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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Dr. D. am 05. März 2024, 16:30:57
1) Es ist für jeden Reservistendienst, unabhängig von dessen Dauer, ein neuer Befreiungsantrag zu stellen.
Zitat von: Dr. D. am 05. März 2024, 16:30:57
2) Dieser ist über die jeweilige Landesärztkammer online zu stellen
Zitat von: Dr. D. am 05. März 2024, 16:30:57
3) Als Adresse ist die jeweilige Adresse anzugeben, die im Heranziehungsbescheid angegeben ist.
Zitat von: Dr. D. am 05. März 2024, 16:30:57
4) Es ist bei Wiederaufnahme der zivilen Tätigkeit kein erneuter Befreiungsantrag zu stellen, solange das ursprüngliche Arbeitsverhältnis lediglich ruht.
Falls ein Arbeitgeberwechsel oder auch ein Tätigkeitswechsel beim selben Arbeitgeber nach dem Reservistendienst ansteht ist jedoch ein neuer Befreiungsantrag zu stellen.
Zitat von: Dr. D. am 14. Februar 2024, 16:02:16Zitat von: LwPersFw am 13. Februar 2024, 18:00:13
Siehe im Link das Info-Schreiben und Antragsformular.
"Beiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung"
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/arbeitsplatzschutzgesetz-und-eignungsuebungsgesetz/leistungen-fuer-reservistendienstleistende
Das Schreiben habe ich bereits im Downloadbereich gefunden gehabt.
Leider erhalte ich daraus keine Antworten auf die von mir gestellten Fragen.
Zitat1) Muss ich für meine Tätigkeit bei der Bundeswehr einen Befreiungsantrag oder einen Erstreckungsbescheid stellen?
Zitat2) Muss ich dann erneut einen Befreiungsantrag bei der DRV für meinen Arbeitgeber stellen oder gilt der bisherige weiter?
Zitat3) Mein berufsständische Versorgungseinrichtung verlangt für einen Befreiungsantrag eine Adresse des "neuen" Arbeitgebers.
Welche Adresse der Bundeswehr darf ich hier angeben?
Soll ich einfach die Adresse die auf dem Heranziehungsbescheid steht einfügen?
Zitat von: LwPersFw am 13. Februar 2024, 18:00:13
Siehe im Link das Info-Schreiben und Antragsformular.
"Beiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung"
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/arbeitsplatzschutzgesetz-und-eignungsuebungsgesetz/leistungen-fuer-reservistendienstleistende