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Zitat§ 82 WDO
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(2) Ein Ausgleich oder eine Übergangsbeihilfe darf vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nicht gezahlt werden. Auf Antrag des Soldaten kann der Wehrdisziplinaranwalt es für zulässig erklären, dass der Ausgleich oder die Übergangsbeihilfe ganz oder teilweise zu einem früheren Zeitpunkt gezahlt wird. Die Entscheidung des Wehrdisziplinaranwalts ist dem Soldaten zuzustellen. Lehnt der Wehrdisziplinaranwalt den Antrag ab, kann der Soldat innerhalb eines Monats nach Zustellung die Entscheidung des Truppendienstgerichts beantragen. Dieses entscheidet endgültig. Ist das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, treten an die Stelle des Wehrdisziplinaranwalts der Bundeswehrdisziplinaranwalt und an die Stelle des Truppendienstgerichts das Bundesverwaltungsgericht.
Zitat von: FoxtrotUniform am 28. September 2024, 15:19:50Zitat von: Ralf am 28. September 2024, 13:19:36
Auch nicht anders als bei unterbliebene Beförderungen während diszpl. Ermittlungen.
...naja, auf dem Papier nicht. Auf die Beförderung besteht kein Rechtsanspruch und man muss davon nicht seinen Lebensunterhalt, je nach Eingliederungsabsicht können das 100% der Einnahmen seien, bestreiten. Sauber ,,in dubio pro reo" ist das irgendwie auch nicht.
Zitat von: Ralf am 28. September 2024, 13:19:36
Auch nicht anders als bei unterbliebene Beförderungen während diszpl. Ermittlungen.
Zitat von: D_s am 25. September 2024, 14:58:50
Antrag auf Teilauszahlung? Ja, allerdings ohne schriftlicher Eingangsbestätigung, nur mündlich von der zuständigen Rechtsberaterin bei der WDA.
Zitat von: F_K am 25. September 2024, 14:43:28
@ D_s:
Nenne Dein Problem bitte beim richtigen Namen - es läuft ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen Dich - mit den von LwPersFw genannten Folgen.
Unter "Diszi" verstehen viele Soldaten die einfachen Disziplinarmassnahmen, die schnell und einfach "erledigt" sind.
Hast Du den Antrag schriftlich gestellt? Eingangsbestätigung?
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 24. September 2024, 16:48:34
Im Sommer hattest du noch was von einem DU-Verfahren und einem gesundheitsbedingten Ausscheiden geschrieben. Nun ist es Disziplinarverfahren?
Letztendlich kann hier keiner wirklich helfen, da man die wahre Geschichte und alle relevanten Dinge nicht kennt und diese auch nicht in die Öffentlichkeit gehört.