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Zitat von: LwPersFw am 23. Juli 2024, 07:56:56Zitat von: jiN am 22. Juli 2024, 22:54:27
meine historische bu liegt allerdings sieben jahre zurück...
Ist das Alter von sieben Jahren mit dem BAPersBw schon einmal besprochen worden ... ?
Denn GAIP:
"Für das Auswahlverfahren sind Feldwebel aller Laufbahnen (in der Folge als Fw aufgeführt) teilnahmeberechtigt (Bezug 4),
die bis Beginn des Gesamtkonferenzzeitraumes über zwei abgeschlossene planmäßige Beurteilungen als Fw 2 verfügen,"
2 bei wiedereingestellten Soldaten dürfen dabei planmäßige Beurteilungen berücksichtigt werden, wenn sie in der gleichen Laufbahn erstellt wurden und nicht älter als fünf Jahre sind
(hiermit wird festgelegt, dass Beurteilungen, welche einem Vorlagetermin vor dem 31.03.2019 zuzuordnen sind, nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn man bei diesen Soldaten davon ausgeht, dass eine Beurteilung älter fünf Jahre nicht mehr zu berücksichtigen ist, erschließt sich nicht die Logik, wenn dies für Bestandspersonal nicht gilt.
Zumal in der Fußnote nicht zwischen aktueller und historischer BU unterschieden wird und es i.d.R. auch nicht dem Soldaten anzulasten ist, dass er über so einen langen Zeitraum nicht beurteilt wurde.
Zitat von: jiN am 22. Juli 2024, 23:00:02Zitat von: Roughnecks am 18. Juli 2024, 16:11:59
Das liegt daran, dass man die beiden BU-Systeme einfach nicht miteinander vergleichen kann, was du eben gerade tust.
Deshalb werden Soldaten mit zwei neuen Beurteilungen und Soldaten mit einer neuen und einer alten Beurteilung, in der Konferenz, auch nicht miteinander verglichen, sondern zwei unterschiedlichen Personenkreisen zugeordnet.
stimmt so eben nicht, genau dafür sind die umrechnungsformeln da.
was fridolin und mich betrifft ist, dass einfach eine abrisskante erstellt wird und alles unter wert xy (ca. 6,4 - letztes jahr war es auf jeden fall 6,3) nicht betrachtet wird
während im aktuellen verfahren jeder mit d+ zugelassen wird.
was im übrigen auch ohne einhaltung der korridore vergeben werden kann und somit auch @funker07 widerspricht
Zitat von: jiN am 22. Juli 2024, 22:54:27
meine historische bu liegt allerdings sieben jahre zurück...
Zitat von: Roughnecks am 23. Juli 2024, 07:44:50
Du sagst, dass neue und alte BU miteinander verglichen werden und das ist schlichtweg falsch und Quatsch.
Du sagst, dass die Umrechnungstabellen dafür da sind und auch das ist schlichtweg falsch und Quatsch.
Zitat von: Roughnecks am 23. Juli 2024, 07:44:50
@jiN
Du sagst, dass neue und alte BU miteinander verglichen werden und das ist schlichtweg falsch und Quatsch.
Du sagst, dass die Umrechnungstabellen dafür da sind und auch das ist schlichtweg falsch und Quatsch.
Und eine 6,0 - 6,5 ist eben NICHT überdurchschnittlich. Es mag vllt Werdegänge geben auf die das Zutrifft, aber bei S1 als Beispiel, bist du mit 6,5 nichts.
Und das es keine Chancengleichheit gibt, empfinden meist die so, die sich in der vergleichenden Betrachtung nicht durchsetzen konnten.
Zitat von: Roughnecks am 23. Juli 2024, 06:55:44
Dieser Mittelwert oder auch der Zentralwert wird für "jede" Konferenz aufs neue berechnet.
Ich bin einfach nur froh, dass im nächsten Jahr, bis auf weniger Ausnahmen, alle Soldaten zwei BU im neuem System haben und sich damit diese Problematik erledigt hat.
Zitat von: Roughnecks am 23. Juli 2024, 06:55:44Zitat von: jiN am 22. Juli 2024, 23:00:02Zitat von: Roughnecks am 18. Juli 2024, 16:11:59
Das liegt daran, dass man die beiden BU-Systeme einfach nicht miteinander vergleichen kann, was du eben gerade tust.
Deshalb werden Soldaten mit zwei neuen Beurteilungen und Soldaten mit einer neuen und einer alten Beurteilung, in der Konferenz, auch nicht miteinander verglichen, sondern zwei unterschiedlichen Personenkreisen zugeordnet.
stimmt so eben nicht, genau dafür sind die umrechnungsformeln da.
was fridolin und mich betrifft ist, dass einfach eine abrisskante erstellt wird und alles unter wert xy (ca. 6,4 - letztes jahr war es auf jeden fall 6,3) nicht betrachtet wird
während im aktuellen verfahren jeder mit d+ zugelassen wird.
was im übrigen auch ohne einhaltung der korridore vergeben werden kann und somit auch @funker07 widerspricht
Bei allem Respekt, was du erzählst ist totaler Quatsch.
Um eine vergleichende Betrachtung der grundverschiedenen Beurteilungssysteme in der Konferenz auszuschließen, werden diese beiden Gruppen in getrennten Konferenzlisten erfasst und hinsichtlich ihrer Eignung für die Übernahme gereiht.
Dazu werden – entsprechend des Anteils der jeweiligen PK an der Gesamtanzahl der Teilnehmenden – die im Werdegang zur Verfügung stehenden Übernahmemöglichkeiten proportional auf die beiden zu betrachtenden PK aufgeteilt. Um jedem Teilnehmenden die Chance zur Übernahme zu geben, wird, wenn erforderlich, bei der Aufteilung der Übernahmemöglichkeiten zumindest auf eine Quote aufgerundet.
Die Beurteilungsbestimmungen, welche bis zum 30.07.2021 zu nutzen waren, sahen als DSW der Aufgabenerfüllung einen numerischen Wert im Bereich 1,00 bis 9,00 vor. Anhand dieses Wertes konnte ein arithmetisches Mittel (Mittelwert [M]) in dem jeweils zu betrachtendem Werdegang gebildet werden. Der M konnte dann zur Ableitung der in den BTF für militärische Auswahl- und Verwendungsplanungsverfahren enthaltenen Vorgabe nach einem überdurchschnittlichen (oberhalb des Durchschnitts) Eignungs- und Leistungsbild genutzt werden.
Mit Einführung des neuen BU-Systems zum 31.07.2021 hat sich die Skalierung des Gesamturteils von einer numerischen Wertung zu einer siebenstufigen alphabetischen Wertungsskala (A – G) mit jeweils drei Möglichkeiten der Binnendifferenzierung (+ / 0 / -) geändert. Da es sich bei dieser Skalierung nicht um numerische Werte handelt, ist die Berechnung eines arithmetischen Mittels nicht möglich, sodass der Ausgangswert zur Herleitung eines überdurchschnittlichen Eignungs- und Leistungsbildes auf anderem Wege erfolgen muss. Um diesen Wert zu ermitteln, der in den zu vergleichenden Betrachtungsfeldern Ausgangspunkt darstellt, wird ein Median (x̃) ermittelt.
Der x̃, auch Zentralwert genannt, ist der Mittelwert einer der Größe nach geordneten Datenreihe. Das heißt, mindestens 50 % der Daten sind kleiner oder gleich und mindestens 50 % der Daten sind größer oder gleich dem x̃. Für das Auswahlverfahren BS 2024 wurde festgelegt, dass der ermittelte Wert des x̃ den Vorgaben der Bedarfsträger nach der ,,Überdurchschnittlichkeit" entspricht und somit Ausgangspunkt für die weitere Betrachtung ist.
Wenn also der M in deinem Werdegang 7,0 ist, erfüllen alle, die "historische" schlechter als 7,0 sind, die BTF nach einem wiederholt, überdurchschnittlichem Leistungsbild nicht und werden nicht weiter Betrachtet. Selbst wenn die "aktuelle" BU ein A+ ist. Das gleiche galt bis letztes Jahr ja auch für die PF. War deine PF nicht 64 oder besser, wurdest du in der Konferenz nicht weiter betrachtet, selbst wenn du A+ u. 9,0 oder A+ u. A+ beurteilt warst.
Ist der x̃ historisch ein D+, werden alle Soldaten die historisch schlechter Beurteilt sind als D+ in der Konferenz nicht weiter betrachtet, selbst wenn die aktuelle BU ein A+ ist. Auch das kann dazu führen, dass
Soldat 1, der eine aktuelle BU mit einem A+ und einem D0 hat, bei der Konferenz nicht weiter betrachtet wird, aber Soldat 2 mit einem B- und einem D+ halt eben doch. Soldat 2 erfüllt eben die BTF nach einem wiederholt, überdurchschnittlichem Leistungsbild.
Dieser Mittelwert oder auch der Zentralwert wird für "jede" Konferenz aufs neue berechnet.
Ich bin einfach nur froh, dass im nächsten Jahr, bis auf weniger Ausnahmen, alle Soldaten zwei BU im neuem System haben und sich damit diese Problematik erledigt hat.
Die quantifizierbaren Kriterien in der Anlage sind also nur dafür da, um Soldaten innerhalb eines PKs miteinander zu vergleichen und nicht Soldaten zwei verschiedener Personenkreise.
Mag sein, dass du das vllt nicht verstehst, aber so funktioniert es. Manche Dinge muss man halt einfach akzeptieren.
Zitat von: jiN am 22. Juli 2024, 23:00:02Zitat von: Roughnecks am 18. Juli 2024, 16:11:59
Das liegt daran, dass man die beiden BU-Systeme einfach nicht miteinander vergleichen kann, was du eben gerade tust.
Deshalb werden Soldaten mit zwei neuen Beurteilungen und Soldaten mit einer neuen und einer alten Beurteilung, in der Konferenz, auch nicht miteinander verglichen, sondern zwei unterschiedlichen Personenkreisen zugeordnet.
stimmt so eben nicht, genau dafür sind die umrechnungsformeln da.
Zitat von: jiN am 22. Juli 2024, 23:00:02Zitat von: Roughnecks am 18. Juli 2024, 16:11:59
Das liegt daran, dass man die beiden BU-Systeme einfach nicht miteinander vergleichen kann, was du eben gerade tust.
Deshalb werden Soldaten mit zwei neuen Beurteilungen und Soldaten mit einer neuen und einer alten Beurteilung, in der Konferenz, auch nicht miteinander verglichen, sondern zwei unterschiedlichen Personenkreisen zugeordnet.
stimmt so eben nicht, genau dafür sind die umrechnungsformeln da.
was fridolin und mich betrifft ist, dass einfach eine abrisskante erstellt wird und alles unter wert xy (ca. 6,4 - letztes jahr war es auf jeden fall 6,3) nicht betrachtet wird
während im aktuellen verfahren jeder mit d+ zugelassen wird.
was im übrigen auch ohne einhaltung der korridore vergeben werden kann und somit auch @funker07 widerspricht
Zitat von: Roughnecks am 18. Juli 2024, 16:11:59
Das liegt daran, dass man die beiden BU-Systeme einfach nicht miteinander vergleichen kann, was du eben gerade tust.
Deshalb werden Soldaten mit zwei neuen Beurteilungen und Soldaten mit einer neuen und einer alten Beurteilung, in der Konferenz, auch nicht miteinander verglichen, sondern zwei unterschiedlichen Personenkreisen zugeordnet.
Zitat von: fridolin fröhlich am 18. Juli 2024, 15:20:32
Guten Tag in die Runde,
in der GAIP 50-01-00 für das BS Auswahljahr 2024 für Fw gibt es die Anlage 14 mit der Bezeichnung "Quantifizierbare Kriterien".
Im unteren Teil der Tabelle ist die Berechnung des Punktsummenwertes beschrieben.
Nun meine Frage:
,,Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten" (altes BU-System)
Berechnungsformel: Erreichter Wert x 18
Beispiel: Eine 6,4 wären umgerechnet also Wert von 115,2
Gemäß der Tabelle gibt es eine Maximalpunktzahl von 162 (9 * 18 = 162 = A+)
Für mich heißt das nun (zumindest ist das die einzige logische Erklärung für mich), eine 115,2 befindet sich in diesem Falle zwischen einem C+ und einem C0. Je nach Verwendungsreihe gibt es natürlich unterschiedliche Kriterien in Bezug eines überdurchschnittlichen Leistungsbildes. Gehen wir nach neuem BU-System von einem D+ aus.
Nun erfolgt jedoch ein ablehnender Bescheid, da die historische BU (also die 6,2) nicht ausreicht, wobei der Umrechnungswert eindeutig über einem D+ liegt, welche für dieses Auswahljahr gefordert ist (gem. Bescheid reicht in der aktuellen BU ein D+).
Frage für einen Freund...