ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitatdas kann sich morgen ändern und dann ist die Priorität klar: solange sich die Rechtspraxis nicht ändert, kommt der Broterwerb zuerst.
Zitat von: Chris2701 am 25. April 2024, 19:24:21
Bei Kleinbetrieben und Kleinunternehmen könnte ich das noch verstehen, dass der Chef beim Karrierecenter anruft aber ich arbeite in einem großen Automobilkonzern und ich gehe nicht davon aus, dass mein Vorgesetzter der nicht einmal weiß was das Karrierecenter ist dort anruft und den Sachbearbeiter dazu bringen möchte den Bescheid aufzuheben. Da könnte ja jeder anrufen..... Ich würde das ziemlich unverschämt finden....Aber ich glaube das kommt dann auch auf den Sachbearbeiter im Karrierecenter an der sollte in dem Fall ja Rücksprache mit dem Reservisten halten.
Zitat von: Sachbearbeite® am 25. April 2024, 17:13:26
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?
Zitat von: Sachbearbeite® am 25. April 2024, 17:13:26
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?