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Zitat von: TechnischerBeamter am 05. August 2024, 17:08:40Zitat von: F_K am 05. August 2024, 16:51:00
Die klare Sach- und Rechtslage scheint dem Beamten nicht klar zu sein - Anerkennung Hausstand "versus" Idee, dann doch umziehen zu müssen oder zumindest Kosten zu tragen (nach 8 Jahren).
Dass man gemäß der 3+5 Regelung logischerweise nur für 8 Jahre TG bekommt ist bekannt. Es ging ja auch explizit "nur um die 8 Jahre. Nach diesen 8 Jahren lässt man sich halt wieder versetzen (ist in meinem Bereich gar kein Problem)und die 8 Jahre beginnen erneut zu laufen.
Zitat von: F_K am 05. August 2024, 16:51:00
Die klare Sach- und Rechtslage scheint dem Beamten nicht klar zu sein - Anerkennung Hausstand "versus" Idee, dann doch umziehen zu müssen oder zumindest Kosten zu tragen (nach 8 Jahren).
ZitatDenn ab dem 9. Jahr erhalten Sie i.d.R. kein TG mehr für diesen Dienstort...
Zitat von: LwPersFw am 05. August 2024, 14:48:02Zitat von: TechnischerBeamter am 05. August 2024, 14:32:38
Und da es sich bei der Region der neuen Dienststelle um ein "Hochpreisgebiet" handelt wäre es für mich natürlich finanziell nicht stemmbar (neben der Hausfinanzierung) weitere 750 - 800 € monatlich für eine Wohnung an der neuen Dienststelle zu zahlen.
Und was machen Sie wenn dies eintritt... ?Zitat von: FoxtrotUniform am 05. August 2024, 09:10:01Zitat von: TechnischerBeamter am 04. August 2024, 19:53:07
...und z.B über 25 Jahre finanzierte Immobilie auch anerkannt wird. Es geht ja immer um MIETimmobilien.
Obacht, auch hier gilt die 3+5 Regel bezüglich der UKV. TG kann also für den neuen Standort längstens 8 Jahre bezogen werden.
Denn ab dem 9. Jahr erhalten Sie i.d.R. kein TG mehr für diesen Dienstort...
Zitat von: TechnischerBeamter am 05. August 2024, 14:32:38
Und da es sich bei der Region der neuen Dienststelle um ein "Hochpreisgebiet" handelt wäre es für mich natürlich finanziell nicht stemmbar (neben der Hausfinanzierung) weitere 750 - 800 € monatlich für eine Wohnung an der neuen Dienststelle zu zahlen.
Zitat von: FoxtrotUniform am 05. August 2024, 09:10:01Zitat von: TechnischerBeamter am 04. August 2024, 19:53:07
...und z.B über 25 Jahre finanzierte Immobilie auch anerkannt wird. Es geht ja immer um MIETimmobilien.
Obacht, auch hier gilt die 3+5 Regel bezüglich der UKV. TG kann also für den neuen Standort längstens 8 Jahre bezogen werden.
Zitat von: TechnischerBeamter am 04. August 2024, 19:53:07
...und z.B über 25 Jahre finanzierte Immobilie auch anerkannt wird. Es geht ja immer um MIETimmobilien.
Zitat von: funker07 am 04. August 2024, 18:56:46
Wenn du während des Bezugs von Trennungsgeld umziehst, wird die neue Wohnung (auf Antrag!) anerkannt und du bleibst TG-Empfänger.
Falls du verheiratet bist (die erwähnte Familienplanung), wird der Wohnsitz eh automatisch anerkannt.
Dazu sollte es hier auch schon einige Beiträge geben.