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Autor ulli76
 - 29. April 2024, 17:41:19
Melde es doch einfach- kann doch nicht so schwer sein.
Autor S2
 - 29. April 2024, 16:48:03
@TobiKilo

Falls Sie in einer SeT - einer Sicherheitsempfindlichen Tätigkeit - eingesetzt und entsprechend ermächtigt sind, unterliegen Sie grundsätzlich der Meldepflicht. Dabei ist es unerheblich, ob Ihre Partnerin ebenfalls bei der Bundeswehr Soldatin ist. Da über Sie beide jeweils eine eigene Sicherheitsakte geführt wird, muss der Vorgang, den Partner betreffend, separat erfasst werden. D.h. eine entsprechende Mitteilung über das Ergebnis der SÜ betrifft Sie beide und nicht nur einen Part. Kurz: Als ermächtigter Soldat in einer SeT haben Sie jedwede Änderung zu melden.
Autor Ralf
 - 28. April 2024, 18:26:47
Das hat mit dir nichts zu tun.
Autor TobiKilo
 - 28. April 2024, 17:29:24
Moin, ich habe seit 2 Jahren eine Partnerin. Sie ist auch innerhalb der Bundeswehr und hat mich bei ihrer SÜ2 als Partner angegeben.

Muss ich meine SÜ2 nun auch aktualisieren oder kann das warten bis ich meine neu machen muss oder hab ich quasi schon ein Kriegsverbrechen begannen weil ich das nicht asap gemeldet habe?

Beste Grüße