Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Thomi35
 - 13. März 2024, 19:04:05
Die Stellvertreter sind neu zu wählen, wenn aus der vorherigen Wahl keine mehr zur Verfügung stehen (§ 14 Abs. 1 S. 2 SBG). Dieses geht dann in einem vereinfachten Verfahren nach § 14 der Wahlverordnung zum SGB (SGBWV). Dort kann das Verfahren in § 14 ff nachgelesen werden. Dieses gilt allerdings nur, falls die restliche Amtszeit der Vertrauensperson mindestens noch zwei Monate beträgt, § 14 Abs. 1 S. 3 SBG.

Alle Kandidaten der vorherigen Wahl werden zur Stellvertretern, § 13 Abs. 4 S. 2 SGBVW, derjenige mit der höchsten Stimmenzahl vertritt die Vertrauensperson, § 14 Abs. 1. S. 1 SBG.

Also kurz: In § 14 SBG hineinschauen.

Ich hoffe, das klärt die Fragen.
Autor T108
 - 13. März 2024, 08:50:58
Hallo Thoma,

danke für deine Antwort das habe ich auch gefunden.

Der Chef hat angekündigt mit der neuen Klasse neu zu wählen... aber unsere gibt es noch und ich bin die Vertrauensperson.

Für mich würde es nur Sinn ergeben, laut Vorschrift die Vertreter neu zu wählen?

Ich dachte es gibt eventuelle ein Zusatz wie : (Wenn 50% der Wählergruppe NEU ist , dann müssen neu wählen statt finden) n

Beste Grüße

*ja bitte Thema verschieben, war keine Absicht
Autor Thomi35
 - 12. März 2024, 07:00:25
Das ist doch eindeutig im Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) geregelt. Hier heißt es in § 3 Abs. 2 S. 2 SBG:

ZitatIst eine Vertrauensperson erstmals zu wählen oder nicht mehr vorhanden, berufen sie [gemeint sind die Disziplinarvorgesetzten] eine Versammlung der Wahlberechtigten zur Wahl eines Wahlvorstandes ein.

Wenn die vorhandene VP den Lehrgang beendet haben wird, so endet automatisch ihr Amt, § 10 Abs. 2 Nr. 4 SBG:

Zitat Das Amt der Vertrauensperson endet durch

  • [...]
  • [...]
  • [...]
  • Ausscheiden aus dem Wahlbereich,
  • [...]

Das bedeutet folgendes: Da die ältere Klasse mit der VP ihren Lehrgang beendet hat, dürfte sie den Wahlbereich (§ 4 Abs. 1 SBG) verlassen haben, somit ist ihr Amt beendet. Also gibt es keine Vertrauensperson mehr, und die Disziplarvorgesetzen haben eine Versammlung der Wahlberechtigten zwecks Wahl eines Wahlvorstandes zur Wahl der VP einzuberufen. Das Ganze gilt natürlich nur, wenn es auch keine stellvertretende VP mehr gibt, § 14 Abs. 1 SBG.


Aber: Könnte es sein, daß dieser Beitrag an der falschen Stelle gepostet wurde? Ich kann keinen Bezug zu ,,Auslandsstandorten" finden.
Autor T108
 - 11. März 2024, 20:15:44
Gute Abend,

Ich hab eine Frage zur Dauer des Amtes als Vertrauensperson.

Hier geht es um eine ZAW (BwFachSBetrSt).
Wann kann der Disziplinarvorgesetze Neuwahlen stattfinden lassen ?

Wir haben die Situation das die ältere Klasse (16 Personen) 
nun ihren Lehrgang beendet hat.
Es gibt jetzt nur noch unsere Klasse (19Personen). Wir sind noch bis Anfang Januar 2025 auf Lehrgang hier. Es soll eine neue Klasse (mit 28 Personen) ab Mitte April kommen.

Hat der Chef hier das Recht Neuwahlen stattfinden zu lassen?

Leider finde ich unter Dauer der Amtszeit  nichts bis auf das die Amtszeit der VP auf 4 Jahre festgesetzt ust, es sein den der Lehrgang endet für die VP etc.

Danke für Eure Antworten.

Liebe Grüße