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Zitat von: Schlauberger am 11. Juli 2024, 12:01:21Zitat von: Mert am 11. Juli 2024, 11:15:39
Ja, wenn der Fragesteller einen direkten Quereinstieg als Beamter anstrebt, ist das nicht relevant weil er nicht auf so einen DP landet, aber die gibt es durchaus. Daher wollte ich das jetzt so nicht stehen lassen.
Zur Erläuterung: die Stelle, auf welche sich diese Diskussion bezieht, ist ein A13/A14-DP. Eine Verbeamtung ist also möglich (und von mir auch gewünscht). Natürlich kann ich auch als Angestellter arbeiten.
Eine Einstellung (also Arbeitsbeginn) würde laut BAPers so oder so im Angestelltenverhältnis beginnen. Hier habe ich aber aus aus verschiedenen Quellen nun auch mitgenommen, dass eine Einstellung auch direkt im Beamtenverhältnis (auf Probe) möglich ist. Wer entscheidet darüber?
Zitat von: Mert am 11. Juli 2024, 11:15:39
Ja, wenn der Fragesteller einen direkten Quereinstieg als Beamter anstrebt, ist das nicht relevant weil er nicht auf so einen DP landet, aber die gibt es durchaus. Daher wollte ich das jetzt so nicht stehen lassen.
ZitatFür Angestellte gibt es keinen hD,sondern diese sind eingruppiert.Schon klar. Aber halt eine Gruppierung z.B. im Dienstpostenverzeichnis und da steht auch bei Angestellten dann eben z.B. "Höherer Dienst" zwecks Vergleichbarkeit. An der Dienststelle werden die foglich auch alle unter dem Begriff "Höherer Dienst" angesprochen, egal ob Beamter oder Angestellter. Mag woanders anders gehandhabt werden.
ZitatTarifbeschäftigter bzw. Angestellter ist man ohne anrechenbare Berufserfahrung für die Laufbahnbefähigung. Als Quereinsteiger kann man bei vorliegen der Voraussetzungen direkt verbeamtet werden, demnach ist diese Aussage nicht richtig.Halte ich, in der Allgemeinheit für völligen Unfug. Wer auf einen Angestellten-DP eingestellt wurde, wird eben Angestellter und nicht Beamter. Völlig egal wie hoch seine Qualifikation oder Berufserfahrung ist.
ZitatDas stimmt auch nicht. Erwirbt man auf dem Dienstposten die Laufbahnbefähigung kann man natürlich auf diesem bleiben.Das ist in der Allemeinheit schlichtweg falsch. Wenn Dienstposten mit Statusgruppe "Arbeitnehmer" eingeplant sind und auch nicht Statusfremd besetzt werden dürfen, dann ist eine Verbeamtung des Arbeitnehmer auf dem DP schlichtweg nicht möglich da dieser eben nicht Statusfremd besetzt werden darf. Daher muss der Arbeitnehmer, sofern er verbeamten werden möchte oder wird, sich erstmal um einen anderen DP bemühen, da er bei einer Verbeamtung diesen eben nicht mehr besetzten darf.
Zitat von: Schlauberger am 05. Juli 2024, 21:21:06Von den 22 Jahren werden 2,5 Jahre für die Laufbahnbefähigung abgezogen und so bleiben noch 19,5 Jahre Berufserfahrung, wenn diese auf dem Level Diplom ist. Die 19,5 Jahre Berufserfahrung bedeuten Erfahrungstufe 7 unter der Voraussetzung, dass die gesamten beruflichen Tätigkeiten angerechnet werden.
Ich habe insgesamt 22 Jahre Berufserfahrung nach Studium, inkl. wissenschaftlicher Assistenzzeit. Eine erste mündliche Aussage war, dass ein Großteil angerechnet wird. Was bedeutet dies dann hinsichtlich der Eingruppierung?
Zitat von: Schlauberger am 05. Juli 2024, 21:21:06Das ist korrekt, dass man in diesem Fall nach einem Jahr zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird.
Die zuständige Sachbearbeiterin hatte auch erwähnt, dass ggf. nicht berücksichtige Berufserfahrung auf eine Verkürzung der Probezeit (Minimum 1 Jahr) angerechnet werden kann.
Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 10:27:30Das stimmt so nicht. Für Angestellte gibt es keinen hD,sondern diese sind eingruppiert. Tarifbeschäftigter bzw. Angestellter ist man ohne anrechenbare Berufserfahrung für die Laufbahnbefähigung. Als Quereinsteiger kann man bei vorliegen der Voraussetzungen direkt verbeamtet werden, demnach ist diese Aussage nicht richtig. Bei Einstellung als Quereinsteiger ist ein entsprechender Dienstposten vorhanden, weil die Besoldung bereits in der Ausschreibung genannt wird. Die Frage ist nur, hat der Bewerber die Voraussetzungen erfüllt für eine direkter Verbeamtung.
Also, hier gibt es durchaus Angestellt im hD welche bis zur Rente Angestellte bleiben. Grund dafür ist oftmals, um als Quereinestiger verbeamtet zu werden muss erstmal eine Beamten-DP vorhanden sein auf den man dich setzen kann. Wenn dein DP ein Angestellten-DP ist (die Auswahl ob ein DP Angesteller oder Beamter ist, erfolgt dabei einigermaßen willkürlich), dann bist du erstmal Angestellter.
Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 10:27:30Das stimmt auch nicht. Erwirbt man auf dem Dienstposten die Laufbahnbefähigung kann man natürlich auf diesem bleiben. Für den TE gilt dieses jedoch nicht, weil er die Laufbahnbefähigung bereits erworben hat.
Nach einer evtl. Verbeamtung kannst du dann nicht auf dem DP bleiben - der ist ja ein Angestellten-DP, kein Beamten-DP.
Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 10:27:30Im TVÖD Bund gibt es keine Erfahrungstufen sondern lediglich Stufen. Ja es ist bei vorliegen der Voraussetzungen möglich direkt in Stufe 6 eingestellt zu werden. Allerdings für den TE gilt dieses wiederum nicht, weil er eine Verbeamtung anstrebt und da sind diese Stufen bzw. der TVÖD vollkommen belanglos.
Positives weiß ich aber auch zu berichten: Grundsätzlich sind die meisten Bearbeiter und Kollegen einem schon wohlgesonnen. So war es für alle hier kein Problem Zeiten als Erfahrungsstufen anrechen zu lassen. Daher sind viele die in höheren Lebensalter als Angestellte eingestiegen sind sogar direkt in die höchste Erfahrungsstufe (6?) eingestuft worden. Mit deiner Vorerfahrung wäre das durchaus denkbar. Ich habe mir die Erfahrungsstufe ebenfalls vor Unterschreiben des Vertrages nochmal schriftlich bestätigen lassne.
Zitatnun wahrlich kein überaus attraktives Gehalt darstellt
ZitatNun ist es aber auch so, dass man nicht in den öffentlichen Dienst geht, um das große Geld zu verdienen.
Zitat von: dunstig am 10. Juli 2024, 13:28:05Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 11:56:39Was jetzt aber für einen Ingenieur, der nicht komplett auf den Kopf gefallen ist und halbwegs Berufserfahrung mitbringt nun wahrlich kein überaus attraktives Gehalt darstellt. Sicherlich nicht schlecht, aber bei dem ganzen Kauderwelsch, der Dauer sowie der Intransparenz an allen möglichen Stellen wundert es mich nicht, dass man als ÖD Probleme hat, hier im Recruiting attraktiv zu sein. Dieser Thread ist ja das beste Beispiel dafür, wo es überall krankt. Immerhin ging die SÜ schnell.
Ich vergönn es dir, in dem Fall muss man sihc natürlich überlegen wie hart man auf E14 besteht. E13 + 1000€, damit liegst du auf dem Niveau von E15!
Zitat von: Nachtmensch am 10. Juli 2024, 13:40:23
@Sachbearbeiter
Ich zitiere mich einfach mal selber. Ich wäre dir echt dankbar, wenn du kurz auf meine Frage eingehen könntest.Zitat von: Nachtmensch am 09. Juli 2024, 14:48:51Zitat von: Sachbearbeiter am 09. Juli 2024, 13:57:07Wieso muss man eine Probezeit im Status eines Tarifbeschäftigten absolvieren und kann nicht direkt Beamter auf Probe A14 werden, so wie es bei mehreren bereits gemacht worden ist? Gibt es dazu eine Rechtsquelle?
Wo Sie aber nicht drumherum kommen, sind die sechs Monate Probezeit im Arbeitnehmerverhältnis. Mit den 1.000 € Zulage hat man Ihnen bereits das Maximum angeboten.
Zitat von: Nachtmensch am 09. Juli 2024, 14:48:51Zitat von: Sachbearbeiter am 09. Juli 2024, 13:57:07Wieso muss man eine Probezeit im Status eines Tarifbeschäftigten absolvieren und kann nicht direkt Beamter auf Probe A14 werden, so wie es bei mehreren bereits gemacht worden ist? Gibt es dazu eine Rechtsquelle?
Wo Sie aber nicht drumherum kommen, sind die sechs Monate Probezeit im Arbeitnehmerverhältnis. Mit den 1.000 € Zulage hat man Ihnen bereits das Maximum angeboten.
Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 11:56:39Was jetzt aber für einen Ingenieur, der nicht komplett auf den Kopf gefallen ist und halbwegs Berufserfahrung mitbringt nun wahrlich kein überaus attraktives Gehalt darstellt. Sicherlich nicht schlecht, aber bei dem ganzen Kauderwelsch, der Dauer sowie der Intransparenz an allen möglichen Stellen wundert es mich nicht, dass man als ÖD Probleme hat, hier im Recruiting attraktiv zu sein. Dieser Thread ist ja das beste Beispiel dafür, wo es überall krankt. Immerhin ging die SÜ schnell.
Ich vergönn es dir, in dem Fall muss man sihc natürlich überlegen wie hart man auf E14 besteht. E13 + 1000€, damit liegst du auf dem Niveau von E15!
ZitatDas wurde mir seitens der Sachbearbeiterin so mitgeteilt. Die Zulage würde gezahlt werden, um die "Gehaltslücke" zu den Beamten einigermaßen zu schließen.
Zitat von: Mert am 10. Juli 2024, 10:27:30Das wurde mir seitens der Sachbearbeiterin so mitgeteilt. Die Zulage würde gezahlt werden, um die "Gehaltslücke" zu den Beamten einigermaßen zu schließen.ZitatZu Beginn würde ich mit E13 inkl. 1000 EUR Zulage vergütet werdenNicht schlecht, den Trick musst du mir verraten, ich kenne an der ganzen Dienstelle niemanden der Zulagen bekommen würde. Allerdings sollte für jemanden wie dich auch eine Einstellung in E14 möglich sein - hier ist aber wieder das alte Problem des Dienstposten. Wenn du für einen Dienstposten eingestellt wirst der eben "nur" mit E13 eingestuft ist, bekommst du halt auch nur E13. Letzendlich bestimmt der Dienstposten deine Einstufung, nicht deine Qualifikation.
ZitatGleiches wurde mir auch mitgeteilt - bei der SÜ2 könnte es ein Jahr und länger dauern. Bei mir vom händischen Ausfüllen des Formulars (Ich habe kein Windoof) bis zum Bescheid < 2 Monate. Ich war aber auch nie in Turkmenistan... Ggf. half auch die Tatsache, dass ich als WDL seinerzeit auch eine SÜ übermach habe ergehen lassen müssen?!
Eine Frage in eigener Sache:ZitatParallel die SÜ durchgeführt und letzt Woche postalisch bescheinigt bekommenEcht jetzt? Wie lange hast du gewartet? Das verwundert mich dann doch sehr. Etliche hier warten seit 3-4 Jahren (!) auf die SÜ welche immer noch in Bearbeitung ist, einige waren 1-2 Jahre lang "ausserplanmälßig" angestellt weil für die Verbeamtung immer noch die SÜ fehlt, gibt es da einen Trick wie du in weniger als 2+ jahren an eine SÜ gekommen bist?
Zitatpromovierter ElektroingenieurWie generell im öffentlichen Dienst ist die Promotion irrelevant und hat erstmal keine Vorteile bezüglich Einkommen oder Einstufung. Erfahrung ist das entscheidende. Kann man gut finden, oder auch nicht. Ist aber z.B. an den Universitäten ja auch nicht anders. Auch dort werden Doktoranden mit E13 bezahlt, und die PostDocs nach dem Promovieren oftmals genauso. Promovieren ist halt, pardon, fürn Arsch xD
ZitatLaut Sachbearbeiterin kann nach einem halben Jahr Probezeit ein Antrag auf Verbeamtung gestellt werden, welcher auch durchgehen würdeAlso, hier gibt es durchaus Angestellt im hD welche bis zur Rente Angestellte bleiben. Grund dafür ist oftmals, um als Quereinestiger verbeamtet zu werden muss erstmal eine Beamten-DP vorhanden sein auf den man dich setzen kann. Wenn dein DP ein Angestellten-DP ist (die Auswahl ob ein DP Angesteller oder Beamter ist, erfolgt dabei einigermaßen willkürlich), dann bist du erstmal Angestellter. Nach einer evtl. Verbeamtung kannst du dann nicht auf dem DP bleiben - der ist ja ein Angestellten-DP, kein Beamten-DP. Es ist also nicht so, dass du erst deinen Job als Angestellter machst, dich verbeamten lässt, und danach den selben Job als Beamter weiter machst. Ausesr man würde den Angestellten-DP in einen Beamten-DP umwandeln oder der DP wäre für Beamte und Angestellte vorgesehen oder sowas, davon habe ich hier aber noch nie gehört. Hier herrscht klare DP-Trennung. So wie ich das verstanden habe, wäre dein DP aber mit A13/A14 eingestellt, also ein Beamten-DP, dann sollte es gehen.
ZitatZu Beginn würde ich mit E13 inkl. 1000 EUR Zulage vergütet werdenNicht schlecht, den Trick musst du mir verraten, ich kenne an der ganzen Dienstelle niemanden der Zulagen bekommen würde. Allerdings sollte für jemanden wie dich auch eine Einstellung in E14 möglich sein - hier ist aber wieder das alte Problem des Dienstposten. Wenn du für einen Dienstposten eingestellt wirst der eben "nur" mit E13 eingestuft ist, bekommst du halt auch nur E13. Letzendlich bestimmt der Dienstposten deine Einstufung, nicht deine Qualifikation.
ZitatIngesamt finde ich den gesamten Bewerbungsprozess sehr intransparent und optimierungswürdigAber sowas von... Uns springen regelmäßig hochqualifizierte Wunschkandidaten ab weil alles derart schlecht kommuniziert wird, alles unglaublich langsam abläuft und man trotz angeblichen Personalmangel sich immer als Bittsteller vorkommt. Folge: DP unbesetzt. Aber andererseits, dann weiß man wenigstens von Anfang an auf was man sich einlässt. Denn es wird nicht besser sobald man drin ist. Entweder du kannst dich damit arrangieren oder nicht =/
ZitatParallel die SÜ durchgeführt und letzt Woche postalisch bescheinigt bekommenEcht jetzt? Wie lange hast du gewartet? Das verwundert mich dann doch sehr. Etliche hier warten seit 3-4 Jahren (!) auf die SÜ welche immer noch in Bearbeitung ist, einige waren 1-2 Jahre lang "ausserplanmälßig" angestellt weil für die Verbeamtung immer noch die SÜ fehlt, gibt es da einen Trick wie du in weniger als 2+ jahren an eine SÜ gekommen bist?