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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 27. April 2024, 09:55:08
Bei solchen Druckerzeugnissen ist immer der Stand im Impressum maßgebend. Nicht irgendwelche Zahlen im Dateinamen oder Ablage Pfad.
Sollten Inhalte in der Broschüre noch älter als der Stand im Impressum sein, dann ist das normalerweise bei der Information vermerkt. Ich dieser Broschüre sind z. B. einige Seiten mit dem Stand August 2018 gekennzeichnet.
Autor GrünHörn92
 - 26. April 2024, 14:53:39
Danke für die Hilfe und die nützlichen Informationen.

Alles wichtige für mich wäre damit geklärt und ich bin auf dem Stand wie ich es eigentlich zu Anfang meiner Recherche auch verstanden habe. Jedoch dann durch das falsche Interpretieren von Informationen verwirrt wurde.

Aber jetzt ist ja alles wichtige geklärt und ich weiß wo ich stehe. 
Autor F_K
 - 26. April 2024, 14:33:09
- Anmerkung:

- Eine Verzeichnisstruktur ist kein Dateiname.
- Namen ist kein Datum

Inhaltlich ist Ralf voll zuzustimmen.
Autor Ralf
 - 26. April 2024, 13:54:14
ZitatDiese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022
Die Broschüre ist vom
ZitatStand: Mai 2019
. Vielleicht einfach mal in die Broschüre schauen?  ::)

ZitatIch werde mich in Zukunft einfach an der SLV Orientieren um solche Probleme im Vorfeld zu verhindern.
Das ist ein guter Weg, hilft aber auch nicht immer weiter, weil es auch einschränkende Vorschriften gibt. Von daher ist die karriere-Seite schon der richtige Anlaufpunkt, leider mit dem Schwachpunkt der alten Broschüren (auch wenn ich das bereits mehrmals ggü StabInfoA habe anzeigen lassen).
Autor GrünHörn92
 - 26. April 2024, 13:52:10
Zitat von: thelastofus am 26. April 2024, 13:48:04
ZitatDiese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022

Ja, wie gesagt veraltet. Natürlich nicht so schön wenn man das so noch findet. Allerdings wenn man den regulären Weg über die Karriere Seite geht taucht das nirgendwo mehr auf.

Ich werde mich in Zukunft einfach an der SLV Orientieren um solche Probleme im Vorfeld zu verhindern.

Danke
Autor thelastofus
 - 26. April 2024, 13:48:04
ZitatDiese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022

Ja, wie gesagt veraltet. Natürlich nicht so schön wenn man das so noch findet. Allerdings wenn man den regulären Weg über die Karriere Seite geht taucht das nirgendwo mehr auf.

Autor GrünHörn92
 - 26. April 2024, 13:38:31
Zitat von: Ralf am 26. April 2024, 13:29:47
Die Broschüre ist von
ZitatStand: Mai 2019
und ja, leider immer noch veraltet.
Die Seite: https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
ist keine Bw-Seite, sondern irgendeine externe:
ZitatImpressum
Anbieterkennzeichnung nach §§ 2 Satz 2, 5 TMG
Ausbildungspark Verlag GmbH
Bettinastraße 69, 63067 Offenbach am Main
Im Ergebnis zählt die (überarbeitete) SLV, es gibt keine entsprechende Altersgrenze.



Ich bezog mich bei der Broschüre auf diese hier:
https://www.bundeswehrkarriere.de/sites/default/files/2022-06/broschuere-fachunteroffiziere-data.pdf

Diese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022

Das Problem mit alten Aussagen auf externen Seiten ist mir schon öfter aufgefallen. Jedoch noch nicht bei der BW-Seite selbst. Aus diesem Grund meine Verwirrung da ich versucht habe aus mehreren Quellen Informationen zusammenzutragen und dann noch verwirrter war als vorher.

Danke. Jetzt bin ich beruhigt.

Autor Ralf
 - 26. April 2024, 13:29:47
Die Broschüre ist von
ZitatStand: Mai 2019
und ja, leider immer noch veraltet.
Die Seite: https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
ist keine Bw-Seite, sondern irgendeine externe:
ZitatImpressum
Anbieterkennzeichnung nach §§ 2 Satz 2, 5 TMG
Ausbildungspark Verlag GmbH
Bettinastraße 69, 63067 Offenbach am Main
Im Ergebnis zählt die (überarbeitete) SLV, es gibt keine entsprechende Altersgrenze.
Autor GrünHörn92
 - 26. April 2024, 10:47:28
Zitat von: KlausP am 26. April 2024, 10:28:17
Und wie alt ist diese Broschüre? Es gilt, was in der aktuellen Soldatenlaufbahnverordnung steht und nicht, was in evtl. völlig überholten Werbebroschüren. Es gibt diese Altersgrenze nicht mehr. Aber @Ralf und ich haben ja keine Ahnung ...  ::)

Ich habe nie behauptet das Ihr keine Ahnung habt!
Falls das so rübergekommen sein sollte, Entschuldigung. Das war nicht so gemeint.

Ich versuche lediglich die menge an Informationen zu verarbeiten und einzuordnen.

Die Broschüre ist vom Juni 2022. Also bald zwei Jahre alt...

Ok. Also die Soldatenlaufbahnverodnung ist Maßgebend. Damit kann ich etwas anfangen.
Autor KlausP
 - 26. April 2024, 10:28:17
Und wie alt ist diese Broschüre? Es gilt, was in der aktuellen Soldatenlaufbahnverordnung steht und nicht, was in evtl. völlig überholten Werbebroschüren. Es gibt diese Altersgrenze nicht mehr. Aber @Ralf und ich haben ja keine Ahnung ...  ::)
Autor GrünHörn92
 - 26. April 2024, 10:08:15
Zitat von: KlausP am 26. April 2024, 07:56:29
Zitat... Gleichzeitig habe ich aber auch das hier: ...

Das ist genau der Paragraf den ich erwähnt habe und da steht keine Altersgrenze. Und nein, die gibt es so auch nicht bei bei zivilen Bewerbern. Da es sie dort nicht gibt kann es sie bei Laufbahnwechslern schon wegen einer Ungleichbehandlung nicht geben.

Die Bundeswehr schreibt in einer Broschüre folgendes:

*Sie sind mindestens 17 Jahre
und höchstens 29 Jahre alt.
Sofern Sie noch nicht volljährig
sind, benötigen Sie das Einverständnis des bzw. der Erziehungsberechtigten.
Wenn Sie einen für die
Bundeswehr relevanten Beruf
erlernt haben, gilt das Höchstalter nicht.*

Auszug aus der Broschüre der Fachunteroffiziere
https://www.bundeswehrkarriere.de/sites/default/files/2022-06/broschuere-fachunteroffiziere-data.pdf

Oder handelt es sich dabei um etwas komplett anderes?

Stehe ein wenig auf dem Schlauch. Zumal ich während des ganzen Bewerbungsprozesses nicht ein einziges mal darauf hingewiesen wurde.
Autor KlausP
 - 26. April 2024, 07:56:29
Zitat... Gleichzeitig habe ich aber auch das hier: ...

Das ist genau der Paragraf den ich erwähnt habe und da steht keine Altersgrenze. Und nein, die gibt es so auch nicht bei bei zivilen Bewerbern. Da es sie dort nicht gibt kann es sie bei Laufbahnwechslern schon wegen einer Ungleichbehandlung nicht geben.
Autor GrünHörn92
 - 26. April 2024, 07:25:30
Zitat von: Ralf am 26. April 2024, 06:49:55
Ja, eine ZAW ist sogar zwingend erforderlich.
Wo stehen denn die 29 Jahre?


Guten Morgen,

https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
Dort ist von einer Grenze (29 Jahre) die Rede.

Gleichzeitig habe ich aber auch das hier:
https://www.buzer.de/16_SLV_2021.htm



Oder bezieht sich die Altersgrenze nur beim direkten Einstieg aus dem Zivilen?

Das Quasi innerhalb der Militärischen Laufbahn ein Wechsel unter den Vorausetzungen unter Link zwei Möglich ist? Dabei würde dann auch die Altersgrenze entfallen?

grüße

Autor Ralf
 - 26. April 2024, 06:49:55
Ja, eine ZAW ist sogar zwingend erforderlich.
Wo stehen denn die 29 Jahre?
Autor GrünHörn92
 - 25. April 2024, 22:29:14
Guten Abend,

ist es Möglich von den Mannschaften in eine Unteroffizierslaufbahn zu wechseln und dort dann ohne Verwertbaren Berufsabschluss eine ZAW zu bekommen?

Der Wechsel ist ja möglich jedoch lese ich überall von 29 Jahren als Maximalaltersgrenze... zumindest ohne Verwertbaren Berufsabschluss.

Vielleicht kann jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Wie die Möglichkeiten genau sind.

Danke