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Zitat von: Alexander Mollnow am 22. Februar 2024, 08:32:47Dann schnell den Antrag stellen und auf nen Rückläufer achten.
Die ersten 3 Jahre sind jetzt fast rum, mein Trennungsgeld wurde seither nicht versteuert. Ich habe bis jetzt noch keine +5 Jahre Verlängerung beantragt.
Zitat von: Alexander Mollnow am 22. Februar 2024, 08:32:47
Hallo Zusammen,
das Thema wurde bestimmt schon diskutiert hier, leider kann ich nichts finden.
Ich HFw, meine Einheit wurde versetzt an einen anderen Standort, 2021. Nun sind wir Trennungsgeld berechtigt nach §6, heißt einfache Fahrt 65Km. Hier greift die Regelung 3+5. Die ersten 3 Jahre sind jetzt fast rum, mein Trennungsgeld wurde seither nicht versteuert. Ich habe bis jetzt noch keine +5 Jahre Verlängerung beantragt.
1)Hat das seine Richtigkeit, dass mein Trennungsgeld nicht versteuert wurde?
2) Wird das Trennungsgeld erst nach 48 Monate versteuert, heißt, wenn ich jetzt die +5 Regelung beantrage?
3) Wird das Trennungsgeld rückwirkend versteuert?
Bin BS und habe noch minimum 18 Jahre Dienstzeit.
ZitatBin BS und habe noch minimum 18 Jahre Dienstzeit.