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Autor Ralf
 - 25. Juni 2024, 14:50:30
Es geht um den verkehrsüblichen Weg, die Frage müsstest du deiner Einheit stellen.
Autor DanoLF
 - 25. Juni 2024, 14:09:54
Danke für die Antwort!

Gelten die 100km luftlinie oder direkter Weg weil denn versteht ich nicht warum mir gesagt wird in meiner neuen Einheit die 115 km entfernt ist wird die anerkannt
Autor LwPersFw
 - 25. Juni 2024, 12:40:01
Zitat von: DanoLF am 25. Juni 2024, 11:22:09

... aber wo genau steht denn wie nah ich an der kaserne wohnen muss damit meine wohnung anerkannt wird und ich trennungsgeld beantragen.



C-2213/6 Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland

Für Ledige, aktive SaZ/BS gilt...

"3.4 Ausschlusskriterien für die Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung

( ... )

b) Eine Wohnung, deren Entfernung mehr als 100 km von der Dienststätte entfernt eingerichtet wird,
kann mit Blick auf die geltende höchstrichterliche Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden.
Die Dauer oder Häufigkeit der Nutzung der Wohnung ist dabei unerheblich.


(...)"

Autor DanoLF
 - 25. Juni 2024, 11:45:06

Frage:

Mir wurde gesagt weil ich halt zu weit weg wohne kenne aber diese Grenze nicht
Bin ledig
Ruksackumzug hab ich nicht gemacht
Fahrzeiten ca 1,50H
Autor F_K
 - 25. Juni 2024, 11:26:29
Frage:

- Warum ist die Wohnung nicht anerkannt?
- Familienstand?
- Rucksackumzug zu Dienstbeginn?
- Fahrzeiten?
Autor DanoLF
 - 25. Juni 2024, 11:22:09
Moin,
Ich weiß es ist ein lästiges Thema aber ich Blick da nicht durch.
Ich werde bald versetzt und wollte meine Dazu meine Wohnung anerkennen lassen nun sagt mein Pers das ich dafür zu weit weg wohne (180km) und ich es an meinen neuen Einheit machen da wird das aufjedenfall was (115km) aber wo genau steht denn wie nah ich an der kaserne wohnen muss damit meine wohnung anerkannt wird und ich trennungsgeld beantragen.