Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 09. August 2024, 06:32:19
"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt);
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich;
zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die der bzw. die zuständige Vorgesetzte genehmigt hat;

• bei privaten Fahrten mit der Bahn im Rahmen des Projekts ,,Kostenfreies Bahnfahren in Uniform" 4.

Darin eingeschlossen sind die notwendigen Wege vom Abreiseort zum Ausgangsbahnhof sowie vom Zielbahnhof zum Zielort der privaten Reise.
Abweichend von Nr. 207 ist die Kopfbedeckung auch innerhalb von Bahnhöfen zu tragen.

4 Siehe dazu auch AR ,,Bahnfahren in Uniform" A-2630/5."


Also ja, Sie dürfen.

Autor lupo68288
 - 08. August 2024, 22:14:06
Hallo zusammen, ich habe letzten Monat meine AGA angetreten. Allerdings sind paar Kameraden von mir und ich selber uneinig, ob wir am Freitag auf dem Nachhauseweg in einen Supermarkt gehen dürfen, wenn dieser auf dem Weg liegt um was einzukaufen oder ob ich erst nach Hause muss, mich umziehen und erst dann einkaufen gehen darf? Der Supermarkt liegt direkt auf dem Weg.

Vielen dank für die Antworten schon mal im Vorraus und ein angenehmes Wochenende morgen.