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Zitat von: alpha_de am 01. April 2024, 08:29:21hinaus und dieser Hinweis ist durchaus berechtigt. Wenn man in Uniform mittels dieser Token(?) fährt und hierfür dann Fahrtkostenerstattung beantragt, klingt mir das straf- und dienstrechtlich relevant.
2. Die beiden Familienheimfahrten aus dem Trennungsgeldanspruch sollte man gerade nicht mit einem solchen Ticket machen, die kann man ganz normal in Zivil machen und bekommt das Ticket der 2. Klasse erstattet (und behält damit auch die Fahrgastrechte bei Verspätungen über 1h)..In diesem Fall scheidet aber eine Geltendmachung bei der Steuer aus.
Zitat von: alpha_de am 04. April 2024, 05:45:05Danke, das ist tatsächlich hochinteressant sofern man kostenloses Bahnfahren nutzt (andernfalls ist man natürlich schlechter gestellt).
https://www.steuerberater-muenchen.de/steuerlexikon/familienheimfahrt.html
Zitat von: alpha_de am 02. April 2024, 10:54:37Hast du für diese Aussage mal eine Quelle? Denn offensichtlich liegt hier eine Auswärtstätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte vor (Lehrgang mit Kommandierung). Folgerichtig findet nicht die Entfernungspauschale Anwendung, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten (ggf. Kilometerpauschale), gekürzt um die Erstattungen des Arbeitgebers.
Es.gibt die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten oder der Entfernungsppauschale (solange keine kostenlose Beförderungsmöglichkeit bereitgestellt wird, das Bahnfahren in Uniform ist keine solche, da der Bund die Kosten des Tickets pauschal versteuert).
Hier kann also die Pauschale angesetzt werden
Zitat von: Erme-306 am 01. April 2024, 23:38:19Ich würde mich zu den ganzen Details bei TG und Familienheimfahrten mal fachkundig beraten lassen. Ich kann nur beschreiben, wie ich es gemacht habe, für eine Beratung braucht es eine dafür qualifizierte Stelle, soweit bspw. die Erklärungen in einschlägiger Software wie bspw. Buhl Steuersparbuch nicht ausreichend sind.
Da ich in Uniform (auch privat) kostenlos bahnfahre, nutze ich auch ausschließlich diese Möglichkeit und Sitzplätze kann ich zwar fûr 4,50€ reservieren und dann evtl. einen Teil erstattet kriegen, das kann ich mir aber auch sparen.
Also kann ich für jede Familienheimfahrt (nur eine Strecke) Bei Hamburg - Berlin z.B. 280km × 0,38 Ct. + Tagesgeld + Verpflegungspauschale (ich meine 8€) in meiner Steuererklärung erwähnen?
In der Wohnung in Hamburg muss ich nur gemeldet sein und ob ich dafür Miete/Steuern zahle ist dafür nicht von Relevanz?
Ich hoffe, ich verstehe das so richtig.