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Zitat von: PzPiKp360 am 04. Januar 2024, 17:41:58Zitat von: KlausP am 03. Januar 2024, 14:01:17
Ich meine im Forum gelesen zu haben, dass für die Ausbildung als ROA a.d.W. keine Beorderung notwendig ist.
Hier nur am Rande: Mein Kenntnisstand ist, daß für ROA a.d.W. eine Beorderung erfolgen muss, und "von Amts wegen" vom BAPersBw im Rahmen der Einstellung für diese Laufbahn auch vorgenommen wird, damit via Dienstposten bzw. DPäK auch Beförderungen (Fahnenjunker etc.) erfolgen können. Bei dem schon vor einigen Jahren eingestellten Zugang für Studierte ohne studienfachgebundenen Dienstposten (mit Absolvierung der Module als DVag, mit Aussicht auf direkte Ernennung zum Oberleutnant, aber frühestens nach Abschluss aller Module, bestandener Prüfung, und wenn endlich ein Dienstposten identifiziert wurde usw.) ging es auch ohne Beorderung, weil eben keine Beförderungen als Teil der Ausbildung anstanden.
Zitat von: KlausP am 03. Januar 2024, 14:01:17
Ich meine im Forum gelesen zu haben, dass für die Ausbildung als ROA a.d.W. keine Beorderung notwendig ist.
Zitat von: BeamterResi am 04. Januar 2024, 11:07:12Die Verweigerung einer Freistellung in Krisenszenarien wie LV/BV ist nicht beliebig, sondern hierfür bedarf es zwingend des Rückgriffs auf Unabkömmlichstellungen (§ 68 Soldatengesetz/im Spannungs- und Verteidigungsfall ergänzend § 13 Wehrpflichtgesetz) zur personellen Absicherung der Leistungserbringung in dem jeweiligen Betrieb.
Meine Vorgesetzten hier an meiner Dienststelle würden mich jedenfalls für einzelne RL uneingeschränkt frei stellen nur eben nicht im LV/BV Fall.
Zitat von: doc. am 03. Januar 2024, 15:26:24
Natürlich können die Lkdo auch ohne Beorderung Reservisten zu Vorhaben der HSchKp'en heranziehen. Inkl. Unterhaltssicherung und allem. ABER: auch da geht es verständlicherweise darum, Dich dafür auszubilden, dass Du im Fall der Fälle Deinen Dir zugeordneten DP ausfüllen kannst. Und wenn Du im V-Fall nicht abkömmlich bist, warum sollte die HSchKp Dich ausbilden?
Wie gesagt, theoretisch möglich, aber mit geringer Aussicht auf Erfolg. Ich bin auch mal gespannt, wie es bei ähnlich gelagerten Fällen weitergeht, die im Moment schon in einem Beorderungsverhältnis stehen. Konsequenterweise müßte man die jetzt alle "entordern".
Zitat von: BeamterResi am 03. Januar 2024, 13:57:27
Bezüglich RD(L?) ohne Beorderung, wie ist das geregelt und wo kann ich eine ableisten (Heimatschutz für einzelne Übvorhaben?)? Bisher dachte ich immer RDL gehen nur mit Beorderung. Ohne Beorderung sammelt man natürlich keine Beförderungstage, was mir aber ehrlich gesagt nicht so wichtig ist, wichtig wäre mir nur die Freistellung und Fortzahlung der Bezüge (würde auch auf zusätzliches Dienstgeld und Prämien etc. verzichten).