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Autor LwPersFw
 - 18. Januar 2024, 08:48:15
Zitat von: annnnnonym am 17. Januar 2024, 21:57:55

Ich wohne bereits in einer Wohnung knapp 30km von meiner Stammeinheit entfernt.
Ich meine mich zu erinnern, dass ich einen Antrag abgegeben habe, jedoch kann ich mich auch irren.
Der PersSoldat konnte auf die Schnelle auch nichts finden.



Dann beantragen Sie im Zweifel die Anerkennung sofort nochmal neu ... bevor Sie auf den Lehrgang gehen.

Und lassen Sie sich vom fertigen Antrag eine Kopie aushändigen, inkl. der Bestätigung wann dieser an das BAPersBw versendet wurde.

Sollte die Bestätigung des BAPersBw erst kommen, wenn Sie auf Lehrgang sind ... fragen Sie in Ihrer Stammeinheit den Pers auf jeden Fall, ob dieser dann auch die Berücksichtigungsfähigkeit in PersWiSys erfasst hat.


Wie schon genannt -- bei den meisten Lehrgängen wird eine kostenlose Gemeinschaftsunterkunft gestellt.
Einfach bei der Lehreinrichtung nachfragen.

Autor elchefus01
 - 18. Januar 2024, 08:17:56
Teilnahme am Lehrgang -> Verpflichtung zur Teilnahme Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung. (Somit keine Unterkunft anmieten)
Zusage UKV, in ihrem Fall Rucksackumzug und kein Anspruch Trennungsgeld.
Autor annnnnonym
 - 17. Januar 2024, 21:57:55
Vielen Dank für die Antwort.

Ich wohne bereits in einer Wohnung knapp 30km von meiner Stammeinheit entfernt.
Ich meine mich zu erinnern, dass ich einen Antrag abgegeben habe, jedoch kann ich mich auch irren.
Der PersSoldat konnte auf die Schnelle auch nichts finden.

Ohje, eine Wohnung werde ich wohl in so kurzer Zeit nicht finde und die doppelte Miete muss ich auch erst einmal stemmen.
Autor FoxtrotUniform
 - 17. Januar 2024, 21:50:25
Zunächst die Frage, was heißt dass die Wohnung noch(!) nicht anerkannt wurde? Der Antrag ist gestellt bzw. die Wohnung wurde schon vor der Personalmaßnahme bewohnt?

Anerkannte UKV ohne Wohnung bedeutet klassischer Rucksackumzug; Es wird eine kleine Pauschale gezahlt und am Lehrgangsort ist eine Wohnung anzumieten oder bei Verfügbarkeit eine Gemeinschaftsunterkunft gegen Bezahlung zu beziehen (das wäre zu klären). Ebenso ist wichtig zu wissen, dass für die nächste Personalmaßnahme der Lehrgangsort an die Stelle der letzten Dienststelle tritt. Wird dort keine anerkannte Wohnung bewohnt, wird erneut die UKV verfügt werden.
Autor annnnnonym
 - 17. Januar 2024, 19:20:50
Hallo in die Runde.

Ich habe folgendes Problem/folgende Frage.

Zu mir:
27, SAZ, 2.Dienstjahr, ledig, Wohnung noch nicht anerkannt

Nun habe ich heute meine Kommandierung zu einem Lehrgang mit der Dauer von 9 Monaten erhalten.
Im Anhang wurde mir mitgeteilt, dass die UKV gewährt wurde.
Zudem soll ich ankreuzen ob ich ,,umzugswillig" bin.

Was bedeutet das nun genau für mich ?
Soweit ich das verstanden habe, wird eine Umzugskostenvergütung bezahlt aber dafür dann kein Trennungsgeld.

Bedeutet das nun zwangsweise dass ich mir am Lehrgangsort eine Wohnung suchen muss (für die 9 Monate) und nicht mehr in einer Stube am Lehrgangsort wohnen darf ?


Es wäre schön, wenn jemand Licht ins dunkle bringen könnte.

Vielen Dank und kameradschaftliche Grüße