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Autor Marcel85
 - 29. Januar 2024, 23:44:36
Im AEZ Tool wird dieser Tag als Sonderurlaub eingetragen. Außer du warst nur 4,5 Stunden im Dienst. Hier gäbe es die Möglichkeit auch nur 1/2 Tage zu nehmen (jedoch Ermessenssache des DV)

Gesendet von meinem Pixel 7 mit Tapatalk

Autor Marcel85
 - 29. Januar 2024, 23:41:26
Moin,
im Forderungsnachweis bei Stiewi hast du die Möglichkeit die Fahrten anzukreuzen. Sprich an diesem Tag hingefahren und zurück gefahren. Nur für den Verpflegungszuschuss ist es relevant,ob du länger als 11 Stunden von deinem anerkannten Wohnsitz weg bist.

Gesendet von meinem Pixel 7 mit Tapatalk

Autor funker07
 - 29. Januar 2024, 22:11:32
Wirklich sicher bin ich mir nicht, aber ich würde sagen, Sonderurlaub gibts nur für ganze Tage und gleichzeitig Dienst und Sonderurlaub geht nicht.
Die Stunden würden demnach nicht beachtet werden.

Klingt erstmal so, als würden die einfach verfallen, aber bei jemandem, dessen Kind nicht krank wird, "verfällt" ja auch der Sonderurlaub. Genauergesagt, bekommt er keinen Sonderurlaub, weil es keinen Grund gibt.
Autor SnkBy
 - 29. Januar 2024, 18:07:28
Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt:

Soldat x ist von 0600 - 1230 UHR im Dienst, danach erfolgt ein Dienstabbruch (Krank auf Kind).

Planmäßiger Dienstschluss wäre gewesen, 1700 UHR.

Nun steht mir eine bestimmte Anzahl an Krank auf Kind Tagen zur Verfügung (Sonderurlaub).

Nun zur Frage:

Wie schreibe ich die Dienstzeit, beides geht wohl nicht (Sonderurlaub und Dienstzeit).

Zusätzlicher Vermerk:

Die geleistete Dienstzeit steht im Dienstbuch.