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Zitat von: Unproomn am 01. Februar 2024, 09:09:54
Ich bezog mich auf die Ideen, der Gesetzgeber müsse die Einberufung zu RDL verpflichtender machen und die Freiwilligkeit ein Stück weit einschränken. Darauf war meine Aussage bezogen: Wenn man hier vom bestehenden Modell (aktiver Reservist ist, wer "Bock" hat und der BW eben auch Zeit/Ressourcen zur Verfügung stellen kann) zu einem Modell, in dem das alles etwas verpflichtender wird, wechseln möchte, müsste zunächst im großen Sinne wieder Wehrgerechtigkeit durchgesetzt werden. Sonst haben die anteilsmäßig sehr wenigen, die überhaupt infrage kommen, einfach nur einen ziemlichen Nachteil als Arbeitnehmer/innen.
Zitat von: F_K am 30. Januar 2024, 14:07:48
@ Unproomn:
Ich kann Deinen "Punkt" jetzt nicht nachvollziehen.
So ein Engagement MUSS ja auf Gegenseitigkeit beruhen, d. h. die Bundeswehr muss einen Mehrwert haben, ebenso der Bewerber.
Ein Arzt bekommt genug Möglichkeiten bei der BW / Reserve sich einzubringen (inklusive Einsatz, keine Grenzen nach oben, wenn gewollt), aber er muss natürlich ein MINIMUM an (auch zeitlichem Engagement) einbringen - und wenigsten die Basisausbildung in 3 Jahren (!) absolvieren, sonst bietet er keinen Mehrwert für die Bundeswehr.
(Ein "unverbindliches, möglichst Action orientiertes Herreinschnuppen" nur am Wochenende, aber max. 2 x im Jahr, funktioniert halt nicht .... )
Zitat von: OberstabsSteiger am 28. Januar 2024, 13:27:40
Eins sollte jedoch klar sein: Für einen AG der seinen AN 10 Monate im Jahr entbehren kann, ist der AN im höchsten Maße entbehrlich....
Zitat von: F_K am 29. Januar 2024, 19:58:32
Wieso?
4 Wochen pro Jahr ist ja jetzt nicht so viel... Wenn man will.
Zitat von: F_K am 29. Januar 2024, 19:58:32
Wieso?
4 Wochen pro Jahr ist ja jetzt nicht so viel... Wenn man will.