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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 11. Oktober 2024, 13:31:16
Auftrag für die nächsten Wochen hoffentlich erkannt ...
Autor langhantelschütze
 - 11. Oktober 2024, 12:39:56
Negativ.
Autor F_K
 - 11. Oktober 2024, 11:58:14
Gültig sind natürlich die aktuellen Vorschriften.

"Verpasst" man DOKUMENTIERTE Auffrischungen, so ist erneut eine Vollausbildung zu durchlaufen.

Hast Du ein Dokument, das Dir die ATB EEH A in diesem Jahr bescheinigt?
Autor langhantelschütze
 - 11. Oktober 2024, 11:42:47
Zitat von: Al Terego am 11. Oktober 2024, 08:51:40
Zitat von: langhantelschütze am 11. Oktober 2024, 08:47:24
Den EEHA habe ich zuletzt in der AGA 2016 abgelegt...
Seit der Grundausbildung keine Auffrischung mehr absolviert? Kann ich fast nicht glauben, da muss doch irgendwann mal einer Deiner Vorgesetzten Dich darauf hingewiesen haben, dass Du nicht die erforderlichen IGF Leistungen absolviert hast.

Zu meiner Person:
FWDL 7 2016
Beordert im HSch 2022

Es gab ein paar Auffrischungen in Sachen Selbst- und Kameradenhilfe
Autor F_K
 - 11. Oktober 2024, 11:15:45
Ontopic:

- Ein Kalenderjahr ist auch gesetzlich definiert (1. 1. - bis 31. 12.)
- Gültigkeit EEH A wird schriftlich bescheinigt.

- Ein gültiger EEH A muss in dem Kalenderjahr vorliegen, in dem das Leistungsabzeichen beantragt wird
- Falls nicht, ist der Antrag aufgrund fehlender Leistungen abzulehnen.

- ErstHelfer TerrRes ist "weniger" als EEH A, entspricht also nicht den Anforderungen
Autor F_K
 - 11. Oktober 2024, 09:00:52
Offtopic:

Dienstaufsicht / Befehle / Eigenverantwortung - weite Felder ....
Autor Al Terego
 - 11. Oktober 2024, 08:51:40
Zitat von: langhantelschütze am 11. Oktober 2024, 08:47:24
Den EEHA habe ich zuletzt in der AGA 2016 abgelegt...
Seit der Grundausbildung keine Auffrischung mehr absolviert? Kann ich fast nicht glauben, da muss doch irgendwann mal einer Deiner Vorgesetzten Dich darauf hingewiesen haben, dass Du nicht die erforderlichen IGF Leistungen absolviert hast.
Autor langhantelschütze
 - 11. Oktober 2024, 08:47:24
Den EEHA habe ich zuletzt in der AGA 2016 abgelegt...

Danke für den Hinweis, habe ich schon bedacht und extra nochmal abgelegt um auf sehr gut zu kommen.

Dann wird es wohl erst nächstes Jahr was ...

Frage hat sich somit geklärt, danke
Autor VeggieBurger
 - 11. Oktober 2024, 06:44:39
Worauf F_K heraus will:
Es geht lediglich um die Gültig deines EH-A.
Die Qualifikation ist zwei Jahre gültig. Im Allgemeinen, wie auch für den Erwerb des Leistungsabzeichens.
Wenn du über eine "gültige Qualifikation" verfügst, kannst du da einen Haken dran machen.

Denk aber daran, wenn du das Abzeichen in Gold möchtest, muss bspw. der BFT mit sehr gut abgelegt sein.
Autor F_K
 - 11. Oktober 2024, 06:19:09
Nochmal die Frage:

Wann hast Du EEH A (vollausbildung) absolviert?
Autor tdn
 - 10. Oktober 2024, 19:05:00
Nein.
Autor langhantelschütze
 - 10. Oktober 2024, 19:00:22
Ich sagte ja... Die Hoffnung stirbt zuletzt...

Neuer Versuch: ein Ersthelfer TerrRes ist nicht zufällig gleichwertig zum EEHA? (Ernstgemeinte Frage)
Autor F_K
 - 10. Oktober 2024, 17:21:59
Hast Du einen gültigen EEH A?
(In diesem Kalenderjahr?)
Autor langhantelschütze
 - 10. Oktober 2024, 16:49:06
Hallo,

ich habe für mein LA bereits
- KLF (komplett)
- IGF (Schießen, ABC)
2024 in Gold abgelegt

Jetzt wurde der EEHA abgesagt.

Frage:
Wenn ich den EEHA im Frühjahr 2025 erhalte - also alles in allem innerhalb von zwölf Monaten sozusagen - reicht das dann für eine Beantragung gem. Vorschrift?
Ich hab von der Problematik "innerhalb eines Kalenderjahres" gelesen, lese aber beim EEHA stets von nicht älter als drei Jahre oder so.

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Vielen Dank für Aufklärung.