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Zusammenfassung

Autor seltsam_
 - 01. Oktober 2024, 23:24:50
Zitat von: matze2kx am 01. Oktober 2024, 21:24:50
Zwischen Threaderstellung und neuer Antwort liegen fast 17 Jahre. Er hat hoffentlich was gefunden ;-)
Auf jeden Fall hat er verstehendes Lesen gelernt, genauso wie der, der in diesem Thread am 02.09.2024 seine Frage gestellt hat.
Autor matze2kx
 - 01. Oktober 2024, 21:24:50
Zwischen Threaderstellung und neuer Antwort liegen fast 17 Jahre. Er hat hoffentlich was gefunden ;-)
Autor F_K
 - 05. September 2024, 21:56:10
@ thelastofus:

Inhaltlich stimme ich Dir ja zu - trotzdem erstellen wir keine rechtsverbindlichen Bescheide, machen keine Beratung und vermitteln keine Arbeitsstellen.

Dies wird von dafür bezahlten Profis gemacht - an die sollte man sich rechtzeitig wenden - dort wird geholfen (ggf. mit einer ablehnende Auskunft / Bescheid)
Autor thelastofus
 - 05. September 2024, 16:53:58
ZitatDie Agentur hat auch alle Informationen zum eigenen Versicherungsverlauf - die wir hier nicht kennen, und kann daher eine rechtsverbindliche Bewertung treffen.

Wenn die 30 Monate verstrichen sind (und das kann nur vor der Dienstzeit gewesen sein), dann gibt es defintiv nichtsl egal wie der Verlauf war,  zudem setzt das Vorraus das man vor der Bw schon eingezahlt hat. Wenn man eingezahlt hat und dann 30 Monate nicht mehr gibt es nie mals ALG 1
Autor F_K
 - 04. September 2024, 10:21:49
Allgemeine Anmerkung / Ratschlag:

- Es ist immer sinnvoll sich frühzeitig an die richtigen Ansprechstellen zu wenden (BFD, Sozialdienst, Agentur für Arbeit)
- Also sobald man arbeitssuchend ist, auch bei der Agentur melden
- Diese unterstützt bei der Arbeitssuche, finanziert ggf. Maßnahmen und bietet / berät auch zu eigenen Leistungen.
- Die Agentur hat auch alle Informationen zum eigenen Versicherungsverlauf - die wir hier nicht kennen, und kann daher eine rechtsverbindliche Bewertung treffen.

Viel Erfolg bei der Umschulung.
Autor PzPiKp360
 - 03. September 2024, 23:11:23
RDL?
Autor thelastofus
 - 02. September 2024, 21:22:08
Könnte schwierig werden.

Grundsätzlich braucht man mind. 1 Jahr Versicherungspflichtige Tätigkeiten für ALG 1. Diese müssen nicht zussammenhängend sein. Allerdings gibt es eine maximale Anwartschaftszeit von 30 Monaten. Damit wäre also selbst vor der Dienstzeit als SaZ 4 der Anspruch verjährt, sofern man während der Weiterbildung nicht freiwilig oder verpflichtet einbezahlt hat.

Ansonsten wäre die Frage wer Träger der Umschulung ist? Die Agentur finanziert Umschulungen in der Regel auch kaum und ein Bezug von ALG1 wäre da auch schwierig, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Es bleibt:
- Bürgergeld (unter Umständen)
- Aufstiegsbafög oder reguläres Bafög
- Bildungskredit

Oder man sucht sich einen Job nach der Umschulung oder am Wochenende oder in den Ferien ggf. als gfB. (Tankstelle, Fahrer, Regale einräumen usw.)

Autor wolverine
 - 02. September 2024, 16:28:22
Wenn Sie die letzten Jahre nicht versicherungspflichtig gearbeitet haben, besteht auch kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Autor jan-goether
 - 02. September 2024, 15:27:02
hallo zusammen,


ich war Soldat auf Zeit (SaZ) für vier Jahre. Nach dem Ende meiner Dienstzeit habe ich eine einjährige Weiterbildung absolviert und Übergangsgebührnisse erhalten. Anschließend habe ich mich intensiv um eine Anstellung bemüht, jedoch leider nur Absagen erhalten, da mir eine abgeschlossene Berufsausbildung fehlt. Derzeit absolviere ich eine Umschulung. Besteht in meiner aktuellen Situation ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Ich wäre Ihnen für eine Auskunft sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Autor Marauder
 - 03. Oktober 2007, 12:28:20
Das schleifen lassen war auf mich bezogen. Dennoch das der ehemalige Dienstherr etwas nachlässig sein kann mit ehemaligen vor allem wenn man Probleme hat ist nix neues. Einige meiner Ehemaligen können davon Lieder singen.

Aber das mit Ablehnung auf Arbeitslosenbeihilfe wäre schon richtig.
Erklärung. Soldaten auf Zeit steht kein Arbeitslosengeld zu. Er bekommt Arbeitslosenbeihilfe, ist aber im Grunde Arbeitslosengeld.

Bei mir war es auch so. Hab nach meinen 4 Jahren die Übergangsgebürnisse bezogen und diese wurden auf die Bezüge für "ALG I" (für SAZ auch unter Arbeitslosenbeihilfe bekannt) angerechnet, d.h danach waren noch mx. 6 Monate ALG I drin. Danach hab ich dann ALG II aka Hartz IV bezogen.
Autor tommy71
 - 02. Oktober 2007, 17:59:33
 :o :o :o
Hallo zusammen.....
Nach langen hin und her.... Erst doch Agentur für Arbeit und dann aber Arge... Termin...... dieses war am 26.09.2007 . Sehr freundlicher Sachbearbeiter !!! Dieser gab mir nach ein paar Minuten den Bescheid das ich bei der "Arge" vorgesprochen hätte und das die Arge garnicht für mich zuständig sei..... !!! Sondern die Agentur für Arbeit.... Schriftlich hieß es ( SAZ- ALG. )( Soldat auf Zeit Abeitslosengeld ). Darauf hin bin ich sofort wieder zur Arbeitsagentur geflitzt. Nach 2 Std warten und kurzem Gespräch kam dann wieder raus....nix Agentur für Arbeit sondern Arge. Sofort bin ich wieder zur Arge rüber..... diese meinten nur.... ja wir haben mit Ihrem Sacharbeiter gesprochen. Hier ist ihr Antrag auf Arge ( Hartz IV ). Rufen Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter an und bitten um einen kurz fristigen Termin. Dieser war nach langem hin und her dann heute am 02.10.2007
Termin bei Aussenstelle !!! Und diese Person arbeitet auch nur halbtags....
Nachdem ich alles vorgellegt habe , bekam ich nur die Antwort..." Sie haben ja alles dabei , aber warum eine Ablehnung von der Agentur für Arbeit ....auf Arbeitslosenbeihilfe?..... Dieses hätte heissen müssen ....
"Ablehnung auf Arbeitslosengeld" !!!!
Weiter Bearbeitung des Antrages wird erst am 04.10.2007 geschehen.
Ich finde es nur noch zum lachen, das die eine Hand nicht weiss was die andere Macht.
Und zu meinem Vor-Redner.... Ich habe nix schleifen lassen. Habe nur gemerkt wie sehr der ehemalige Dienstherr auf die Belangen eines (früheren Saz )interessiert ist.
Ich selber habe Anfang 2004 einen Antrag auf WDB gestellt (Kabul 2003) 29.05.2003 Freund verloren (Miene). 30.05.3003 wurde ich nach Deutschland geflogen weil ich erfahren habe das mein Vater im Sterben liegt. 01.06.2003 ist er verstorben. 05.06.2007 bin ich wieder zurück geflogen. Bin am 07.06.2003 morgens um 7 uhr wieder angekommen. Eine Stunde später war es mit dem Busanschlag. Ich selber war als Sanitäter vor Ort. Habe meinen Dienst bis zum Kontigentswechsel weiter gemacht. Und ab Anfang 04 Dienstunfähig... Kur und weitere Maßnahmen hat mein ehemaliger Dienstherr sofort bewilligt.
WDB wurde abgelehnt, nach der offiziellen Dienstzeit.


Autor Marauder
 - 30. September 2007, 20:01:34
Ist zwar ein altes Thema aber tommy71 bei mir war es ähnlich.

Hab nach meiner Entlassung es auch etwas schleifen lassen. Hab meine Übergangsgebürnisse eingesteckt und dann noch ein halbes Jahr ALG I., der Staat zahlt ja nicht 2x. Dann war ALG II (Hartz IV) angesagt.

Im Grunde kann man aber sagen: Einem Zeitsoldaten (egal wieviel Jahre) wird nix geschenkt. Oft muss man sich sogar den "Zivilisten" geschlagen geben weil besser ausgebildet und meist schon Berufserfahrung. Nicht umsonst knüpfen viele BS Kontakte zur Rüstungsindustrie und verdienen danach ihr Geld dort.

Ergo wer sich nicht schon während seiner Dienstzeit  drum kümmert um Weiterbildung usw steht danach nicht gut dar.

Aber tommy71 mit etwas Anstrengung wird das.

Autor Flexscan
 - 12. September 2007, 00:02:51
dieser Fall sollte den jüngeren Kameraden genug Aufschub geben, die sich ausschlieslich auf eine BS Stelle und einen sicheren Job nach der BwZeit verlassen.......

Alles Gute und viel Erfolg bei der Jobsuche Tommy71!!
Autor Tonka
 - 11. September 2007, 20:45:27
Hm,

ohne Dir zu nahe treten oder den Ernst Deiner Lage anzweifeln zu wollen - mit 8 Jahren hat man 15+24 Monate BFD. Da läßt sich doch eigentlich was zurechtbiegen, oftmals auch verbunden mit Maßnahmen zu denen evt. ein Praktikum oder ähnliche Wirtschaftskontakte gehören.

Ich weiß aus eigener Erfahrung daß es halt nicht genug Jobs gibt zur Zeit, aber ich hab auch schon viele gesehen die sich beim Bund irgendwie angewöhnt haben daß ihnen der Weg immer recht bequem vorgegeben wird, und die die doch recht großzügigen Übergangshilfen leider nicht sehr gut vorbereitet angehen. Viel zu viele verlassen sich auf den Standard-Bürokaufmann der ihnen aufs Auge gedrückt wird.

Damit jetzt nicht gesagt daß es bei Dir der Fall war, aber ich denke gerade Dein Beispiel kann jüngeren Kameraden verdeutlichen daß es echte Schwierigkeiten geben kann, und es sich sehr lohnt, den BFD optimal zu untersuchen, zu planen und zu nutzen.

Dir noch viel Glück!
Autor Fiestaman
 - 10. September 2007, 21:10:07
Darf ich mal Fragen warum du es nicht bei Zeitarbeitsfirmen probiert hast? Klar Lohn ist nicht der Beste und du mußt aufpassen mit den Firmen. Aber als Einstieg sind die nicht schlecht.