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Zitat von: F_K am 16. Mai 2024, 10:34:01Ändert nichts daran, dass ich in dem Fall als Beschuldigter zumindest mal diese Frage stellen würde.
@ Dunstig:
Die Einstufung liegt in der Verantwortung des Erstellers des Dokumentes.
Hier gibt es noch eine PersDst Einstufung - da gibt es ebenfalls Regeln.
Es gibt Stellen, die Stellenausschreibungen öffentlich machen - "dieser" OGefr gehört wohl nicht dazu.
Zitat von: Jokar am 16. Mai 2024, 08:24:46Hierzu einfach mal in IFG und A-1130/1 werfen.
Hallo in das Forum,
ich hätte mal eine allgemeine Frage bezüglich Datenschutz.
Darf ein Obergefreiter Dokumente, um genau zu sein Stellenausschreibungen
an eine Privatperson senden mit der Klassifizierung OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich?
Würde mich echt mal interessieren...