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Zusammenfassung

Autor Al Terego
 - 27. April 2024, 13:32:10
Zitat von: Guppi am 25. April 2024, 13:35:40
Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage!!!!!!!!!!!!!

Vielleicht wäre der konkrete Hintergrund der Frage auch mal ganz nett, dann könntest Du vielleicht hilfreichere Antworten bekommen.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 27. April 2024, 13:02:45
In unserer und zahlreichen mir bekannten Einheiten wurde das auch so praktiziert.
Autor Stabsdiener
 - 27. April 2024, 09:28:36
Zitat von: KlausP am 27. April 2024, 07:48:41
Zitat... und vom Chef und VP unterschrieben sein ...


Nö. Es sei denn, du kannst die Vorschrift dazu zitieren.

§ 24 - Soldatenbeteiligungsgesetz
(1) Der nächste Disziplinarvorgesetzte hat die Vertrauensperson zur Gestaltung des Dienstbetriebes anzuhören. Die Anhörung soll vor Festlegung des Dienstplanes erfolgen. Zum Dienstbetrieb gehören alle Maßnahmen, die im Dienstplan festgelegt werden und den Innendienst, den Ausbildungsdienst sowie Wach- und Bereitschaftsdienste betreffen. Darüber hinaus ist die Vertrauensperson zu den lang- und mittelfristigen Planungen in Jahres- und Quartalsausbildungsbefehlen sowie zu den allgemeinen Regelungen für Rahmendienstpläne anzuhören.

Unterschrift ist nicht explizit genannt, jedoch ist durch die Unterschrift klar "bewiesen" das die geforderte Anhörung stattgefunden hat.
Autor KlausP
 - 27. April 2024, 07:48:41
Zitat... und vom Chef und VP unterschrieben sein ...


Nö. Es sei denn, du kannst die Vorschrift dazu zitieren.
Autor MikeEchoGolf
 - 27. April 2024, 04:06:09
Zitat von: Guppi am 25. April 2024, 13:35:40
Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage!!!!!!!!!!!!!
Die EM vom Forum beantworten zu lassen ist nicht im Sinn der Maßnahme.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 26. April 2024, 11:33:37
Das lernt man doch gleich am Anfang, dass der DP ein schriftlicher Befehl ist und sich jeder Soldat am selbigen zu informieren hat. Nebenbei muss er öffentlich ausgehangen sein und vom Chef und VP unterschrieben sein. Es muss allerdings zwischen dem Routine-Tagesdiensplan und dem Wochenplan mit den entsprechenden Ausbildungen, Verrichtungen und Vorhaben unterschieden werden. Befehlscharakter haben aber beide.
Autor schlammtreiber
 - 25. April 2024, 16:22:49
Zitat von: F_K am 25. April 2024, 16:19:36
@ Schlammtreiber / offtopic:

Immer diese Streber, die das didaktische Konzept aushebeln ..


Ich hab eben ein Herz für die einfachen Grunzer in der Schlammzone, weil selbst einer  ;D
Autor F_K
 - 25. April 2024, 16:19:36
@ Schlammtreiber / offtopic:

Immer diese Streber, die das didaktische Konzept aushebeln ..

... aber Ja, in Verbindung mit der Personaleinteilung und wenn ausreichend spezifisch ist es für die Angehörigen der Einheit wohl in aller Regl ein Befehl.
Autor schlammtreiber
 - 25. April 2024, 16:11:20
F_K möchte Dir sagen: Ja, der Dienstplan ist ein Befehl.
Autor F_K
 - 25. April 2024, 14:06:13
Doch, ist didaktisch eine Möglichkeit.

Führe die Prüfung durch - dass Ergebnis prüfe ich gerne.

Dann hast Du effektiv gelernt, das Forum hat die Möglichkeit es zu lesen - win / win - viel besser als eine Antwort in Bit Form.
Autor Guppi
 - 25. April 2024, 13:35:40
Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage!!!!!!!!!!!!!
Autor F_K
 - 25. April 2024, 13:32:56
Prima - und jetzt jeden Punkt gegen den (Rahmen-) Dienstplan prüfen:

- mil. Vorgesetztet
- bestimmtes Verhalten
- Befehlsform / Art
- Gehorsam?

... Fertig ist die Laube.
Autor Guppi
 - 25. April 2024, 13:31:22
Dienstliche Anweisung:

Die  Befugnis,  zu  dienstlichen  Zwecken  Anweisungen  zu  erteilen  und  die  Pflicht,  diese  zu 
befolgen,  ergibt  sich  aus  dem  Unterstellungsverhältnis.  Dienstliche  Anweisungen  ergehen  regel-
mäßig als Regelungen, Weisungen, Befehle, Dienstliche Anordnungen oder Richtlinien. Sie haben den
Zweck, den Willen des Vorgesetzten bzw. der Vorgesetzten nach Inhalt, Richtung und Form so auszu-
drücken, dass durch die Ausführung der dienstlichen Anweisung seine bzw. ihre Absicht erreicht wird.
Sofern  möglich,  soll  jede  dienstliche  Anweisung  Unterrichtungen  und  Hinweise  für  die  Ausführung 
enthalten und dem Untergebenen Raum für sein freies Ermessen lassen. Innerhalb dieses Ermessens
kann er bzw. sie über Art, Ort und Zeit der Ausführung in eigener Verantwortung entscheiden.
Dienstliche  Anweisungen  sind  grundsätzlich  auf  dem  Dienstweg  an  die  Empfängerin  oder  den
Empfänger zu leiten. Ist es in Ausnahmefällen erforderlich, dienstliche Anweisungen unter Umgehung
des Dienstweges zu erteilen, so sind die Zwischenstellen unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.
Weichen  truppendienstliche  Unterstellung,  Unterstellung  für  den  Einsatz  und/oder  Unterstellung  im 
besonderen Aufgabenbereich voneinander ab, so ist bei Weisungen und Befehlen die Beteiligung der
jeweils anderen vorgesetzten DSt in Dienstanweisungen oder Befehlen für das Meldewesen zu regeln
Autor Guppi
 - 25. April 2024, 13:24:55
Definition Befehl:

Ein Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit Anspruch auf Gehorsam erteilt.





Autor F_K
 - 25. April 2024, 12:48:02
Gegenfrage: was ist ein Befehl / eine dienstliche Anweisung?

... und was steht von wem an wen in einem Dienstplan?