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ZitatDiese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022Die Broschüre ist vom
ZitatStand: Mai 2019. Vielleicht einfach mal in die Broschüre schauen?
ZitatIch werde mich in Zukunft einfach an der SLV Orientieren um solche Probleme im Vorfeld zu verhindern.Das ist ein guter Weg, hilft aber auch nicht immer weiter, weil es auch einschränkende Vorschriften gibt. Von daher ist die karriere-Seite schon der richtige Anlaufpunkt, leider mit dem Schwachpunkt der alten Broschüren (auch wenn ich das bereits mehrmals ggü StabInfoA habe anzeigen lassen).
Zitat von: thelastofus am 26. April 2024, 13:48:04ZitatDiese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022
Ja, wie gesagt veraltet. Natürlich nicht so schön wenn man das so noch findet. Allerdings wenn man den regulären Weg über die Karriere Seite geht taucht das nirgendwo mehr auf.
ZitatDiese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022
Zitat von: Ralf am 26. April 2024, 13:29:47
Die Broschüre ist vonZitatStand: Mai 2019und ja, leider immer noch veraltet.
Die Seite: https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
ist keine Bw-Seite, sondern irgendeine externe:ZitatImpressumIm Ergebnis zählt die (überarbeitete) SLV, es gibt keine entsprechende Altersgrenze.
Anbieterkennzeichnung nach §§ 2 Satz 2, 5 TMG
Ausbildungspark Verlag GmbH
Bettinastraße 69, 63067 Offenbach am Main
ZitatStand: Mai 2019und ja, leider immer noch veraltet.
ZitatImpressumIm Ergebnis zählt die (überarbeitete) SLV, es gibt keine entsprechende Altersgrenze.
Anbieterkennzeichnung nach §§ 2 Satz 2, 5 TMG
Ausbildungspark Verlag GmbH
Bettinastraße 69, 63067 Offenbach am Main
Zitat von: KlausP am 26. April 2024, 10:28:17
Und wie alt ist diese Broschüre? Es gilt, was in der aktuellen Soldatenlaufbahnverordnung steht und nicht, was in evtl. völlig überholten Werbebroschüren. Es gibt diese Altersgrenze nicht mehr. Aber @Ralf und ich haben ja keine Ahnung ...
Zitat von: KlausP am 26. April 2024, 07:56:29Zitat... Gleichzeitig habe ich aber auch das hier: ...
Das ist genau der Paragraf den ich erwähnt habe und da steht keine Altersgrenze. Und nein, die gibt es so auch nicht bei bei zivilen Bewerbern. Da es sie dort nicht gibt kann es sie bei Laufbahnwechslern schon wegen einer Ungleichbehandlung nicht geben.
Zitat... Gleichzeitig habe ich aber auch das hier: ...
Zitat von: Ralf am 26. April 2024, 06:49:55
Ja, eine ZAW ist sogar zwingend erforderlich.
Wo stehen denn die 29 Jahre?