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Zusammenfassung

Autor Griffin
 - 26. August 2025, 23:33:18

... ergänzend ...

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/erster-teil-in-form-von-abschlagszahlung-mit-dezembergehalt/
Autor Griffin
 - 26. August 2025, 22:54:24

... ein weiteres Update, diesmal mit deutlichen Hinweisen zur GG-Konformen Alimentierung ...

https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldung-oeffentlicher-dienst-innenministerium-plant-abschlagszahlung-fuer-bundesbeamte/

Gruß!
Autor Griffin
 - 23. August 2025, 23:04:14

... @justice005, es ist unstrittig klar, dass bis dato kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Bundes i.d.S. vorliegt.

Jedoch ist/ wäre es nur eine Frage der Zeit, bis es dazu käme. Wo keine Kläger, dort gibt es keine Richter.

Die Analogien sind jedoch eindeutig, deshalb nimmt der Bund sich der Sache präventiv auch an.

Dies widerum zu leugnen wäre frevelhaft und irrlegitim.

Grüße!
Autor LwPersFw
 - 23. August 2025, 17:34:51
Zitat von: justice005 am 23. August 2025, 13:23:34Die jetzige Bundesbesoldung ist GG-Reform.

Jeder, der etwas anderes behauptet, lügt und delegitimiert den Staat, weil er ihm unterstellt, sich nicht an Urteile des Bundesverfassungsgericht zu halten.


Gesetzentwurf
der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen  Bundesbesoldung und -versorgung 08.01.2025 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG)

Drucksache 20/14438


"Da das BVerfG im Verfahren 2 BvL 4/18 festgestellt hat, dass die Verletzung der für die Bestimmung der Besoldungshöhe maßgeblichen Parameter Indizwirkung für eine unzureichende Alimentation entfaltet und sich eine deutliche Verletzung des Mindestabstandsgebots in den unteren Besoldungsgruppen als Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung auf das gesamte Besoldungsgefüge auswirken kann, hat sich auch der Bund mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinanderzusetzen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für sein Besoldungsgefüge mitzuberücksichtigen. Die Besoldungsstruktur und die Besoldungshöhe sind daher auf der Grundlage einer plausiblen und realitätsgerechten Methodik zur Bestimmung des Grundsicherungsniveaus neu zu justieren."


Autor Tester5743
 - 23. August 2025, 15:51:14
Zitat von: justice005 am 23. August 2025, 13:23:34Die jetzige Bundesbesoldung ist GG-Reform. Jeder, der etwas anderes behauptet, lügt und delegitimiert den Staat, weil er ihm unterstellt, sich nicht an Urteile des Bundesverfassungsgericht zu halten. Dabei ist das absurd. Unser Staat respektiert das Bundesverfassungsgericht und würde ein Urteil nicht ignorieren.

Also sollte man sich die immer wieder zitierten Urteile mal anschauen.

Ich wiederhole daher nochmal deutlich zum Mitmeißeln:

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass die Richterbesoldung im Land Berlin zu niedrig ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass die Richterbesoldung R2 (ungefähr A16) im Land Nordrhein-westfalen zu niedrig ist.
In beiden Ländern ist die Besoldung niedriger als im Bund.

Zur Bundesbesoldung gab es kein Urteil!!!



Es ist richtig, dass es bisher keine Vorgabe zur Bundesbesoldung gibt, es liegen aber verschiedene Vorlageneschlüsse der Länder zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht. Auch ist die Besoldung des Bundes den der Länder sehr ähnlich, was die Höhe der einzelnen Besoldungsstufen angeht. Daher ist eine zu niedrige Besoldung auch für den Bereich des Bundes im Bereich des möglichen.

Warum sonst hätte es verschiedene Entwürfe zur Amtsangessenen Alimentation gegeben?

Ich empfehle einmal die Wiki Seite im Intranet "Amtsangemessene Alimentation" durchzulesen, da hier die verschiedene Aspekte sehr umfassend, auch mit ergänzender Literatur behandelt werden.
Autor SolSim
 - 23. August 2025, 14:52:53
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann auch klagen. Dann hat er Gewissheit.

Jammern ist allerdings auch einfacher. 🤷�♂️
Autor justice005
 - 23. August 2025, 13:23:34
Die jetzige Bundesbesoldung ist GG-Reform. Jeder, der etwas anderes behauptet, lügt und delegitimiert den Staat, weil er ihm unterstellt, sich nicht an Urteile des Bundesverfassungsgericht zu halten. Dabei ist das absurd. Unser Staat respektiert das Bundesverfassungsgericht und würde ein Urteil nicht ignorieren.

Also sollte man sich die immer wieder zitierten Urteile mal anschauen.

Ich wiederhole daher nochmal deutlich zum Mitmeißeln:

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass die Richterbesoldung im Land Berlin zu niedrig ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass die Richterbesoldung R2 (ungefähr A16) im Land Nordrhein-westfalen zu niedrig ist.
In beiden Ländern ist die Besoldung niedriger als im Bund.

Zur Bundesbesoldung gab es kein Urteil!!!

Autor Griffin
 - 22. August 2025, 22:13:03

... die GG-konforme Alimentierung kommt hiernach augenscheinlich wieder einmal klar zu kurz respektive wird erneut ignoriert ...

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/dbwv-kurz-vor-dem-durchbruch-erste-abschlaege-angekuendigt

Grüße!
Autor Griffin
 - 22. August 2025, 21:55:45

... hier ein weiteres Update vom DBB ...

https://www.dbb.de/artikel/beamtenpolitik-dbb-macht-weiter-druck-beim-bund.html

Grüße!
Autor Griffin
 - 21. August 2025, 04:00:52

... Update vom DBwV ...

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/tarif-besoldungs-versorgungsrunde-2025
Autor Griffin
 - 05. Juli 2025, 21:27:43

... im nachfolgenden Link ein Update von "ver.di" ...

https://beamte-hamburg.verdi.de/++co++904e7510-58b5-11f0-90b5-a7378fe89b8f

Autor F_K
 - 05. Februar 2025, 13:27:47
@ Nachtmensch:

Politik und Gesetzgebung sind ein "(Macht-) Spiel" - und dieses Spiel funktioniert manchmal nur mit "Druck" in Form von Fristen.

Grundsätzlich haben sich die Gesetzgeber ja bewegt, wenn auch zu langsam oder zu wenig, aber grundsätzlich ist ja ein Änderungswille vorhanden. Insoweit liegt ja keine "anhaltende Ignoranz" vor - sondern vielmehr politische Zwänge, insbesondere Haushalt (ja, ist kein Argument bei Verfassungsproblemen, für die Politik aber nicht unwichtig).

Ja, in weiten Teilen haben wir sachlich ein gemeinsames Verständnis der Sachlage.
Autor Nachtmensch
 - 05. Februar 2025, 09:54:15
Zitat von: Anonymous0815 am 04. Februar 2025, 16:44:06
Und ich meine wirklich, wenn unser DBwV schon seinen Mitgliedern dazu rät, WS gegen seine Besoldung einzulegen, dann sprechen wir hier ja nicht über eine Nichtigkeit, hier geht es nicht um AEZ(Kinder+Mietstufe) sondern um die Besoldung als solches komplett.
Der DBwV hat ein absolutes miserables Verhalten meiner Meinung nach zum Thema amtsangemessene Alimentation an den Tag gelegt. Alleine die Stellungnahme war eine absolute Katastrophe.
Hier wird sehr gut deutlich, dass die möglicherweise irgendwas zu verbergen haben :

https://fragdenstaat.de/anfrage/nicht-veroeffentliche-stellungnahmen-zum-gesetzgebungsverfahren-amtsangemessen-bundesbesoldung/

Warum haben die so ein Problem damit die Stellungnahme zu veröffentlichen, wie es andere Verbände auch getan haben. Transparenz sieht anders aus.

Der empfohlene Widerstand hat wohl auch nicht eine so gute Qualität. Dieses werden Richter bewerten müssen.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg379678.html#msg379678

Diese Ausarbeitung stammt nicht von einem Juristen, aber von jemanden der in den letzten fünf Jahren zu einem richtigen Experten im Bereich der amtsangemessenen Alimentation geworden ist und mehrere Artikel in den entsprechenden Fachzeitschriften veröffentlicht hat.
Autor Nachtmensch
 - 05. Februar 2025, 08:52:11
Zitat von: F_K am 05. Februar 2025, 08:32:52
OK, eine Wette, ob ggf. ein Fachgericht nach Maßgabe BVerfG im Jahre 2032 solche Urteile fällt, ist derzeit nicht sinnvoll.

Aber auch damals hat das BVerfG kein Gesetz geändert, oder selber vollstreckt, sondern lediglich Vorgaben für untergeordnete Gerichte gemacht - und über diesen Umweg den "Druck" auf den Gesetzgeber erhöht.

Das dies ähnlich kommen wird, sehe ich auch so.
Ich habe den Zeitraum von 2012 bis 2032 einfach mal angenommen, weil es damals 20 Jahre gedauert hat. Dieses mal ging es im Jahr 2012 los und demnach sind wir ja bereits im 13. Jahr und bis 20 ist nicht mehr weit.
Es ist auch nicht Aufgabe des BVerfG Gesetze zu ändern oder zu vollstrecken. Ich gehe sogar noch weiter, dass das BVerfG nicht nur Vorgaben für die untergeordneten Gericht macht, sondern auch für die Gesetzgeber. In diesem Falle die 17 Besoldungsgesetzgeber und engt damit den Gestaltungsspielraum immer weiter ein, damit deren Beschlüsse umgesetzt werden. Passiert dieses nicht bzw. wird über einen langen Zeitraum ignoriert (wie s. o. 20 Jahre) kommt es zu einer Vollstreckungsanordnung. Des Weiteren macht sich das BVerfG selber auch unglaubwürdig und verliert ihre Autorität, wenn deren Vorgaben seitens des Gesetzgebers anhaltend ignoriert werden.

Endlich sind wir uns mal einig.
Autor F_K
 - 05. Februar 2025, 08:32:52
OK, eine Wette, ob ggf. ein Fachgericht nach Maßgabe BVerfG im Jahre 2032 solche Urteile fällt, ist derzeit nicht sinnvoll.

Aber auch damals hat das BVerfG kein Gesetz geändert, oder selber vollstreckt, sondern lediglich Vorgaben für untergeordnete Gerichte gemacht - und über diesen Umweg den "Druck" auf den Gesetzgeber erhöht.

Das dies ähnlich kommen wird, sehe ich auch so.