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Autor Neok
 - 27. Juli 2024, 12:45:25
Zitat von: Ralf am 27. Juli 2024, 12:18:50
Ja, steht ja dann auch in der Verpflichtungserklärung so drin. Also immer schön lesen, was dort geschrieben steht.

Super, vielen Dank für die Antwort
Autor Ralf
 - 27. Juli 2024, 12:18:50
Ja, steht ja dann auch in der Verpflichtungserklärung so drin. Also immer schön lesen, was dort geschrieben steht.
Autor Neok
 - 26. Juli 2024, 23:59:05
Hallo zusammen,

meine Frage ist ob man denn wenn man bereits SaZ war, ausgeschieden ist und nach ein paar Jahren einen Wiedereinsteller macht, ebenfalls wieder die 6 Monate Probezeit/Widerrufsrecht hat?
Oder sind diese bereits verwirkt weil man bereits SaZ war?

Danke im voraus
Grüße