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Zusammenfassung

Autor doc.
 - 29. August 2024, 06:56:58
Zitat von: F_K am 28. August 2024, 17:27:33
(Ja, offtopic, ein Witz ...)

Muß auch mal sein ;D

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 29. August 2024, 06:20:09
Steuerklasse ist bei der Betrachtung vom Bruttogehalt nicht relevant.

Bei abhängig beschäftigten sind das *weiterhin* Nettozahlen...also ist die Steuerklasse schon relevant. Deswegen könnte ja tatsächlich eine sinnvolle Strategie sein, wenn ein Partner vorhanden ist, ggfs. eine Kombi 5/3 zu erwägen, über die Einkommensteuererklärung nivelliert sich das ja eh wieder. Damit könnte man sein Netto senken und frohen Mutes und unbehelligt seine Langzeit-RDL antreten.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 29. August 2024, 06:20:09
Zitat von: dunstig am 28. August 2024, 14:39:35Naja selbst als Ingenieur, der nicht außertariflich unterwegs ist, kommt man irgendwann recht schnell an diese Grenze ran. Mit Steuerklasse 3 brauchst da nicht mal ne besondere Betriebszugehörigkeit oder irgendwas.

Steuerklasse ist bei der Betrachtung vom Bruttogehalt nicht relevant.

Die auf dem Merkblatt tabellierten Grenzen:


  • In der Laufbahngruppe der Mannschaften 3.300 € beziehungsweise 39.600 €;
  • in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere 4.350 € beziehungsweise 52.200 €;
  • in der Laufbahngruppe der Offiziere 5.400 € beziehungsweise 64.800;
  • in der Laufbahngruppe der Stabsoffiziere voraussichtlich 7.050 € beziehungsweise 84.600 €

überschreitet ein "normaler" Ingenieur (z.B. als Entwickler in einem größeren Unternehmen in Süddeutschland), auch ohne das er Führungsaufgaben/Personalverantwortung hat, selbst für den Bereich der Stabsoffiziere.
Autor F_K
 - 28. August 2024, 17:27:33
@ Doc:

Geschlossene = Krank, also nach 6 Wochen AUCH weniger Geld ...

(Ja, offtopic, ein Witz ...)
Autor doc.
 - 28. August 2024, 17:09:47
Zitat von: PzPiKp360 am 28. August 2024, 15:56:16
Soll das bedeuten, für die nächste RDL nur Mindestleistung beantragen - auch, weil man sich das "leisten kann" - und damit in Zukunft keine Umstände zu haben, wenn man freiwillig auf diesem USG-Niveau weiter segelt?

Nochmal...28 Tage+...und meine Frau würde mich mit einer gewissen Berechtigung in die geschlossene einweisen lassen, wenn ich freiwillig auf einen signifikanten Teil des Familieneinkommens verzichten würde, "nur" um eine RDL ableisten zu "dürfen".

Und ich würde dann doch davon ausgehen, dass es schon Spielraum gibt, z.B. wenn diese Tagesanzahl ausnahmsweise z.B. wegen Laufbahnlehrgängen überschritten wird o.ä. Ansonsten wäre es ja eine feste Obergrenze.
Autor PzPiKp360
 - 28. August 2024, 15:56:16
Diese neuen Grenzen wird fast jeder Res, der zivil mit IT, Industrie etc. zu tun hat, reißen. Ansonsten wäre Jobwechsel etc. dringend angezeigt. Hat BAPers ausreichend Kapazität für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen? Interessant ist dieser Passus im Merkblatt:

ZitatDie Bewertung der dienstlichen Notwendigkeit einer Heranziehung erfolgt in der Regel auf Grundlage der bewilligten Leistungen gem. § 6, § 7, bzw. § 8 USG und der seitens Unterhaltssicherung beim BAPersBw (Abteilung PA) erhobenen Daten aus der vorherigen Dienstleistung.

Soll das bedeuten, für die nächste RDL nur Mindestleistung beantragen - auch, weil man sich das "leisten kann" - und damit in Zukunft keine Umstände zu haben, wenn man freiwillig auf diesem USG-Niveau weiter segelt?
Autor dunstig
 - 28. August 2024, 14:39:35
Zitat von: doc. am 28. August 2024, 14:25:14
Und jemand der in diesen Gehaltskategorien mehr als 4 Wochen im Jahr von seinem Job fehlen kann, wo gibt's das denn? Klar, der schwäbische Dr.-Ing. arbeitet das nachts nach, aber sonst?  ;)
Naja selbst als Ingenieur, der nicht außertariflich unterwegs ist, kommt man irgendwann recht schnell an diese Grenze ran. Mit Steuerklasse 3 brauchst da nicht mal ne besondere Betriebszugehörigkeit oder irgendwas. Alleine bei uns im Unternehmen grob geschätzt eine hohe dreistellige Zahl an Ingenieuren/IT-lern. In der Region hier ist man wohl schnell bei zehntausenden. Und bei den großen Arbeitgebern hier im süddeutschen Raum geht solch ein Fehlen im Rauschen unter.

Aber ja, betroffener Personenkreis dürfte auch schon in der Vergangenheit nicht wirklich einen relevanten Anteil an RDL >28 Tagen gestellt haben.
Autor F_K
 - 28. August 2024, 14:30:43
Weitere Anmerkung:

Tarifgehalt auch in NW für Ing. ist schon auskömmlich - Anlage habe ich nicht gelesen und Monatsnetto angegeben - gab keine Probleme, auch über 4 Wochen nicht.

.. und in einer gut organisierten Firma sollte ein Sachbearbeiter mal fehlen können (gibt ja auch Elternzeit, Sabbatical, whatever).
Autor doc.
 - 28. August 2024, 14:25:14
Zitat von: dunstig am 28. August 2024, 13:26:55
Dann hat sich das Thema für mich eh erledigt,

Naja, relevant wird das ja erst ab 28 Tage/a und es ist eine Prüfung - mit der entsprechenden Argumentation seitens des heranziehenden TrT sollte es doch darstellbar sein, wenn es für die Bw einen signifikanten Wert hat.

Und jemand der in diesen Gehaltskategorien mehr als 4 Wochen im Jahr von seinem Job fehlen kann, wo gibt's das denn? Klar, der schwäbische Dr.-Ing. arbeitet das nachts nach, aber sonst?  ;)
Autor tdn
 - 28. August 2024, 14:18:45
Zitat von: PzPiKp360 am 27. August 2024, 18:52:07
Das Merkblatt bekommst Du auf Anfrage von Deinem S1.

Gemacht. Zusätzlich die Info das im Moment wohl eher genauer drauf geschaut wird.

Zur Lösung könnte dann jedem RDL, der "zuviel" verdient, für die Dauer der RDL der Charakter eines Brigadegenerals verliehen werden, dort gibt es ja keine Einkommensgrenzen.
Autor dunstig
 - 28. August 2024, 14:14:33
Wobei in besagter Anlage explizit auch auf das Jahresgehalt abgezielt wird.
Autor F_K
 - 28. August 2024, 13:58:04
Anmerkung:

In der zivilen Wirtschaft werden (Jahres-) Gehälter meistens Brutto angegeben - bisher hat die BW Netto (Monats-) Angaben verlangt - je nach Anzahl der Gehälter (oft mehr als 14) und anderen Randbedingungen konnte man unter der BW Grenze liegen und trotzdem knapp über 100 k Euro verdienen.
Autor dunstig
 - 28. August 2024, 13:26:55
Interessant. Dann hat sich das Thema für mich eh erledigt, bzw. wirds für Ingenieure im süddeutschen Raum als Offizier generell für die meisten knapp. Bzw. dürfte der Dr.-Ing. deines Beispiels nicht mal mehr als StOffz RDL leisten. Verstärkt wieder ein wenig mein Bild, dass man nicht wirklich Interesse daran hat, aus allen Bereichen querschnittlich Personal anzusprechen, bzw. das Ziel hat, für diese attraktiv zu sein.

Aber selbst für interessiertes Personal in meinem Umfeld gleicht es einer Odyssee und geht nur über Vitamin B. Aber das ist ein anderes Thema und ich will hier auch nicht wieder abdriften.
Autor doc.
 - 28. August 2024, 11:51:32
Zitat von: dunstig am 27. August 2024, 10:17:53
Da ich zum ersten mal von diesen Grenzen höre: Was hätte ein Überschreiten ebendieser zur Folge? Dass keine RDL geleistet werden dürfte?

Man will vermeiden, dass ein z.B. Dr.-Ing. mit 100k Nettogehalt als Mannschaftsdienstgrad 10 Monate Tätigkeiten auf Hilfsarbeiterniveau ableistet. Und wie gesagt, das halte ich auch für sinnvoll. Also ja, letztlich kann dann auch eine RDL verweigert werden.
Autor PzPiKp360
 - 27. August 2024, 18:52:07
Das Merkblatt bekommst Du auf Anfrage von Deinem S1.
Autor tdn
 - 27. August 2024, 11:08:37
Wirtschaftlichkeitsprüfung. Was das beinhaltet, keine Ahnung. Gibt anscheinend da ein Merkblatt, habe ich allerdings noch nie gesehen.
Wäre aber interessant zu wissen.