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Zitat von: VeggieBurger am 25. Mai 2024, 15:02:09
Da wir jedoch nach München ziehen, will der Vermieter noch dieses Wochenende eine Antwort, sonst kommt der nächste der 784 Interessenten (etwas übertrieben) zum Zuge.
ZitatNmB wird neue Wohnung wieder anerkannt und der TG-Anspruch bleibt bestehen, da ich ja während des aktiven Bezugs von TG umziehe und nicht in den Umkreis des Dienstortes ziehe (<30km) ziehe.Das steht in der Tat aber auch recht häufig hier, das dem so ist und zwar maximal bis zu dem Betrag, der bisher vergütet wird.