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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 12. Juni 2024, 14:20:16
Zitat von: HubschrauBär am 12. Juni 2024, 13:31:35

Ich Stelle mal die Frage in den Raum, wie sich Dienstschluss mit dem tragen der Waffe vereinbart.



Waffe am Mann versetzt mich nicht automatisch in den Dienst/in die anrechenbare Arbeitszeit!

Allein mein Auftrag bestimmt die arbeitszeitrechtliche Einordnung und Anerkennung.

Beispiele:

1.
Aus Gründen der Ablauforganisation und Gewöhnung an physische Belastungen behalte ich Waffe und Munition am Mann und penne im Biwak
während einer einsatzvorbereitenden Ausbildung von 22:30h bis 05:00h morgens: KEINE Arbeitszeit, sondern Ruhezeit (gemäß Dienstplan)!

2.
Aus Gründen der Kriegs- und Gefechtssimulation und Gewöhnung an physische Belastungen behalte ich Waffe und Üb-Munition am Mann und
ruhe im Biwak während einer einsatzvorbereitenden Ausbildung mit befohlener Alarmierungsbereitschaft bis 04:05h, dann Üb-Alarm...:
Steht so im Übungs-/Ausbildungsbefehl unter durchgehender Simulation von Einsatzbedingungen - daher alles Arbeitszeit
(gem. Ausbildungs-/Übungsbefehl und damit quasi "Dienstplan", also Auftrag!).

3.
Ich fliege als bewaffneter Krypto-Kurier von A nach B - Zeitraum vom Empfang des Kryptomaterials bis zur Übergabe an den
Empfangsberechtigten z.B. 26h: ALLES Arbeitszeit gemäß Auftrag (das Kryptomaterial bis zur Übergabe an den Empfänger mit Leib und Leben zu sichern)!

4.
Wachsoldat in Kaserne XY: Erlaubnis zum Ruhen von 22:00h bis 02:00h und von 04:00 bis 06:00h: Durchgehend Arbeitszeit gemäß Wachauftrag (und nicht wegen der Pistole am Mann)!


Quelle: Ansprechstelle SAZV des BMVg


Und zu diesem Punkt...

Zitat von: HubschrauBär am 12. Juni 2024, 13:31:35

Hier müsste dann schon die Möglichkeit gegeben sein die Waffen einzulagern, sich zivil umzuziehen
und in die nächste Dorfkneipe einzukehren (mal davon losgelöst ob es in dem Fall vor Ort etwas gab).


sei erinnert an A2-2630-0-0-2 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" , Nr. 134 ...


"Freier Ausgang bezeichnet sowohl den Zeitraum als auch die Möglichkeit für eine Soldatin oder einen Soldaten,
sich nach eigenem Ermessen an einem Ort ihrer bzw. seiner Entscheidung unter Berücksichtigung dienstlicher
Erfordernisse aufhalten zu können. Die zuständigen Disziplinarvorgesetzten können unter Berücksichtigung
dienstlicher Erfordernisse
oder im Rahmen der Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme oder einer gerichtlichen
Freiheitsentziehung den freien Ausgang beschränken. Insbesondere können die Disziplinarvorgesetzten den
freien Ausgang
vor, während und nach besonderer dienstlicher Belastung, wie z. B. bei Ausbildungsvorhaben,
Übungen und Truppenübungsplatzaufenthalten, für die gesamte Einheit oder für einzelne Soldatinnen und Soldaten beschränken."



Der Soldatenberuf bringt nun einmal gewisse Einschränkungen und Härten mit sich, die jeder freiwillig übernommen hat der aktuell dient.

Das die Ausgestaltung eines Biwak dem einen Vorgesetzten besser gelingt als dem anderen (z.B. Einlagern der Waffen, Möglichkeit die Freizeit in Zivil zu nutzen, ...) ... ändert daran nichts.


Autor F_K
 - 12. Juni 2024, 13:50:59
@ Alle:

Die Frage ist in den ersten Antworten beantwortet worden.

@ Hubschraubär:

Bitte keine Nebelkerzen - das Thema ist hier auch schon diskutiert und beantwortet worden.

Nur weil ein Soldat Bekleidung / Ausrüstung (oder Waffen) hat, ist er noch lange nicht im Dienst.
Autor HubschrauBär
 - 12. Juni 2024, 13:31:35
Ich Stelle mal die Frage in den Raum, wie sich Dienstschluss mit dem tragen der Waffe vereinbart.
Hier müsste dann schon die Möglichkeit gegeben sein die Waffen einzulagern, sich zivil umzuziehen und in die nächste Dorfkneipe einzukehren (mal davon losgelöst ob es in dem Fall vor Ort etwas gab).
Autor BulleMölders
 - 12. Juni 2024, 12:50:30
Was bringt dem TE jetzt wieder diese Diskussion. Entweder ihr habt was zu der "Frage" sprich eine Einschätzung zu dem Thema zu sagen oder ihr verkneift euch eure näckischen Zänckerein.
Autor dunstig
 - 12. Juni 2024, 12:23:31
Zitat von: F_K am 12. Juni 2024, 12:01:20
Freiwillig sind inzwischen Alle, und ein Dienstplan ist ein Befehl - so wie eine Dienstreiseanordnung eine Weisung ist.
Ist mir klar, danke dass du mal wieder offensichtliches darstellst.
Zitat von: F_K am 12. Juni 2024, 12:01:20
Klar gibt es Unterschiede - ein BW Lehrgang in der Kaserne fernab ist Abends auch nicht "so toll", aber gehört zum Berufsbild dazu - man sollte das Beste draus machen - und so oft kommt ein Biwak ja auch nicht vor.
Ist mir klar, danke dass du mal wieder offensichtliches darstellst.
Zitat von: F_K am 12. Juni 2024, 12:01:20
Ob es dann kameradschaftlich ist, sich direkt zu beschweren,  wenn alles regelkonform gelaufen ist, ist für mich keine Frage.
Ist mir klar, danke dass du mal wieder offensichtliches darstellst.

Weiß nicht, was du immer mit diesen allgemeingültigen Punkten bezwecken willst. Du hast doch konkret das Beispiel mit dem zivilen Hotel gebracht, auf das ich mich beziehe.

Und bist du nicht immer derjenige, der hier mit dieser unfassbar genial abgedroschenen Phrase eine Rose ist eine Rose kommt?

Also bleib doch bei deinem Beispiel, statt hier wieder ins allgemeingültige abzudriften. Und da gibt es bei Dienstreise/Hotel vs. Biwak in der Praxis nun mal qualitative Unterschiede, auch wenn beides keine Arbeitszeit darstellt. Also wenig sinnvoll als Beispiel für diese Situation. Daher ist der Unmut nur nachvollziehbar. Hat auch schon für Unmut vor knapp 15 Jahren während meines OL gesorgt. Auch wenn es den Regelungen entspricht und Beschwere/Eingabe keine Aussicht auf Erfolg hat, sollte es als Vorgesetzter selbstverständlich sein, sich dessen bewusst zu sein und entsprechend versuchen, das ganze ein wenig abzumildern. Schaffen glücklicherweise auch viele.
Autor F_K
 - 12. Juni 2024, 12:01:20
@ Dunstig:

Freiwillig sind inzwischen Alle, und ein Dienstplan ist ein Befehl - so wie eine Dienstreiseanordnung eine Weisung ist.

Klar gibt es Unterschiede - ein BW Lehrgang in der Kaserne fernab ist Abends auch nicht "so toll", aber gehört zum Berufsbild dazu - man sollte das Beste draus machen - und so oft kommt ein Biwak ja auch nicht vor.

(Und klar, wer die Regelungen zu Ausfahrten mit Schiffen "gewohnt" ist, findet sich beim Biwak benachteiligt).

Ob es dann kameradschaftlich ist, sich direkt zu beschweren,  wenn alles regelkonform gelaufen ist, ist für mich keine Frage.
Autor dunstig
 - 12. Juni 2024, 10:07:54
Wobei ich den Unmut schon verstehen kann, denn auch wenn die Regelungen es hergeben und alles korrekt sein mag, ist es doch eine gänzlich andere Qualität, ob ich in einem Hotel in einer meist interessanten Stadt bin und nach Feierabend frei über meinen Aufenthaltsort und Aktivität verfügen kann und im Zweifel auch meinen Routinen von daheim nachgehen kann oder auf einem Truppenübungsplatz in der Pampa sitze, ohne praktisch wirklich die Möglichkeit zu haben, woanders hinzukommen, privaten Aktivitäten nachzugehen oder am besten auch noch ständig auf meine Waffe Acht geben muss, etc.

Aber da hatte ich glücklicherweise abgesehen von der OSLw immer Vorgesetzte, die sich dessen bewusst waren und hier großzügige Regelungen getroffen haben, was maßgeblich langfristiger Unzufriedenheit vorgebeugt hat. So wie es hier bei den Marinefliegern gelaufen ist, wird sich wohl kein einziger zukünftig noch einmal freiwillig auf so einen Spaß einlassen.
Autor F_K
 - 12. Juni 2024, 09:20:36
Der Schwerpunkt des TE ist ja die Frage, ob die dienstfreie Zeit (im Biwak) vergütet werden sollte - also beim Arbeitnehmer die Zeit "im Hotel" am Reiseziel - es geht weniger um die Anfahrt (im Bus).

WENN bei AN Reisetätigkeit der Schwerpunkt ist, gibt es meistens Regelungen (Montagegeld oder. Ä.).

Bei gelegentlichen Reisen habe ich bisher NIE eine Vergütung  für die FREIZEIT am Reiseort erhalten - wenn jemand so etwas bekommt- prima, gut verhandelt.
Autor slider
 - 12. Juni 2024, 09:03:25
Zitat von: F_K am 11. Juni 2024, 16:19:28
Etwas offtopic:

... auf einer Dienstreise im Zivilen (Flug. Bahn, Mitfahrer, Hotel) ist es AUCH keine Arbeitszeit.

Klingt komisch, liebe Kinder, ist aber (auch) so.

Die aktuelle rechtliche Lage kenne ich gar nicht. Aber alle meine bisherigen Arbeitgeber haben für Reisezeiten Regelungen getroffen,die den Mitarbeitern mindestens teilweise die Reisezeit in irgendeiner Art vergüten (finanziell oder durch Freizeit). Warum? Weil man auf gute Leute angewiesen war und für Diese attraktiv sein wollte.
Autor Zebra
 - 11. Juni 2024, 22:38:48
Bevor ich so eine off-topic Antwort gebe, würde ich mal die  nun nicht mehr ganz so neue Rechtsprechung dazu studierrn, die im Übrigen auch in einem entsprechenden Erlass der Bw Anwendung findet.

MkG

Zebra
Autor F_K
 - 11. Juni 2024, 16:19:28
Etwas offtopic:

... auf einer Dienstreise im Zivilen (Flug. Bahn, Mitfahrer, Hotel) ist es AUCH keine Arbeitszeit.

Klingt komisch, liebe Kinder, ist aber (auch) so.
Autor Michael 1199
 - 11. Juni 2024, 16:16:38
Zitat von: SolSim am 11. Juni 2024, 16:04:56
Die Zeit im Bett fern der eigenen Heimat ist auch auf dem Übungsplatz keine Dienstzeit.

Ihrer Berechnung nach haben Sie 48 h 15 min Dienst geleistet. Ergo passt das mit den 7 Überstunden. Es se denn, Sie wollen mit ihrem Chef noch wegen 15 Minuten streiten
Ja, der Soldatenberuf hat schon so seine Eigenheiten. Da hat man eben Freizeit im Zelt im Wald, während der Berufs-Pendler irgendwo in einer Pension seine Freizeit genießen kann.  Am Ende muss es jeder für sich entscheiden, was er attraktiver findet. Abenteuerstimmung am Lagerfeuer oder einsam in der Pension...;)
Autor SolSim
 - 11. Juni 2024, 16:04:56
Die Zeit im Bett fern der eigenen Heimat ist auch auf dem Übungsplatz keine Dienstzeit.

Ihrer Berechnung nach haben Sie 48 h 15 min Dienst geleistet. Ergo passt das mit den 7 Überstunden. Es se denn, Sie wollen mit ihrem Chef noch wegen 15 Minuten streiten 🤷‍♂️
Autor F_K
 - 11. Juni 2024, 11:03:04
Und wo ist die Beschwer?

Dienstschluss ist halt Dienstschluss.

Einfach diverse Threads hier nachlesen.
Autor timmi_91
 - 11. Juni 2024, 10:52:15
Steht im Befehl, das Mehrarbeit angeordnet ist. Und das Teilnehmer zu wohnen in ein Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind.

Dienstplan sieht vor für:
Montag 11
Dienstag 10
Mittwoch 12
Donnerstag 7.45
Freitag 7.30
Dienstzeit vor

Aktiv waren wir von treffen am Montag bis Freitag Ankunft 103 Stunden unterwegs.