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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 10. September 2024, 20:30:54
Denken, Drücken, Sprechen (und Gegenprobe).

Nicht gemacht - Ja, Unterschlagung wird es in den meisten Fällen nicht sein - der Juraprofi liegt richtig.
Autor wolverine
 - 10. September 2024, 19:31:17
Dann werfe ich einmal 248b StGB in den Raum
Autor SolSim
 - 10. September 2024, 18:44:12
Zitat von: F_K am 10. September 2024, 18:14:52
Unterschlagung.



Ein Blick ins Gesetzt spart dummes Geschwätz.
Autor F_K
 - 10. September 2024, 18:14:52
Unterschlagung.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 10. September 2024, 17:54:15
"Früher" standen den Einheiten ja eigene Kleinfahrzeuge zur Verfügung, die man nicht eigens anmieten musste. Daher haben viele Vorgesetzte sicher teilweise noch ein anderes Verständnis, was die Nutzung dieser Fahrzeuge anbelangt. Es gab ja mal eine Bw, wo es noch keinen BwFuhrparkservice gab, sondern die KleinKfz (Golf, 5/8-Sitzer VW-Bus usw.) im Bestand der Truppe waren.
Autor SolSim
 - 10. September 2024, 17:54:09
Zitat von: F_K am 10. September 2024, 17:35:38
für private Fahrten eine Dienstpflichtverletzung / Straftat sein


Welcher § im Strafgesetzbuch ist das?
Autor alpha_de
 - 10. September 2024, 17:49:12
Eine Dienstreise keine private Fahrt.

Und die Versetzungsreise ist eine Dienstreise. Und für Dienstreisen können auch DienstKfz eingesetzt werden. Punkt.

Wie oft denn nun noch?
Autor InstUffzSEAKlima
 - 10. September 2024, 17:49:03
Zitat von: alpha_de am 09. September 2024, 21:15:21Die dienstliche Ausrüstung ist mittlerweile so umfangreich, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr transportiert werden kann. Also wäre sie (zu zusätzlichen Kosten) dann mit einer Spedition zu transportieren.

Das ist nicht erst "mittlerweile" der Fall, sondern seit fast 20 Jahren. Bei uns gab es in der Kaserne eigens einen Lagerraum, in dem das von einer Spedition angelieferte Vollgepäck von z.B. zuversetzten Soldaten gelagert wurde. "Betrieben" wurde das Lager vom KasFw, der die Einlagerung und Registrierung der Gepäckstücke an die Wache deligiert hat. Die Wache hat dann die  Einheiten über eingelangtes Gepäck verständigt und die Abholung veranlasst. Umgekehrt konnte ein Transportauftrag ausgelöst werden, der die Abholung mit einer Spedition bewirkt hat.
Autor F_K
 - 10. September 2024, 17:35:38
Da haben wir doch Einigkeit - bis auf ganz wenige Ausnahmen dürfte die Nutzung eines Dienst KFZ für private Fahrten eine Dienstpflichtverletzung / Straftat sein - nicht nur das Regelbeispiel für eine Abgabe, sondern eher für die Folge Ende Dienstverhältnis.

Ansonsten:

Wenn der Vorgesetzte zustimmt (Prüfung Wirtschaftlichkeit u. A.), kann ein Dienst KFZ für Dienstfahrten (Versetzung) genutzt werden - es gibt mMn aber keinen Rechtsanspruch auf die Zustimmung, oder einen Anspruch auf ein nicht verfügbares KFZ.
Autor FoxtrotUniform
 - 10. September 2024, 17:20:54
Zitat von: alpha_de am 10. September 2024, 14:32:30
Bei der BwFuhrparkService kann ein Fahrzeug auch One-Way angefordert werden.
Daher Einzelfallbetrachtung.

Die Nutzung für mehrere Monate für private Fahrten - ohne die abschließend beschriebenen Ausnahmen der Regelung - wäre der Klassiker eines Beispiels einer Abgabe im Rechtsunterricht.
Autor alpha_de
 - 10. September 2024, 15:53:42
Die Familienheimfahrten an Wochenenden sind keine Dienstreisen, man erhält eine Beihilfe dafür auch nur alle 2 Wochen.

Demzufolge scheidet die Nutzung eines Dienst Kfz aus (und was macht man mit dem Fahrzeug Mo-Fr, die Miete verursacht Kosten).

Über die Folgen eines wahrheitswidrigen Ansetzens einer  kostenloseneTransportmöglichkeit in der EStErkl kannst du ja mal selbst nachdenken.
Autor Maybach
 - 10. September 2024, 15:36:37
Ist es auch möglich ein Dienst-KFZ für einen Lehrgang von ca. 3-4 Monaten zu nutzen?

Wenn das Fahrzeug Freitags in der Liegenschaft abgestellt wird und Sonntags wieder zur Kaserne genutzt wird und falls ja, kann ich das über die Pauschale bei der Steuer ansetzen?
Autor alpha_de
 - 10. September 2024, 14:32:30
Bei der BwFuhrparkService kann ein Fahrzeug auch One-Way angefordert werden.
Autor FoxtrotUniform
 - 10. September 2024, 13:54:51
Zitat von: DriveHomeNow am 09. September 2024, 15:06:23
Frage: Steht einem Soldaten ein Dienst-KFZ für eine Dienstantrittsreise zu, sofern dieses über den normalen dienstlichen Weg beantragt wird?

Es steht dem Soldaten nicht per se zu, umgekehrt steht aber einer Nutzung unter den Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nichts entgegen (dies bewertet und entscheidet der Unterzeichner  des Fahrauftrags).

Problematisch ist der Verbleib des Dienstfahrzeugs nach Ende der Dienstantrittsreise. Eine Nutzung zwischen Wohnort und DSt ist bis auf beschriebene Ausnahmen unzulässig. Dies stellt regelmäßig ein Ausschlussgrund dar. Aber dies ist eine Einzelfallbetrachtung.

Übrigens ist der Pauschalbetrag für Fahrten mit 1,60€ angesetzt.
Autor alpha_de
 - 09. September 2024, 21:15:21
Was hat das mit der Frage des OP zu tun? Oder willst du jetzt mit aller Gewalt weiter auf deiner Ansicht Herumreiten, für die es jedoch keine dienstlichen Vorgaben gibt?

Ein DienstKfz gilt als unentgeltliches Verkehrsmittel, bestenfalls sind die Kosten anzusetzen, die seitens Fuhrparkservice berechnet werden. Und das sind keine 0.50 je km. Siehe dazu die VwV zum BRKG.

Zudem ist der Dienstreisende grundsätzlich in der Wahl des Beförderungsmittels frei. Lediglich für die Kostenerstattung macht das BRKG Vorgaben.

Die dienstliche Ausrüstung ist mittlerweile so umfangreich, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr transportiert werden kann. Also wäre sie (zu zusätzlichen Kosten) dann mit einer Spedition zu transportieren.

Soviel zu Sparsamkeit usw.

Ich habe nicht den Eindruck, dass du aktiver Soldat bist. Dazu sind die Statements zu weltfremd. Also solltest du aufhören, aktiven Soldaten falsche Ratschläge zu geben, die für diese zudem nachteilig sind.