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Zusammenfassung

Autor Wulfgardodin1
 - 30. April 2025, 07:24:56
Über das Thema private Ausrüstung wird ja sehr viel diskutiert. Da will ich mal meinen Senf dazu geben als Artillerist. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich private Ausrüstung zu beschaffen. Die Vorschrift besagt das sie in Form und Farbe der dienstlichen entsprechen muss. Das heißt aber: sie muss dem entsprechen.wer also ne coole Kommandohose will muss zusehen das sie auch die Eigenschaften hat wie IR Schutz etc. Desweiteren sagt der Diensther das sicherheitsrelevante Ausrüstung nicht privat beschafft und dienstlich genutztwerden darf. Nicht nur wegen rechtlicher Absicherung bei Schadensfall sondern auch falls durch diese anderes Material des Dienstherren beschädigt werden kann. Und für alle noch ein sehr wichtiger Punkt was die Verwicherung betrifft: Die Bundeswehr haftet auch nicht bei Verletzungen im Dienst wenn ihr dienstlich gelieferte Ausrüstung tragt die euch auf eurem Dienstposten nicht zusteht. Beispiel: Der Kanonier PzH 2000 trägt einen Smog. Hersteller Leo Köhler mit Versorgungsnummer usw. Er bleibt wieso auch immer mit einer Tasche davon in der Kette des Vehikels oder Luke, oder anderem Anbauteil hängen, stürzt und bricht sich was oder schlimmeres: der Dienstherr haftet nicht! Da: Diese Ausrüstung entspricht nicht der Soll Org des Dienstpostens und ist weder für Zweck noch Bestimmung auf Zinsen Arbeitsplatz ausgelegt. Mit Feldjacke kein Problem. Ich will damit nur verdeutlichen das im Falle eines Schadens selbst mit dienstlich gelieferter Ausrüstung die Ihnen aber nicht zusteht im Zweifel auch keine Haftung des Duenstherren zusteht. Tragen der Ausrüstung bei Erlaubnis des Vorgestezten wie Chef oder Kdr sind möglich Berühren aber nicht den Punkt dadurch die BW nicht haften wird. Eigenes Risiko. Mein damaliger Kdr hat deswegen einen extra Vortrag gehalten und das tragen privat beschaffen Ausrüstung ausdrücklich verboten! Auch weil dann, wie hier schon mehrmals erwähnt, der Erlaubnisgebende / Vorgesetzt von der BW dienstrechtlich geandet, und falls die BW durch einem Gerichtsentschluss auf Haftung, diesen dann innerhalb Regress nehmen kann.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 22. April 2024, 08:00:56
Wir wissen, wie lange es in der Praxis dauern wird, bis das wirklich überall eingeführt ist. Die älteren werden sich noch erinnern, wie lange es gedauert hat, bis flächendeckend von oliv auf TD umgestellt wurde oder wie lange z.B. man gebraucht hat, alle Truppenteile mit G36 auszurüsten; von Rucksäcken, Schlafsäcken, Iso-Matten  und andere "einfachen" Ausrüstungen ganz zu schweigen...
Autor LwPersFw
 - 21. April 2024, 20:37:16
Zitat von: Tasmanian Devil am 21. April 2024, 20:11:04

Im Jahre 2030 soll ja jeder mit dem angeblichen Mobast Westensystem ausgerüstet werden

"Neue persönliche Ausrüstung und Bekleidung – für alle in der Bundeswehr

Bis Ende 2025 sollen alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr neue persönliche Ausrüstung und Bekleidung erhalten.

Ob Kampfbekleidungssatz Streitkräfte, Schutzwestensystem MOBAST (Modulare Ballistische Schutz- und Trageausstattung) Soldat oder das neue modulare Rucksacksystem: Vieles wird modernisiert. Eine Übersicht."

https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/schwerpunkte/faktencheck-persoenliche-ausruestung/neue-persoenliche-ausruestung-bekleidung

Autor Tasmanian Devil
 - 21. April 2024, 20:11:04
Plattenträger darfst du nicht tragen. Selbst gekaufte schon gar nicht. Wenn du eine brauchst bekommst du sie vom Dienstherren.

Im Jahre 2030 soll ja jeder mit dem angeblichen Mobast Westensystem ausgerüstet werden
Autor 0815newbie
 - 10. April 2024, 23:40:33
Wenn der Soldat all das nicht benötigte, was der Dienstherr, oft aus fiskalischen Gründen, nicht bereitstellt, dann hätten wir sofort Vollausstattung. Der Satz ist also Quark. Das ballistische Schutzausstattung kein gutes Gebiet für Selbstbeschaffung ist stimmt natürlich trotzdem, allein wegen den Konsequenzen im Schadensfall.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 10. April 2024, 07:17:54
Was der Soldat benötigt, bekommt er vom Dienstherren gestellt. Was der Dienstherr nicht zur Verfügung stellt, braucht der Soldat auch nicht. Die Gründe dafür sind eigentlich klar und sollten jedem bekannt sein.
Autor F_K
 - 09. April 2024, 21:57:52
Insbesondere, wenn sicherheitsrelevant.

Da die BW (idR) keine Standaloneplatten verwendet, benötigt man eine Weste - auch, um die Körperseite zu schützen.
Autor SolSim
 - 09. April 2024, 21:40:53
Die dienstlich gelieferte Ausrüstung reicht vollkommen aus. Selbst beschaffte Artikel dürfen in der Regel eh nicht genutzt werden.
Autor Leo4
 - 09. April 2024, 21:16:34
Guten Abend,

wie ihr dem Titel entnehmen könnt, wollte ich um Rat bezüglich eines Plattenträgers bitten, habt ihr eine Bestimmte Empfehlung, oder habt ihr diese sogar selber genutzt.

Danke im Voraus und schönen Abend noch.

Beste Grüße