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Zitat von: TSG am 05. Juni 2024, 15:54:29
Die gesetzliche Grundlage ist sowohl für die Bundeswehr als auch zivile Stellen identisch. Einzige Unterschiede sind die prüfenden Behörden (BAMAD vs. BfV) und wer am Ende die Akte führt.
Zitat von: F_K am 03. Juni 2024, 14:22:48So, jetzt nochmal sehr deutlich... spare dir, meine Nachrichten zu kommentieren, wenn du offensichtlich kein vollständiges Lagebild hast. Ich hatte @Ralf geschrieben und nicht dir. Deine Pauschalaussage ist falsch, die damit verbundenen zusätzlichen Probleme hat @dunstig sehr treffend dargestellt.
@ Alpha_de:
Dann bitte ergänzen - in der Regel reicht es, wenn die SÜ eingeleitet ist.
@ Dunstig:
Je nach Umfang der Ermittlungen sind gewisse Wartezeiten unvermeidlich, insbesondere, wenn ausländische Stellen angefragt werden.
Zitat von: F_K am 03. Juni 2024, 14:22:48Ändert nichts daran, dass wir bei identischer Überprüfung auf Grund der selben gesetzlichen Rahmenbedingungen für letztendlich die selben Tätigkeiten bei der Bundeswehr bei der SÜ2 von Monaten bis hin zu Jahren sprechen (teils bis überhaupt angefangen wird zu überprüfen), während andere Behörden hierfür nur Wochen/wenige Monate bis zum Abschluss benötigen. Selbst bei 08/15 Überprüfungen ohne irgendwelche "interessanten" Konstellationen sehe ich täglich diese Diskrepanz in den Größenordnungen.
@ Dunstig:
Je nach Umfang der Ermittlungen sind gewisse Wartezeiten unvermeidlich, insbesondere, wenn ausländische Stellen angefragt werden.
Zitat von: F_K am 03. Juni 2024, 13:56:00Mal abgesehen davon, dass es genug Verwendungen gibt, bei denen das nicht reicht, führt dieses "Einleiten reicht" bei den aktuellen üblichen Zeiträumen der Überprüfung das ganze Prinzip der SÜ ad absurdum. Insbesondere wenn auf Grund von bestimmten Sachverhalten Zweifel durchaus begründet wären. Beispiel bei mir: Auf Grund von Heirat familiäre Beziehungen in einen Staat der Staatenliste. Sicherheitsüberprüfung entsprechend aktualisiert. Nach 7 Jahren kam das DZE dem Abschluss der Überprüfung zuvor. Hatte den Vorteil, dass ich mir die neuerliche Aktualisierung nach 5 Jahren sparen konnte. Aber was ich in der Zeit alles hätte anstellen können, da kann man sich die ganze Thematik auch gleich sparen.
Bitte differenzieren - eine Ü1 ist wegen der Waffenausbildung (vollständig / erfolgreich) durchzuführen - eine Ü2/ Ü3 wegen notwendiger Ermächtigung - und da ist die EINleitung der Ü ausreichend (es wird kein Ergebnis benötigt).
Daher ist es "egal" wie lange es dauert ...
Zitat von: F_K am 03. Juni 2024, 13:56:00Ganz ehrlich... Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal aufhören, alles zu kommentieren.
Bitte differenzieren - eine Ü1 ist wegen der Waffenausbildung (vollständig / erfolgreich) durchzuführen - eine Ü2/ Ü3 wegen notwendiger Ermächtigung - und da ist die EINleitung der Ü ausreichend (es wird kein Ergebnis benötigt).
Daher ist es "egal" wie lange es dauert ...
Zitat von: Ralf am 21. Mai 2024, 16:40:02Das BAMAD schafft eine Ü3 auch in 3 Monaten... Wenn priorisiert wird und es notwendig ist.
Eine SÜ in 2 Wochen? Niemals. Eine komplette SÜ 2 dauert mindestens ein Jahr.
Zitat von: Ralf am 21. Mai 2024, 16:40:02
Eine SÜ in 2 Wochen? Niemals. Eine komplette SÜ 2 dauert mindestens ein Jahr.