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Autor Ralf
 - 08. Juli 2024, 05:01:23
Ein DU-Verfahren kommt nur dann zum tragen, wenn es keinen einzelnen DP gibt, auf dem du verwendet werden könntest.
Autor SILOTRÄGER123
 - 07. Juli 2024, 20:33:27
Hallo Kameraden und Kameradinnen,

ich habe eine Frage zu DU-Verfahren. Es steht eventuell im Raum nach einem Blutbefund dass ich eine Autoimunerkrankung haben könne (wahrscheinlich Rheuma). Meine Hände und Füße schmerzen immer wieder. Ich kann aber alles ohne Bewegungseinschränkung machen, leide auch erst seit knapp 1 Monat an diesen Schmerzen. Sie kommen und gehen immer wieder. Ich könnte damit die Fehlerziffer 4 oder sogar 5 bekommen. Mein Frage ist nun, kann dann einfach ein DU Verfahren eingeleitet werden? Noch sage ich mal beeinträchtigt es mich in meinem Dienstbetrieb nicht, es ist einfach nur unangenehm mit den Schmerzen, wie gesagt kann alles uneingeschränkt bewegen.

Bin aber mit der Rechtslage nicht so ganz vertraut