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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 17. Oktober 2024, 18:45:44
Zitat von: KlausP am 17. Oktober 2024, 15:36:09
Zitat... nur finde ich es natürlich nicht fair und auch unprofessionell, dass den Leuten in den Karrierecentern etwas versprochen wird, was dann offensichtlich nicht eingehalten werden kann. ...

Hat Ihnen der Karriereberater (oder wer auch immer imKC) explizit zugesagt, wann Sie befördert werden? Oder hat er nur was von Mindeststehzeiten gesagt? Nicht falsch verstehen, aber ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft Bewerber etwas anderes verstehen, als das, was der Berater gesagt hat.
Bestes Beispiel immer wieder ist, dass der Berater/Einplaner sagt, dass man ja nach der GA einen Versetzungsantrag stellen kann. Und der Bewerber macht daraus, dass man nach der GA auf Antrag problemlos versetzt wird und nimmt erstmal eine Stelle an, die er eigentlich gar nicht will.
Bei einer Einstellung als StUffz FA gehört eine "Laufbahnberatung" bis zum HptFw mit Sicherheit nicht zum Beratungsportfolio.
Autor SolSim
 - 17. Oktober 2024, 16:21:43
Zitat von: OF_der_Luftwaffe am 17. Oktober 2024, 13:54:44
@LwPersFw

Ich wollte jetzt einfach mal Danke sagen für die Erklärung. Danke! Danke für diese sachliche Erklärung ohne Häme, Hass und Hustensaft.
Den Punkten kann ich folgen, nur finde ich es natürlich nicht fair und auch unprofessionell, dass den Leuten in den Karrierecentern etwas versprochen wird, was dann offensichtlich nicht eingehalten werden kann. Trotzdem nochmal vielen vielen lieben Dank für die Hilfestellung.

Und @Michael220
Das geht dich gar nichts an  >:( Solche Anschuldigungen bzgl. meiner Führungsverantwortung kann man sich sparen. Ja genau richtig gelesen . . .  solches Getrolle dulden wir hier nicht.

Das Problem haben auch viele Oberfeldwebel, die seit 3 oder mehr Jahren die Beförderungsreife haben.
Autor KlausP
 - 17. Oktober 2024, 15:36:09
Zitat... nur finde ich es natürlich nicht fair und auch unprofessionell, dass den Leuten in den Karrierecentern etwas versprochen wird, was dann offensichtlich nicht eingehalten werden kann. ...

Hat Ihnen der Karriereberater (oder wer auch immer imKC) explizit zugesagt, wann Sie befördert werden? Oder hat er nur was von Mindeststehzeiten gesagt? Nicht falsch verstehen, aber ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft Bewerber etwas anderes verstehen, als das, was der Berater gesagt hat.
Bestes Beispiel immer wieder ist, dass der Berater/Einplaner sagt, dass man ja nach der GA einen Versetzungsantrag stellen kann. Und der Bewerber macht daraus, dass man nach der GA auf Antrag problemlos versetzt wird und nimmt erstmal eine Stelle an, die er eigentlich gar nicht will.
Autor F_K
 - 17. Oktober 2024, 14:13:26
Anmerkung:

In KCs wird nichts "versprochen" - sondern realistisch Möglichkeiten aufgezeigt.
Autor OF_der_Luftwaffe
 - 17. Oktober 2024, 13:54:44
@LwPersFw

Ich wollte jetzt einfach mal Danke sagen für die Erklärung. Danke! Danke für diese sachliche Erklärung ohne Häme, Hass und Hustensaft.
Den Punkten kann ich folgen, nur finde ich es natürlich nicht fair und auch unprofessionell, dass den Leuten in den Karrierecentern etwas versprochen wird, was dann offensichtlich nicht eingehalten werden kann. Trotzdem nochmal vielen vielen lieben Dank für die Hilfestellung.

Und @Michael220
Das geht dich gar nichts an  >:( Solche Anschuldigungen bzgl. meiner Führungsverantwortung kann man sich sparen. Ja genau richtig gelesen . . .  solches Getrolle dulden wir hier nicht.



Autor LwPersFw
 - 17. Oktober 2024, 12:12:51
Und damit ist jetzt Schluss mit Beleidigungen gegen den TE !
Er hat nur eine berechtigte Frage gestellt.

Warum:

"Die Abschnitte 2 bis 5 finden Anwendung, wenn die zu einem Beförderungs-/Einweisungstermin verfügbaren Planstellen
des jeweiligen Bewirtschaftungsbereiches2 nicht ausreichen, um alle Soldatinnen bzw. Soldaten zu befördern bzw. einzuweisen,
die die Voraussetzungen für eine Beförderung oder Einweisung, gemäß der AR ,,Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung mil. Personals" A-1340/49, erfüllen.

Für diesen Fall sind Beförderungs- oder Einweisungsreihenfolgen zu bilden."


Quelle: A-1340/111


D.h. erst wenn diese Bedingung erfüllt ist - sprich Planstellenmangel - , werden Reihenfolgen gebildet.  Wie z.B. seit Jahren bei den OFw.

Wer die Kriterien der A-1340/49 also erfüllt und eine entsprechende Planstelle ist verfügbar ... ist zu befördern.


"2.1.2 Persönliche Eignung

2002. Grundlegende Voraussetzung für eine Beförderung ist die persönliche Eignung der
Soldatinnen und Soldaten zum höheren Dienstgrad. Diese kann angenommen werden, wenn sie
charakterlich, geistig, körperlich und nach ihrem dienstlichen Können befähigt erscheinen, die
Funktionen des höheren Dienstgrades in der für sie vorgesehenen Verwendung vollwertig auszufüllen."


Quelle: A-1340/49
Autor Michael220
 - 17. Oktober 2024, 11:59:11
@OF_der_Luftwaffe

Als ehemaliger Soldat und Oberfeldwebel könnte ich bei solchen Texten kot...

Selbstbedienungsladen Bundeswehr?

Ich frage mich ernsthaft wie es heutzutage in den Karrierecentern zugeht, die Feldwebeleignung wird gefühlt nur noch verramscht.
Obwohl ich es nicht zum HFw schaffte (leider), habe ich damals Züge geführt und war 24h rund um die Uhr für meine Kameraden erreichbar.

Welche Führungsverantwortung bekleidest du denn, das es dir gar nicht schnell genug gehen kann mit der Beförderung?!
Autor LwPersFw
 - 17. Oktober 2024, 11:48:54
Zitat von: OF_der_Luftwaffe am 17. Oktober 2024, 11:19:42
@funker07
Aber wieso wird jetzt nicht mehr pünktlich befördert?
Mir wurde vorgerechnet, so wie auch du schreibst, dass ich zum 1.10.2024 Hauptfeldwebel werde und darauf hab ich mich auch eingestellt! >:(



Dann hat Derjenige den Zusatz vergessen, dass dafür aber zwingend eine entsprechende Planstelle erforderlich ist und das insbesondere bei der Beförderung OFw zum HptFw hier seit vielen Jahren ein Mangel an Planstellen herrscht. Aktuell ca. 1600, es waren aber auch schon einmal über 4000.

Hier können Sie sich einmal in das Thema Planstellenmangel einlesen...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,25234.msg663586.html#msg663586


Aktuell hat die Bundeswehr wieder ein extremes Problem mit der Verfügbarkeit von Planstellen.

Folge ist, dass z.B. auch StFw nach Versetzung auf einen OStFw-DP z.T. nicht zeitgerecht befördert werden können... weil auch hier wieder Planstellen fehlen... was viele Jahre nicht der Fall war.

Warum ist dies so ?
Weil die Politik nur nach theoretischen Ansätzen der Bw Planstellen im jährlichen Haushalt gewährt.

Diese theoretischen Ansätze stimmen aber nicht mit dem realen Dienstgradgefüge, bzw. der Dienstpostenbesetzung der Bw überein. Z.B. werden viele Soldaten nicht auf Dienstposten geführt = DPäK (früher zbV).
Aber sie alle benötigen auch eine Planstelle gem. ihrem Dienstgrad... und Gründe für DPäK gibt es viele... Ausbildung, persönliche, organisatorische, gesetzliche...


Weiß jeder der es wissen will ... wird aber auch seit vielen Jahren von den zuständigen Politikern ignoriert.

Im EP 14 2025 wird es nach aktuellem Stand keine zusätzlichen Planstellen geben.

ISSO
Autor Michael 1199
 - 17. Oktober 2024, 11:38:08
Zitat von: OF_der_Luftwaffe am 17. Oktober 2024, 11:19:42
@funker07
Aber wieso wird jetzt nicht mehr pünktlich befördert?
Mir wurde vorgerechnet, so wie auch du schreibst, dass ich zum 1.10.2024 Hauptfeldwebel werde und darauf hab ich mich auch eingestellt! >:(
Der finanzielle Aspekt steht für mich dabei im Vordergrund - 150€ haben oder nicht haben.

Dass das so abhängig von irgendwelchen Haushaltskarten sein soll war mir nicht bewusst und ist auch nicht wirklich fair  ???
Ach, mir kommen die Tränen. Zu meiner Zeit konnte man, aufgrund der Haushaltslage, froh sein, wenn man nach 17 Dienstjahren zum HptFw befördert wurde...
Und das lag nicht an der Leistung!!!
Autor OF_der_Luftwaffe
 - 17. Oktober 2024, 11:19:42
@funker07
Aber wieso wird jetzt nicht mehr pünktlich befördert?
Mir wurde vorgerechnet, so wie auch du schreibst, dass ich zum 1.10.2024 Hauptfeldwebel werde und darauf hab ich mich auch eingestellt! >:(
Der finanzielle Aspekt steht für mich dabei im Vordergrund - 150€ haben oder nicht haben.

Dass das so abhängig von irgendwelchen Haushaltskarten sein soll war mir nicht bewusst und ist auch nicht wirklich fair  ???
Autor alpha_de
 - 16. Oktober 2024, 22:11:34
Zitat von: Ralf am 16. Oktober 2024, 16:26:23
Eine bis zu drei-monatige rückwirkende Planstelleneinweisung ist möglich und das findet auch nicht sooo selten statt.
Beispiel:
Lesung erfolgt für den Oktobermonat. Urkunde wird Ende Oktober gedruckt, wird unterschrieben und ist Mitte November zur Aushändigung. Damit gleich eine rückwirkende Planstelleneinweisung, da Beförderung im Nov, PlSt Okt
Danke!

Endlich ein klares Statement.
Autor F_K
 - 16. Oktober 2024, 18:15:25
Bestenauslese, Haushaltsrecht des BT.

Einen Anspruch, die "maximal" mögliche Dotierung zu erhalten, gibt es NICHT.
Im Gegenteil - wegen Dienstpostenbündelung ist dies eben rechtlich schon NICHT möglich.
Autor FoxtrotUniform
 - 16. Oktober 2024, 18:08:19
Zitat von: d771072 am 16. Oktober 2024, 15:38:42
Warum sollte man auch rückwirkend einweisen?
Vielleicht sollte man auch mal sein eigenes Anspruchsverhalten prüfen. Man kann nach Ablauf der Zeit befördert werden.

Ganz einfach: Der Dienstherr hat Bedarf an einem bestimmten Dienstposten. Dieser ist entsprechend dotiert, beispielsweise A9mZ, A12, A15 oder A16. Setzt man mich drauf ist es mein Anspruch an den Arbeitgeber auch die Dotierung zu erhalten. Was anderes ist es auf gebündelten - auch dazu habe ich eine Meinung - DP befördert zu werden, wie in diesem Beispiel. Allerdings darf hinterfragt werden, wo die Haushaltskarten stecken... Leidiges Thema.
Autor Ralf
 - 16. Oktober 2024, 17:04:02
Zitat von: d771072 am 16. Oktober 2024, 16:32:32
Das ist sicher so. Wenn aber jemand nicht punktgenau befördert wird, weil er eben "noch nicht dran" ist, dann gibt es bestimmt keine rückwirkende Einweisung.
Natürlich nicht, weil er ja dann in der Lesung nicht zum Zuge kommt.
Autor d771072
 - 16. Oktober 2024, 16:32:32
Das ist sicher so. Wenn aber jemand nicht punktgenau befördert wird, weil er eben "noch nicht dran" ist, dann gibt es bestimmt keine rückwirkende Einweisung.