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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitatweil die A1-2630/0-9802 "KzH" definiert:vielen Dank, ich denke das wird evtl. weiterhelfen. Wobei, ein Chef, der es so will, kann das sicher so auslegen dass "adäquate Betreuung" sich auf Truppenärzte oder Familie zur Pflege zu Hause bezieht.
ZitatD.h. auch wenn Sie KzH sind, sind Sie noch immer bis zum DZE Soldat, bei vollen Bezügen und Krankenversorgung durch den Dienstherrn.Das ist mir klar. Das ist aber auch so, wenn ein Soldat Urlaub hat. Trotzdem darf man weltweit in den Urlaub fliegen und sich im Notfall auf eigene Kosten dort behandeln lassen, sogar ganz ohne das anmelden zu müssen.
ZitatVor diesem Hintergrund hat der Dienstherr sehr wohl das Recht bestimmte Vorgaben zu machen.Naja, die Frage hier ist, ob es nicht als Rechte-einschränkend wirkt, wenn diese "Vorgabe" keinen dienstlichen Zweck erfüllt. Denn die Begründung des Chefs ist ja nunmal faktisch falsch und somit der dienstliche Zweck der "medizinischen Versorgung im Notfall" nicht gegeben.
Sie müssen nur verhältnismäßig sein und dürfen Sie nicht in Ihren Rechten einschränken.
ZitatEs wäre ein großer Zufall wenn hier ein Chef wäre, der genau diese Situation zu entscheiden hatteAuch darum geht es mir ja nicht. Es wäre nur interessant von einem Chef zu hören, ob er sagen könnte: "Dann nenne ich halt Grund XY und bekomme trotzdem meinen Willen durchgesetzt".
Zitat von: Frittenbude am 16. September 2024, 15:12:46
Hallo,
bitte hört auf mich zu sietzen, ich mag das überhaupt nicht, erst recht nicht online.
ZitatNoch nicht einmal einem Aufenthalt innerhalb Europas.
Sie wollen sich über Monate außerhalb Europas aufhalten.
Zitat von: SolSim am 14. September 2024, 06:56:09
Na dann haben Sie doch alle Informationen die Sie brauchen. Bringen Sie es auf die schriftliche Ebene.