Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 18. September 2024, 13:04:16
Ich hatte auch nicht behauptet, dass jemand etwas behauptet hätte. ;D
Aber die letzte Frage zum Thema kann man durchaus so verstehen, dass dort jemand unheilvolle Gedanken hegt. Wenn nicht, umso besser.
Autor alpha_de
 - 18. September 2024, 12:34:31
Wo hatte ich das denn behauptet oder auch nur vorgeschlagen?

1. Für Familienheimfahrten können Fahrten in Uniform genutzt werden, müssen aber nicht.
2. Fahrten in Uniform können mit der Entfernungspauschale (!!) steuerlich in der EStErkl angesetzt werden.
3. Alle 14 Tage übernimmt der Dienstherr die Kosten einer Familienheimfahrt in der 2. Klasse, soweit Kosten auch angefallen sind. Diese erstattbaren Heimfahrten kumulierten, solange TG Berechtigung besteht, man kann sie also.auch nach dem jeweiligen 2 Wochenzeitraum nutzen.
4. Das Ansetzen von Kosten bei der Abrechnung von Familienheimfahrten, die gar nicht entstanden sind, hat  disziplinare und strafrechtliche Folgen.

Aber das steht alles im bisherigen Thread.
Autor wolverine
 - 18. September 2024, 10:43:14
Klaus wollte wohl hierauf:
Zitat von: alpha_de am 01. April 2024, 08:29:21
2. Die beiden Familienheimfahrten aus dem Trennungsgeldanspruch sollte man gerade nicht mit einem solchen Ticket machen, die kann man ganz normal in Zivil machen und bekommt das Ticket der 2. Klasse erstattet (und behält damit auch die Fahrgastrechte bei Verspätungen über 1h)..In diesem Fall scheidet aber eine Geltendmachung bei der Steuer aus.
hinaus und dieser Hinweis ist durchaus berechtigt. Wenn man in Uniform mittels dieser Token(?) fährt und hierfür dann Fahrtkostenerstattung beantragt, klingt mir das straf- und dienstrechtlich relevant.
Autor alpha_de
 - 18. September 2024, 09:26:04
@KlausP

Einfach weiter oben lesen. Ich habe echt keine Lust, das alles nochmal zu erläutern. Die Fahrten in Uniform können steuerlich geltend gemacht werden. Punkt.
Autor KlausP
 - 18. September 2024, 08:15:06
Was soll denn erstattet werden, wenn die Bahnfahrt in Uniform für den Soldaten kostenlos ist?
Autor Geneticone
 - 18. September 2024, 08:06:22
Das heißt aber nicht, dass man die Fahrt erstattet bekommt wenn man mit der Bahn in Uniform fährt?

Autor alpha_de
 - 17. September 2024, 09:03:29
Naja, ja und nein. Jede 2. Fahrt bekommt man im Rahmen TG als Familienheimfahrt auch komplett erstattet.
Autor Geneticone
 - 17. September 2024, 08:39:36
Das würde heißen, es würde Sinn machen, sämtliche Fahrten in Uniform zu bestreiten, da man somit alle Fahrten über die Pauschale geltend machen kann.

Autor alpha_de
 - 04. April 2024, 07:15:27
Ich kann dazu auch nur auf die FAQ im Intranet zum Bahnfahren in Uniform verweisen.

Es wird weder die Pendlerpauschale gekürzt noch besteht eine Verpflichtung, diese Tickets für Familienheimfahrten zu nutzen.

Zudem wird ausgeführt, dass mit Bahnfahren in Uniform es zu keinen steuerlichen Nachteilen kommt, da der Dienstherr die Versteuerung des geldwerten Vorteils dieser Tickets mit Pauschalversteuerung nach Paragr. 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des EStG übernimmt.

Es erfolgt damit keine Mitteilung im Rahmen der elektr. Lohnsteuerbescheinigung.

Steuerlich gesehen hat man die Fahrten aus versteuertem Arbeitslohn bestritten und kann damit die Pauschalen in Anspruch nehmen, hebt man natürlich auf die entstandenen Kosten ab, dann sieht das anders aus, denn tatsächliche Kosten entstehen einem nicht.
Autor FoxtrotUniform
 - 04. April 2024, 06:54:12
Zitat von: alpha_de am 04. April 2024, 05:45:05
https://www.steuerberater-muenchen.de/steuerlexikon/familienheimfahrt.html
Danke, das ist tatsächlich hochinteressant sofern man kostenloses Bahnfahren nutzt (andernfalls ist man natürlich schlechter gestellt).
Autor alpha_de
 - 04. April 2024, 05:45:05
https://www.steuerberater-muenchen.de/steuerlexikon/familienheimfahrt.html
Autor Thomi35
 - 04. April 2024, 05:21:47
Der Link funktioniert bei mir zumindest nicht.

Ich habe da einen Link mit Bezugnahme auf ein Urteil: Hier geht es um Familienheimfahrten eines Bahnbediensteten, der ebenfalls kostenlos Bahn fahren darf. Ihm wurde vom Bundesfinanzhof die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten auch für Wochenenden mit kostenlosen Bahnfahrten zugesprochen.

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/entfernungspauschale-fuer-familienheimfahrten-aufwandsunabhaengig_166_186464.html
Autor alpha_de
 - 03. April 2024, 22:03:58
https://www.steuerberater-muenchen.de/Steuerlexikon/familienheimfahrten.html
Autor FoxtrotUniform
 - 03. April 2024, 20:50:49
Zitat von: alpha_de am 02. April 2024, 10:54:37
Es.gibt die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten oder der Entfernungsppauschale (solange keine kostenlose Beförderungsmöglichkeit bereitgestellt wird, das Bahnfahren in Uniform ist keine solche, da der Bund die Kosten des Tickets pauschal versteuert).

Hier kann also die Pauschale angesetzt werden
Hast du für diese Aussage mal eine Quelle? Denn offensichtlich liegt hier eine Auswärtstätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte vor (Lehrgang mit Kommandierung). Folgerichtig findet nicht die Entfernungspauschale Anwendung, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten (ggf. Kilometerpauschale), gekürzt um die Erstattungen des Arbeitgebers.
Autor alpha_de
 - 02. April 2024, 10:57:26
Zitat von: Erme-306 am 01. April 2024, 23:38:19
Da ich in Uniform (auch privat) kostenlos bahnfahre, nutze ich auch ausschließlich diese Möglichkeit und Sitzplätze kann ich zwar fûr 4,50€ reservieren und dann evtl. einen Teil erstattet kriegen, das kann ich mir aber auch sparen.

Also kann ich für jede Familienheimfahrt (nur eine Strecke) Bei Hamburg - Berlin z.B. 280km × 0,38 Ct. + Tagesgeld + Verpflegungspauschale (ich meine 8€) in meiner Steuererklärung erwähnen?

In der Wohnung in Hamburg muss ich nur gemeldet sein und ob ich dafür Miete/Steuern zahle ist dafür nicht von Relevanz?

Ich hoffe, ich verstehe das so richtig.
Ich würde mich zu den ganzen Details bei TG und Familienheimfahrten mal fachkundig beraten lassen. Ich kann nur beschreiben, wie ich es gemacht habe, für eine Beratung braucht es eine dafür qualifizierte Stelle, soweit bspw. die Erklärungen in einschlägiger Software wie bspw. Buhl Steuersparbuch nicht ausreichend sind.