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Zusammenfassung

Autor thelastofus
 - 07. Januar 2024, 10:36:31
Zitatda ich in der Probezeit bin, welche bei einem 11 Monats Vertrag 6

Natürlich in der Probzeit und die Dauer der Probezeit hat nichts mit der Dauer der Befristung zu tun.
Autor Thomi35
 - 07. Januar 2024, 09:35:57
Zitat von: Kiloalpha am 06. Januar 2024, 23:14:49
Quatsch selbstverständlich kann man kuendigen

Das ist so pauschal nicht (!) richtig. Ohne weitere Vereinbarung durch Arbeits- und/oder geltenden Tarifvertrag gilt § 620 Abs. 2 BGB:

ZitatIst die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen.


Also ist eine Kündigung (ohne weitere Vereinbarung) nur möglich, wenn es keine Vereinbarung über das Ende des Dienstverhältnises (dazu gehören auch Arbeitsverhältnisse) gibt, mithin auch keine zeitliche Befristung.

Da der Vertrag des TE aber offensichtlich diese Vereinbarungen hat, ist diese Beitrag für ihn ohne Bedeutung.
Autor Tob94
 - 07. Januar 2024, 06:47:33
Also nur rückbezüglich auf ,,thelastofus", also ich könnte auf jeden Fall kündigen, da ich in der Probezeit bin, welche bei einem 11 Monats Vertrag 6 Monate ist, in meinem Fall wohlgemerkt, man hat halt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, da nehme ich dann aber lieber vom Arbeitsplatzschutzgesetz Gebrauch ;) ;D

Beste Grüße
Autor Kiloalpha
 - 06. Januar 2024, 23:14:49
Quatsch selbstverständlich kann man kuendigen
Autor thelastofus
 - 06. Januar 2024, 17:23:33
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann man sowieso in der Regel nicht kündigen.
Autor Tob94
 - 06. Januar 2024, 11:20:07
Super perfekt, ich danke dir, ist schön, wenn man so ein Forum hat wo man solche Dinge/Angelegenheiten nachfragen kann ;) ;D

Nochmal Danke.

Viele Grüße
Autor Ralf
 - 06. Januar 2024, 10:53:51
Ja.
Autor Tob94
 - 06. Januar 2024, 08:09:52
Morgen, danke für deine schnelle und ausführliche Antwort ;D Sagen wir es klappt mit dem 1.2.2024, was relativ kurzfristig wäre aber mal schauen ;), wie teile ich das dann meinem Chef mit, das wird sehr kurzfristig sein, einfach Aufforderung zum Dienstantritt hinlegen, oder? Ab dem Dienstantritt bin ich ja dann praktisch bei ihm freigestellt oder? Ich werde es wenn überhaupt erst eine Woche vorher mitteilen können.

Viele Grüße
Autor Ralf
 - 06. Januar 2024, 05:24:25
Das kommt darauf an, ob es noch freie DP gibt, ob die deiner Verwendung und Eignung und auch deinem Wunsch entsprechen. Und dann stellt sich die Frage, ob du einen Assessmenttermin vorher bekommst, auch wenn da wahrscheinlich wohl nicht mehr alles geprüft werden wird, je nachdem, wie lange dein letztes Assessment her ist.

Du wirst erst einmal auf 6 Monat festgesetzt und damit gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Autor Tob94
 - 05. Januar 2024, 21:40:45
Sprich eine Einstellung zum 1.2.2024, oder wird das zu kurzfristig?
Autor Tob94
 - 05. Januar 2024, 21:39:27
Guten Tag,

uns war hätte ich eine Frage zum Arbeitsplatzschutzgesetz. Kurz zu mir, habe letztes Jahr meinen Fwdl zu Ende gemacht, jetzt dann bald Termin beim Berater, Wiedereinsteller Mannschaften SAZ2, höchstwahrscheinlich keine Aga mehr, nächste Woche habe ich den Termin beim Berater, hoffe das ich direkt am 1.2/1.3 wieder anfangen kann, habe ja keine Aga mehr. Jetzt meine Frage: Ich bin seit meiner Zeit bei der Bundeswehr bei einem neuen Zivilen Arbeitgeber, ich habe da sogar noch bis April Probezeit, der Vertrag geht bis 1.9.2024, muss ich das Arbeitsverhältnis dann kündigen oder gilt hier das Arbeitsplatzschutzgesetz?

Kleine Nebenfrage, wenn thread offen: Denkt ihr, eine Einstellung als Wiedereinsteller ohne Aga ist möglich, wenn ich mich nächste Woche direkt bewerbe, ich muss dann ja nochmal zum Assessment Center?

Danke im Voraus;)

Mit kameradschaftlichen Grüßen