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Zitat von: FEC am 01. Mai 2025, 23:22:45Letzte Woche habe ich dann auch mal eine Antwort der Wehrbeauftragten bekommen, auf verschiedene Fragen.
"Auch wenn inzwischen mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr eine Änderung der Vorschrift
des § 42 Absatz 1 Satz 1 Soldatenversorgungsgesetz dahingehend (neue Fassung) erfolgt ist, dass auch im Falle eines im Dienstverhältnis einer Soldatin bzw. eines Soldaten auf Zeit
erlittenen Dienstunfalls Unfallruhegehalt gewährt wird, hilft dies in Ihrem Fall nicht, da die Änderung nur für künftige Fälle gilt. "
Hab ich irgendwas übersehen im Gesetzestext, oder ist das einfach so nicht korrekt?
ZitatMoin,
auf mich trifft nun leider ziemlich exact dieser Fall zu.
1. BS aufgrund Einsatzweitervewendunggesetz.
2. Zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses SaZ.
___________________
Im Anhang der Versorgungsbescheid für einen Soldaten A12 Erfahrungsstufe 6 bei Ausscheiden. DU Aufgrund Einsatzschädigung im Status SaZ, später BS über §7 EinsatzWVG.
Zitat von: FEC am 01. Mai 2025, 23:31:40§135 SVG beschreibt doch extra die Anwendung auch auf frühere Fälle, oder?
Zitat von: LwPersFw am 28. Februar 2025, 06:50:464.
Nach Eingang des Vordrucks beim DV nimmt dieser erneut Stellung, in welchem Umfang aus seiner Sicht die
Leistungen des Soldaten durch dessen Gesundheitsstörung tatsächlich beeinträchtigt sind.
Hier ist er nicht an das ärztliche Urteil gebunden.
Dem nächsthöheren DV ist eine Stellungnahme freigestellt.
Das ärztliche Ergebnis und alle Stellungnahmen sind dem Soldaten zu eröffnen.
Zitat von: LwPersFw am 28. Februar 2025, 06:50:46Gibt es denn neben dem Einsatzschaden weitere Erkrankungen/Einschränkungen die nicht Folge des Einsatzes sind ?
Zitat von: Grino am 27. Februar 2025, 16:26:22Was bedeutet "überwiegend auf den Einsatzunfall zurückzuführen"? Meine Erkrankung die zur DU führt, hat meiner Meinung nach ausschließlich ihren Ursprung in dem Einsatzunfall. Handelt es sich hier einfach um eine Standardfloskel oder muss ich mich darauf einstellen, dass BaPersBw versuchen wird, vielleicht sogar wegen der Gesetzesänderung, die Ansprüche mit "überwiegend und nicht ausschließlich wegen Einsatzunfall" zu mildern?
Zitat von: Tamara-Janine am 25. Februar 2025, 23:03:34
Die Änderung ist ja schon eine tolle Verbesserung. Aber weiß jemand, was mit den Kameradinnen und Kameraden ist, die zum Zeitpunkt der Schädigung Reservedienstleistende waren,
dann BS wurden und später wegen der Einsatzschädigung dienstunfähig werden?
Mir ist aufgefallen, dass dazu nichts in Gesetz steht. Sind die ehemaligen RDL den SaZ gleichgestellt, bewusst rausgenommen oder einfach nur vergessen worden?