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Zusammenfassung

Autor dunstig
 - 29. Januar 2024, 14:38:03
Schließe mich BulleMölders an. Lange Jahre beschäftigt und Kündigung aus heiterem Himmel, d.h. keine offensichtlichen betrieblichen Veränderungen abzusehen, keine Mitarbeitergespräche über schwache Performance, keine Ermahnungen/Abmahnungen, etc. schreit eigentlich nach schnellstmöglicher fachanwaltlicher Beratung und Kündigungsschutzklage. Da aber die Frist abgelaufen ist, ist das Kind wohl in den Brunnen gefallen.
Autor BulleMölders
 - 28. Januar 2024, 09:07:02
Der Verdienstausfall wird ja für die Tage der RDL gezahlt. Wenn Sie bis einen Tag vor der RDL einen Arbeitgeber haben, dann haben sie ab den ersten Tag der RDL was, genau keinen Arbeitgeber.
Kein Arbeitgeber, kein Verdienstausfall also Tagesatzberchnung.

Und wenn ich ihre Kündigung so lese, haben Sie diese Rechtlich prüfen lassen? Kündigung ohne Begründung geht meines Wissens nur in der Probezeit und das würde dann ja nicht zum
Zitat von: horrex69 am 27. Januar 2024, 17:00:52
Lange Jahre war ich Angestellter
geschriebenem passen.
Autor F_K
 - 28. Januar 2024, 07:06:41
Negativ - Du müsstest während der RDL ruhend beschäftigt sein - und kein AL Geld erhalten.
Autor horrex69
 - 27. Januar 2024, 17:30:42
Zitat von: F_K am 27. Januar 2024, 17:14:47
Tagessatz nach Dienstgrad / Familienstand / Kinder ODER aktueller Verdienstausfall, der vom AG zu bescheinigen ist - kein AG, kein Ausfall, keine Beschwinigung.

Quelle Unterhaltsicherungsgesetz

Also würde ich mich nur einen Tag vor der Hinzuziehung für nur einen Tag beschäftigen lassen würde ich auf die letzten 12 Monate alles bekommen?

Meine zu erst gestellte Frage geht in die Richtung Verdienstausfallentschädigung bezugnehmend des Verdienstes rückwirkend auf 12 Monate
Autor F_K
 - 27. Januar 2024, 17:14:47
Tagessatz nach Dienstgrad / Familienstand / Kinder ODER aktueller Verdienstausfall, der vom AG zu bescheinigen ist - kein AG, kein Ausfall, keine Beschwinigung.

Quelle Unterhaltsicherungsgesetz
Autor horrex69
 - 27. Januar 2024, 17:00:52
Moin zusammen,
Vielleicht kann mir jemand helfen...?
Lange Jahre war ich Angestellter bis aus heiterem Himmel während meiner Wehrübung in 09/2023 (20Tage) erst mein Arbeitsplatz anderweitig besetzt wurde, dann nach Wiederkehr am ArbPl. am 8 Tage danach mir mündlich die Kündigung ausgesprochen wurde. Diese erhielt ich dann ohne Begründung am 26.10.23 schriftlich zum Austritt am 30.11.2023.
demzufolge bin ich jetzt seit dem 1.12.23 arbeitslos bis zum 16.01.24, denn seit dem 17.01 befinde ich mich in RDL bis auf unbestimmte Zeit ......vorerst.
Jetzt meine Frage.... Ich habe immer recht gut verdient, und habe immer den Ausgleich zu meinem zivilen Gehalt bekommen. 1:1.
jetzt bekomme ich für 6 Wochen AL ja nur den 60% Satz davon.....
Mein Dienstgrad ist stabsunteroffizier und vom Gehalt im Vergleich zum zivilen Lohn recht niedrig.
Jetzt habe ich von der USG nur den Wehrsold analog AGATagessatz bekommen.....
aber wäre nicht die Ermittlung des Verdienstes der letzten 12 Monate rückwirkend ab dem Kalendermonat vor der Hinzuziehung richtig ?

Ich freue mich umgehen von euch zu hören.