPäK) erfolgen.
Eine Beorderung auf einen Offizierdienstposten ist nach Erfüllen der Voraussetzungen, mit Ausnahme der zeitlichen Voraussetzung, erst für die Beförderung zum Leutnant d.R. möglich."


Quelle: BAPersBw / ROA a.d.W.
Autor PzPiKp360
 - 04. Januar 2024, 17:41:58
Zitat von: KlausP am 03. Januar 2024, 14:01:17
Ich meine im Forum gelesen zu haben, dass für die Ausbildung als ROA a.d.W. keine Beorderung notwendig ist.

Hier nur am Rande: Mein Kenntnisstand ist, daß für ROA a.d.W. eine Beorderung erfolgen muss, und "von Amts wegen" vom BAPersBw im Rahmen der Einstellung für diese Laufbahn auch vorgenommen wird, damit via Dienstposten bzw. DPäK auch Beförderungen (Fahnenjunker etc.) erfolgen können. Bei dem schon vor einigen Jahren eingestellten Zugang für Studierte ohne studienfachgebundenen Dienstposten (mit Absolvierung der Module als DVag, mit Aussicht auf direkte Ernennung zum Oberleutnant, aber frühestens nach Abschluss aller Module, bestandener Prüfung, und wenn endlich ein Dienstposten identifiziert wurde usw.) ging es auch ohne Beorderung, weil eben keine Beförderungen als Teil der Ausbildung anstanden.
Autor LwPersFw
 - 04. Januar 2024, 13:08:07
Ich kann mich @Ralf nur anschließen.
Die Masse der Beamten unterliegt mit Verkündung des Spannungs- und Verteidigungsfalls der allgemeinen Wehrpflicht zw. 18. und 60. Lebensjahr.

Wer dann nicht UK gestellt wird, kann zum Wehrdienst einberufen werden, auch ohne Zustimmung des jeweiligen Dienstherrn.

Deshalb ist es weit hergeholt im Friedensbetrieb mit dem Kriegsfall zu argumentieren.




Relevant sind die von mir zitieren Vorgaben des Dienstherrn für das zivile Personal der Bw.

Ist unter Anwendung dieser Vorgaben ein Reservedienst möglich... Umsetzung.

Läßt die Anwendung einen RD ... egal in welcher Form ... nicht zu ... geht es eben nicht.

Autor Ralf
 - 04. Januar 2024, 12:27:57
Zitat von: BeamterResi am 04. Januar 2024, 11:07:12
Meine Vorgesetzten hier an meiner Dienststelle würden mich jedenfalls für einzelne RL uneingeschränkt frei stellen nur eben nicht im LV/BV Fall.
Die Verweigerung einer Freistellung in Krisenszenarien wie LV/BV ist nicht beliebig, sondern hierfür bedarf es zwingend des Rückgriffs auf Unabkömmlichstellungen (§ 68 Soldatengesetz/im Spannungs- und Verteidigungsfall ergänzend § 13 Wehrpflichtgesetz) zur personellen Absicherung der Leistungserbringung in dem jeweiligen Betrieb.
Gutes Beispiel sind hier die Beteiligungsgesellschaften: wenn man hier nun die Mitarbeitenden zum Sicherungsdienst einziehen würde, würde bspw. die HIL Instandsetzung nicht mehr weitergehen.
Das ist aber unabhängig von einer Beorderung / Nichtbeorderung.
Autor BeamterResi
 - 04. Januar 2024, 11:07:12
@LwPersFw
Ich sehe hier aber einen wichtigen Unterschied zwischen einer Beorderung und einer unbeorderten RL. Das ist der zeitliche Faktor.
Bei der Beorderung bin ich ja auf einem Dienstposten und würde im LV/BV Fall dort meinen Dienst versehen und muss dafür im Fall des Falles uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Dagegen muss ich bei einer einzeln RL nur für einen ganz klar definierten Zeitraum uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Ich werde das mal mit BAPers klären, ob meine Lesart korrekt ist oder nicht. Meine Vorgesetzten hier an meiner Dienststelle würden mich jedenfalls für einzelne RL uneingeschränkt frei stellen nur eben nicht im LV/BV Fall.
Autor LwPersFw
 - 04. Januar 2024, 08:36:09
Die vom BAPersBw genannte Regelung A1-1300/0-5000 "Freigabe von Zivilpersonal für Beorderungen" ist doch eindeutig.

Keine Freigabe für eine RD - egal ob beordert oder nicht beordert - wenn dienstliche Gründe dagegen sprechen.
Denn hier geht es doch u.a. um den Zeitfaktor der Abwesenheit des Beamten vom regulären Dienstposten.
Und da spielt die Frage beordert/nicht beordert keine Rolle.

"106. Der Freigabe dürfen zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Sofern der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin nicht uneingeschränkt für Reservistendienst zur Verfügung steht, kommt die Freigabe grundsätzlich nicht in Betracht.
Bei der Entscheidung über die Freigabe sind auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit (z. B. Reiseaufwand) zu berücksichtigen."






"102. Zivilpersonal im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nimmt grundsätzlich zivile Aufgaben wahr.

In den nachstehenden Fällen ist eine Beorderung in fachbezogener oder truppendienstlicher (anderer) Verwendung 2 möglich.

Dies setzt voraus, dass von der kalenderführenden Dienststelle zuvor bei der zuständigen Personal bearbeitenden Dienststelle die Freigabe für die jeweilige Beorderung eingeholt wird.(...)"


2  Abschnitt 3.6.7 der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2


"3.6.7.5 Zivilpersonal in fachbezogener oder anderer Verwendung

3267. Zivilpersonal kann in fachbezogener oder in anderer Verwendung beordert werden.

3268. Zum Personenkreis des Zivilpersonals in fachbezogener Verwendung gehören:

• Angehörige des Geoinformationsdienstes der Bw,
• Angehörige der Feuerwehren der Bw,
• Angehörige des zivilen Wachdienstes der Bw sowie
• Personal in fachlicher Verwendung (wie z. B. Instandsetzungspersonal, Personal auf zivil besetzten Booten und Schiffen der Marine).

3269. Die fachlich zuständigen Stellen der OrgBer legen in Zusammenarbeit mit dem BAPersBw fest, welche fachbezogene zivile Verwendung
der fachlichen militärischen Verwendung entspricht oder vergleichbar ist.
Der Einsatz im Rahmen eines RD in der DSt, in der sie oder er in gleicher fachbezogener Funktion als Zivilbeschäftigte oder Zivilbeschäftigter Dienst leistet,
ist nicht statthaft soweit der Statuswechsel dienstlich nicht zwingend erforderlich ist."

Autor seltsam_
 - 04. Januar 2024, 01:01:19
Und der bzw. andere aus dem S1-Bereich müssen einen auch dann "auf dem Schirm" haben, was bei manchen Dienststellen schon bei beorderten Reservisten eine Herausforderung ist.
Autor F_K
 - 03. Januar 2024, 17:56:21
Der Dienststellenleiter.
Autor BeamterResi
 - 03. Januar 2024, 15:54:46
Zitat von: doc. am 03. Januar 2024, 15:26:24

Natürlich können die Lkdo auch ohne Beorderung Reservisten zu Vorhaben der HSchKp'en heranziehen. Inkl. Unterhaltssicherung und allem. ABER: auch da geht es verständlicherweise darum, Dich dafür auszubilden, dass Du im Fall der Fälle Deinen Dir zugeordneten DP ausfüllen kannst. Und wenn Du im V-Fall nicht abkömmlich bist, warum sollte die HSchKp Dich ausbilden?

Wie gesagt, theoretisch möglich, aber mit geringer Aussicht auf Erfolg. Ich bin auch mal gespannt, wie es bei ähnlich gelagerten Fällen weitergeht, die im Moment schon in einem Beorderungsverhältnis stehen. Konsequenterweise müßte man die jetzt alle "entordern".

Ich stand bis zu meiner Versetzung in einem Beorderungsverhältnis und wurde dann automatisch "entordert" (Entgegen mündlicher Zusicherungen bei meinem Bewerbungsgespräch bei BAPers)...

Danke für diese Info, ich denke dann werde ich es auf jeden Fall zumindest darüber versuchen. Mein Vorteil dürfte sein, dass ich durch meinen zivilen DP Fähigkeiten/Kenntnisse mitbringe die für die HSchKp oder auch das LKdo durchaus interessant sind.
Noch eine Frage dazu, wer entscheidet dann ob man mich auch unbeordert anfordert?
Autor doc.
 - 03. Januar 2024, 15:26:24
Zitat von: BeamterResi am 03. Januar 2024, 13:57:27
Bezüglich RD(L?) ohne Beorderung, wie ist das geregelt und wo kann ich eine ableisten (Heimatschutz für einzelne Übvorhaben?)? Bisher dachte ich immer RDL gehen nur mit Beorderung. Ohne Beorderung sammelt man natürlich keine Beförderungstage, was mir aber ehrlich gesagt nicht so wichtig ist, wichtig wäre mir nur die Freistellung und Fortzahlung der Bezüge (würde auch auf zusätzliches Dienstgeld und Prämien etc. verzichten).

Natürlich können die Lkdo auch ohne Beorderung Reservisten zu Vorhaben der HSchKp'en heranziehen. Inkl. Unterhaltssicherung und allem. ABER: auch da geht es verständlicherweise darum, Dich dafür auszubilden, dass Du im Fall der Fälle Deinen Dir zugeordneten DP ausfüllen kannst. Und wenn Du im V-Fall nicht abkömmlich bist, warum sollte die HSchKp Dich ausbilden?

Wie gesagt, theoretisch möglich, aber mit geringer Aussicht auf Erfolg. Ich bin auch mal gespannt, wie es bei ähnlich gelagerten Fällen weitergeht, die im Moment schon in einem Beorderungsverhältnis stehen. Konsequenterweise müßte man die jetzt alle "entordern".
Autor F_K
 - 03. Januar 2024, 14:08:48
@ Klaus:

Für die Ausbildung wird keine Beorderung benötigt, aber eine Beorderungdmöglichkeit nach Ausbildung sollte gegeben sein
Autor KlausP
 - 03. Januar 2024, 14:01:17
Ich meine im Forum gelesen zu haben, dass für die Ausbildung als ROA a.d.W. keine Beorderung notwendig ist.
Autor BeamterResi
 - 03. Januar 2024, 13:57:27
Danke für die Antwort, das dachte ich mir so in etwa auch schon.

Bezüglich RD(L?) ohne Beorderung, wie ist das geregelt und wo kann ich eine ableisten (Heimatschutz für einzelne Übvorhaben?)? Bisher dachte ich immer RDL gehen nur mit Beorderung. Ohne Beorderung sammelt man natürlich keine Beförderungstage, was mir aber ehrlich gesagt nicht so wichtig ist, wichtig wäre mir nur die Freistellung und Fortzahlung der Bezüge (würde auch auf zusätzliches Dienstgeld und Prämien etc. verzichten).
Autor F_K
 - 03. Januar 2024, 13:04:24
ROA adW mit Beorderungshindernis geht nicht.

Dein Dienstherr "macht" ja die Vorschrift - die wäre zu ändern.

Sachlich ist eine "V Stellung" und Unabkömmlichkeit im V Fall natürlich inkompatibel.

Insoweit bleiben DVag und RD (ohne Beorderung).