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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 16. Mai 2024, 14:21:00
@ Dunstig:

Die Frage ist ja zulässig / ggf. sinnvoll.

Der Soldat hat hier dienstliche Resourcen zu privaten Zwecken genutzt, eine Dienstpflichtverletzung liegt also wahrscheinlich vor.
Autor dunstig
 - 16. Mai 2024, 13:29:24
Zitat von: F_K am 16. Mai 2024, 10:34:01
@ Dunstig:

Die Einstufung liegt in der Verantwortung des Erstellers des Dokumentes.
Hier gibt es noch eine PersDst Einstufung - da gibt es ebenfalls Regeln.

Es gibt Stellen, die Stellenausschreibungen öffentlich machen - "dieser" OGefr gehört wohl nicht dazu.
Ändert nichts daran, dass ich in dem Fall als Beschuldigter zumindest mal diese Frage stellen würde.

Hat nichts direkt mit diesem Fall zu tun, aber ich denke jeder hat es mehr als einmal miterlebt, dass Ersteller Dokumente pauschal einstufen, weil man sie schon immer so eingestuft hat ohne dass es wirklich notwendig gewesen wäre.
Autor FoxtrotUniform
 - 16. Mai 2024, 12:24:52
Zitat von: Jokar am 16. Mai 2024, 08:24:46
Hallo in das Forum,

ich hätte mal eine allgemeine Frage bezüglich Datenschutz.
Darf ein Obergefreiter Dokumente, um genau zu sein Stellenausschreibungen
an eine Privatperson senden mit der Klassifizierung OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich?

Würde mich echt mal interessieren...
Hierzu einfach mal in IFG und A-1130/1 werfen.

Das hat übrigens nichts mit Datenschutz, sondern Informationsschutz zu tun.
Autor F_K
 - 16. Mai 2024, 10:34:01
@ Dunstig:

Die Einstufung liegt in der Verantwortung des Erstellers des Dokumentes.
Hier gibt es noch eine PersDst Einstufung - da gibt es ebenfalls Regeln.

Es gibt Stellen, die Stellenausschreibungen öffentlich machen - "dieser" OGefr gehört wohl nicht dazu.
Autor dunstig
 - 16. Mai 2024, 09:35:45
Da so etwas immer hochgradig individuell ist und sowohl der Verstoß als auch die Folgen davon sowie das bisherige Auftreten des Betroffenen Berücksichtigung finden, wird das hier niemand sagen können. Ich würde in dem Zuge aber bei einer Stellenausschreibung (je nachdem was für eine Stelle/Ausschreibung es ist) auch mal hinterfragen, ob die Einstufung bzw. Inhalte nicht auch hätten öffentlich sein können.
Autor Jokar
 - 16. Mai 2024, 09:22:13
Mit welchen Konsequenzen muss/kann man rechnen wenn sowas an die nächst höhere Stelle geht?
Autor KlausP
 - 16. Mai 2024, 09:00:39
Nicht nur der OGefr darf das nicht. Das ,,OFFEN ..." bedeutet nicht auch gleich ,,öffentlich".
Autor F_K
 - 16. Mai 2024, 08:49:09
Nein.
Autor Jokar
 - 16. Mai 2024, 08:24:46
Hallo in das Forum,

ich hätte mal eine allgemeine Frage bezüglich Datenschutz.
Darf ein Obergefreiter Dokumente, um genau zu sein Stellenausschreibungen
an eine Privatperson senden mit der Klassifizierung OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich?

Würde mich echt mal interessieren...