Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Thomi35
 - 13. Januar 2024, 08:55:29
Vielleicht erinnere ich an dieser Stelle vorsichtshalber noch einmal daran, daß die Einkommenssteuer jährlich ermittelt wird, also unabhängig von der Steuerklassenwahl ist. Die Steuerklassen bestimmen de facto lediglich die Höhe der jeweiligen monatlichen ,,Vorauszahlungen" auf die Steuer. Daraus ergibt sich dann letztenendes, ob es eine Rück- oder Nachzahlung gibt. Die Abgabe der Steuererklärung ist bei mehreren steuerpflichtigen Arbeitsverhältnisses verpflichtend.

Da es bei der Steuerklasse VI keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden, wird i. a. empfohlen, diese Klasse dem Arbeitsverhältnis zuzuordnen, bei dem der Verdienst geringer ist (bezogen auf das Jahr), Empfehlung z. B. durch einen Lohnsteuerhilfeverein: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/steuerklasse-vi-6-was-muss-ich-beachten.html.  .
Autor F_K
 - 12. Januar 2024, 09:48:14
Allgemein:

Steuerberatung ist nicht zulässig - und eine "richtige" Antwort könnte man erst geben, wenn deutlich mehr Informationen gegeben worden wären (wie ggf. vorliegendes Einkommen der Frau / Lebenspartner usw.).

Daher individuell prüfen und eine Entscheidung treffen oder beraten lassen - ich rate in jedem Fall an, Reserven bereitzuhalten, aus denen z. B. eine Steuernachzahlung bestritten werden kann.
Autor Marcel85
 - 11. Januar 2024, 23:18:02
Um eine fette Rückzahlung an das Finanzamt zu vermeiden, würde ich den zivilen Arbeitslohn (wegen der höheren Abgaben)auf Stkl 6 setzen und die ÜG auf deine normale Steuerklasse.
https://www.steuer-soldaten.de/post/dienstzeitende-uebergangsbeihhilfe-uebergangsgebuehrnis-bfd-bundeswehr#:~:text=%C3%9Cbergangsgeb%C3%BChrnisse,unver%C3%A4ndert%20als%20laufender%20Arbeitslohn%20versteuert.

Gesendet von meinem Pixel 7 mit Tapatalk

Autor gs1122
 - 11. Januar 2024, 18:37:34
Das ist mir bewusst, was ist aber in meinem Fall sinnvoller?
Autor LwPersFw
 - 11. Januar 2024, 17:47:20
Ihr PersBearb der Einheit gibt die sog. Entlassungsmaßnahme in PersWiSys ein.

Dabei vergibt das System automatisch die LStKl 6...

Wenn Sie dies geändert haben wollen... rufen Sie umgehend Ihren Bezügebearbeiter beim BVA an... und fragen was Sie tun müssen...

Gleiches gilt für Ihren neuen Arbeitgeber, damit dort die gewünschte LStKl genutzt wird...


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73729.msg743788.html#msg743788



Autor gs1122
 - 11. Januar 2024, 14:36:26
Hi, habe am 29.02.2024 DZE

SAZ 8 OStGefr, verheiratet 3 Kinder, laut Abrechnung 12/23 Brutto 34.400 € verdient, Neues Recht

Neuer Arbeitgeber ab 01.04.2024, Gehalt 36.300 € / Jahr, ohne Zulagen


Brutto bei BW ist zwar 34.400 € / Jahr, ausbezahlt bekomme ich aber monatlich netto ca 3500 € inkl Familienzuschlag & Zulage.

Soll der Lohn vom neuen Arbeitgeber trotzdem mit Steuerklasse 3 versteuert werden? Und Übergangsgeb. mit 6?


Danke