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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 19. Juni 2024, 23:27:59
Und letztendliche Sicherheit gibt entgegen aller vertretenen Laienmeinungen die Anfrage beim Prüfungsamt der Hochschule, bei der man studieren wird.
Autor Clowngefreiter
 - 19. Juni 2024, 20:55:55
Auf der Uni BW Seite - Studiengang Wehrtechnik, steht was dazu:

"Einige Arten der fachgebundenen Hochschulreife, die nicht in Bayern erworben wurden, sind in Bayern nur unter Erfüllung bestimmter Auflagen anerkannt. Einige Arten der schulischen Vorbildung, die in anderen Bundesländern die Fachhochschulreife verleihen, sind in Bayern nicht als gleichwertig anerkannt. Bei anerkannten (Fach-) Hochschulzugangsberechtigungen, die nicht in Bayern erworben wurden, ist im Zeugnis ein Vermerk über die Studienberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland enthalten"

Ich habe jetzt viel recherchiert, aber keine "Auflagen" gefunden, sondern nur den Umstand, dass der KMK Beschluss zum Fachabitur nach der 11/12 Gymnasialklasse, nicht von den Ländern Bayern und Sachsen getragen wird und du dort daher auch nicht studieren kannst.

Offizier kannst du aber "ohne Studium" trotzdem werden.
Autor LwPersFw
 - 17. Juni 2024, 07:14:38
Die beste Variante ist die von @Ralf genannte ... am besten schriftlich anfragen und schriftliche Antwort erbeten.


Davon unabhängig gilt aktuell für die Einstellung in die Bw:

"Die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch:

• das Abschlusszeugnis einer Fachoberschule,
• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Fachschule, in dem die durch Zusatzprüfung erlangte Fachhochschulreife bescheinigt wird,
• das Abschlusszeugnis eines beruflichen Gymnasiums oder Fachgymnasiums,
• das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife nach Besuch einer gymnasialen Oberstufe und einer beruflichen Tätigkeit,
• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Höheren Handelsschule in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein fachbezogenes Praktikum,
• das Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Berufsakademie mit Zusatzvermerk über die Gleichwertigkeit mit einem Fachhochschulabschluss (Land Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen),
• das Abschlusszeugnis der Fachhochschulreifelehrgänge einer Bundeswehrfachschule sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen."




"Die fachgebundene Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch:

• den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums an einer Fachhochschule,
• das Zeugnis über die Prüfung für die Zulassung zu einem Hochschulstudium in einem bestimmten Studiengang ohne Reifeprüfung,
• das Abschlusszeugnis des Technischen Gymnasiums in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg,
• das Abschlusszeugnis einer Berufsoberschule in Bayern,
• das Abschlusszeugnis einer Fachakademie mit Ergänzungsprüfung sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen.

Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes im
Ausbildungsgang mit Studium an einer Universität der Bundeswehr kann nur eingestellt werden, wer
eine Schulbildung besitzt, die in den Ländern Bayern oder Hamburg zu einem wissenschaftlichen
Hochschulstudium oder in Bayern zu einem Fachhochschulstudium berechtigt.

Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr im Ausbildungsgang mit Studium an einer zivilen
Universität kann nur eingestellt werden, wer eine Schulbildung besitzt, die in den Ländern, in denen
das beabsichtigte Hochschul- oder Fachholschulstudium vorgesehen ist, zu diesem Hochschulstudium
oder Fachhochschulstudium berechtigt."




"Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch:

• das Reifezeugnis eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums, Aufbaugymnasiums, Abendgymnasiums, Kollegs oder einer Gesamtschule,
• das Abschlusszeugnis einer Berufsoberschule in Bayern i. V. m. dem Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung in Französisch oder Latein,
• das Reifezeugnis einer Nichtschüler-Reifeprüfung (externes Abitur),
• das Zeugnis über die Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis,
• die staatliche Abschlussprüfung an einer öffentlichen Fachhochschule sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen."

Autor F_K
 - 17. Juni 2024, 06:10:00
Zusatzfrage: Hast Du das gelenkte Praktikum absolviert?
Autor Ralf
 - 17. Juni 2024, 04:11:15
Wer es auf jeden Fall genau weiß, ist das Prüfungsamt der UniBw München. Du kannst dich ja an die UniBw Mü wenden und diese mal fragen.
Autor dergmoechtestudieren
 - 17. Juni 2024, 03:07:19
Gute Nacht Kameraden,

Ich bin jetzt nun fast sechs Monate bei der Bundeswehr. Ich habe Das Gymnasium nach der elften Klasse verlassen und habe somit den schulischen Teil der Fachhochschulreife erreicht. In Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum erreicht man die vollwertige Fachhochschulreife. Damit könnte ich an einer Fachhochschule studieren.
Ich möchte gerne Offizier mit Studium werden und auch über die Bundeswehr studieren, allerdings ist die Fachhochschule dafür ja in Bayern und ich habe gerade gelesen, dass diese Art des Fachabiturs in Bayern nicht anerkannt wird, was ja bedeuten würde, dass ich nicht bei der Bundeswehr studieren kann oder?
Hat jemand damit Erfahrungen und kann mir da weiterhelfen?
Bitte verweist mich nicht auf den Einplaner oder Perser, die meinten beide, dass das ginge, aber ich weiß nicht, inwiefern die das aufm Schirm haben.
MkG