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Zitat von: VwdgR76 am 07. November 2024, 16:54:51
@LwPersFw:
Sehe ich dass richtig, dass bei Zahlung in meinem Fall, von Grund- und Ausgleichsrente diese beiden Zahlbeträge unter weiterem Wegfall des Alterszuschlags (ab 65) zusammengefasst werden?
Bedeutet bei GdS/GdB50 Ausgleichszahlung nach SEG 837,00 Euro unter zu berücksichtigender Dynamisierung?
Stand heute gehe ich mal davon aus, dass BSA wegfällt das heißt Altersrente zzgl. individueller Ausgleichszahlung aus dem SEG je nach individuellem GdS.
Würde mich freuen wenn es für den/die Betroffenen anders wäre aber abwarten und auf Neuigkeiten warten.
ZitatNach Rücksprache mit BAPersBW sowie der SEG Hotline weiß hier noch niemand etwas genaueres.
Zitat von: WDB-100 am 28. Oktober 2024, 10:32:38
Mein Sachbearbeiter wird gerade wegen der IT Umstellung geschult und konnte mich mit dem Thema "Berufsschadensausgleich und Altersrente" nur an die Mailadresse der Hotline verweisen. Dort sitzen wohl Experten, die auch Schulungen durchführen und mir in ein paar Tagen evtl. meine Fragen beantworten können. Die telefonische Hotline ist derzeit wegen dem UVB - Begrüßungsschreiben überlastet.
Auf Nachfrage, ob mit den Vergleichsschreiben fürs Wahlrecht alles pünktlich ablaufen wird? Irgendwie haben wir plötzlich beide gelacht.Mehr möchte ich dazu nicht schreiben.
"Johannes Artl sprach von der Operation am offenen Herzen. Vielleicht wird der Patient (SEG) eine gewisse Zeit an der Herz-Lungen-Maschine versorgt werden müssen bevor man ihn wieder zumachen kann."
Den Spaß konnte ich mir nicht verkneifen. Ich bleibe natürlich optimistisch.
Wenn ich eine Antwort von der SEG-Information erhalten habe, dann werde ich berichten.
Ich wünsche allen einen guten Start in die Woche.
Zitat von: WDB-100 am 28. Oktober 2024, 10:32:38
In meinem Fall wird sich (Stand jetzt) bei der Umstellung von der vollen Erwerbsminderungsrente zur Altersrente bis auf die neue Bezeichnung (passiert automatisch) nichts ändern.
Zurechnungszeiten ( ... ) existieren nicht und werden somit in der späteren Altersrente nicht berücksichtigt. Die Auskunft ist von meiner Rentenversicherung.
Zitat von: WDB-100 am 27. Oktober 2024, 16:23:00
,, § 82 Berufsschadensausgleich
Personen, die im Dezember 2024 Berufsschadensausgleich nach § 30 Absatz 3 bis 12 des Bundesversorgungsgesetzes
in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung beziehen, erhalten weiterhin einen Betrag,
der dem um 25 Prozent erhöhten Betrag des Berufsschadensausgleichs entspricht.
Die Zahlung nach Satz 1 vermindert sich mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze um 50 Prozent.
Dies gilt nicht, wenn die Zahlung nach Satz 1 bereits wegen Erreichens der Regelaltersgrenze gemindert wurde.
§ 13 gilt entsprechend.
Ein Anspruch auf Zahlung eines Erwerbsschadensausgleichs nach § 37 besteht nicht, wenn die Zahlung nach Satz 1 bezogen wird."
Auszug aus der Drucksache 209/24
"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts"
LwPersFw@ Vielen Dank für die ganzen Informationen und die Fragen.
Ich werde morgen meinem Sachbearbeiter (Schulungen müssten auch beendet sein) mal hinsichtlich des Berufsschadensausgleich und dem SEG befragen.
Meinen BSA habe ich damals noch vom Versorgungsamt erhalten. Alles ein paar Jahre her und im Moment wieder aktueller als es einem lieb sein kann.
Zitat§ 82 Berufsschadensausgleich
Personen, die im Dezember 2024 Berufsschadensausgleich nach § 30 Absatz 3 bis 12 des Bundesversorgungsgesetzes
in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung beziehen, erhalten weiterhin einen Betrag,
der dem um 25 Prozent erhöhten Betrag des Berufsschadensausgleichs entspricht.
ZitatDie Zahlung nach Satz 1 vermindert sich mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze um 50 Prozent.
Zitat von: WDB-100 am 27. Oktober 2024, 06:01:58
... Ich würde mich freuen, wenn hier jemand Ordnung ins Thema "Berufsschadensausgleich und Altersrente" bringen könnte.