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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Soldier321 am 18. Dezember 2024, 09:53:37
Sehr geehrte Kameraden,
ich bin 2017 in meiner jetzige Einheit mit TG-Anspruch versetzt worden und habe anfangs TG bezogen. 2018 bin ich in eine WG eingezogen und habe den Anspruch verloren. Heute bin ich verheiratet und habe eine anerkannte Wohnung, dies ist auf meiner Kommandierung so ersichtlich. In meiner Einheit gibt es nun eine Umgliederung von dem mein Dienstposten betroffen ist. Genau gesagt: Eröffnung einer Personalentscheidung im Rahmen eines 3-Stufen-Modells
In den Anlagen befindet sich das Dokument: Anhörung zu einer angekündigten Personalmaßnahme
Bezug: Ankündigung über eine geplante Versetzung (Inland) vom ....2024
Kann ich jetzt wieder TG-Empfänger sein, da ich eine Versetzung auf einen neuen DP innerhalb der jetzigen Einheit erhalte? Oder muss ich einen Standortwechsel abwarten?
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Zitat von: Pab89lo am 21. Oktober 2024, 08:55:12
Die Versetzung an den Standort ist schon 10 Jahre her...
Auf der aktuellen:
Wird aus dienstlichen Gründen versetzt.
Grund: aus Personalbedarfsgründen.
Zitat von: Pab89lo am 18. Oktober 2024, 10:35:37
@LwPersFw
Verheiratet war ich bei Versetzung a den Standort noch nicht, eine berücksichtigungsfähigen Hausstand hatte ich allerdings.
ZitatEs liegt ja ein Wechsel der Org-Einheit im Standort vor (von Bataillonsebene auf die Brigadeebene).Eben, deswegen keine Änderung der bisher getroffenen Zusage.
Zitat von: Pab89lo am 18. Oktober 2024, 10:15:28Es liegt keine neue Personalmaßnahme im Sinne des § 3 Absatz 4 BUKG vor (sonst lfd. Nr. 2.3 und 2.4).Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2024, 10:11:23Zitat- Ich wurde zum 01.10.2024 nach eigenem Wunsch am Standort aus der Kompanie in den Stab versetzt.Nein, keine Änderung der bisher getroffenen Entscheidung , weil die Versetzung innerhalb des StO erfolgte.
Das habe ich mir schon gedacht, mir erschließt sich nur der folgende Satz nicht:
Nr. 3.16
Aus Anlass der o.a. Personalmaßnahme wir die Zusage der UKV nicht erteilt, weil die bereits ?erteilte Zusage? der UKV ?weiterhin? Gültigkeit besitzt.
Was hat dies genau zu bedeuten?
Zitat von: Pab89lo am 18. Oktober 2024, 09:38:38
- Ich bin verheiratet und habe einen anerkannten Hausstand, der sich ca. 250 km entfernt befindet.
[
Bisher war ich nicht TG berechtigt, zumindest wurde es immer so gesagt.
Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2024, 10:11:23Zitat- Ich wurde zum 01.10.2024 nach eigenem Wunsch am Standort aus der Kompanie in den Stab versetzt.Nein, keine Änderung der bisher getroffenen Entscheidung , weil die Versetzung innerhalb des StO erfolgte.
Zitat- Ich wurde zum 01.10.2024 nach eigenem Wunsch am Standort aus der Kompanie in den Stab versetzt.Nein, keine Änderung der bisher getroffenen Entscheidung , weil die Versetzung innerhalb des StO erfolgte.