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Zusammenfassung

Autor Hubertus.Dampf
 - 04. November 2024, 15:28:07
Ich bin im Schuldienst tätig, uns bis jetzt wurde ich immer für 4 Wochen problemlos freigestellt.

Mein Schulleiter hatte damals mal in den Gesetzestexten nach geschaut und den
§ 9 - Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) zitiert, wo nach Beamte mit Bezügen für Wehrübungen frei zustellen sind. Er hatte das so verstanden das er mich frei stellen muss. Ob dies wirklich stimmt kann ich nicht beurteilen, aber da er zu meinen Gunsten entscheidet lass ich es so stehen.  ;D

Autor F_K
 - 02. November 2024, 13:03:00
@ Schlauberger:

Rechne NICHT damit, bei der BW als BW (Zivil) Angestellter / Beamter viel üben zu können - im Fall der Fälle hast Du ja schon eine Aufgabe - inzwischen (Zeitenwende) wird dies ernst genommen.
Autor Schlauberger
 - 02. November 2024, 11:21:47
Zitat von: Hubertus.Dampf am 01. November 2024, 11:10:45

Da ich als Landesbeamter während der Übungen keine zusätzlichen Bezüge erhalte und meine zivilen Bezüge weiterlaufen, ist das für mich unproblematisch.

Interessant. Ohne jetzt zu viel preisgeben zu müssen: in welcher Behörde arbeitest Du? (--> gerne auch als PN)
Ich stehe ggf. bald vor ähnlicher Situation und würde gerne wissen, wie ein Dienstherr (bei mir sogar die BW) gegenüber RDL während der Dienstzeit (also nicht im Rahmen von Urlaub) eingestellt ist. Gibt es da mittlerweile sogar sowas wie ein "Anrecht" oder ein "Gesetzt"?
Autor doc.
 - 01. November 2024, 14:59:06
GrpFhr bei der Jägertruppe in DVag, die i.d.R. nicht länger als 3 Tage dauern (dürfen) - naja, wie gesagt, theoretisch alles möglich, aber dann wundere ich mich, warum wir die RFA TerrRes wochenlang auf Lehrgänge schicken, um genau das (und auch eben "nur" für TerrRes) zu erreichen.

Aber ja, fragen macht klug - und mich würde tatsächlich interessieren, ob das zum Schluss so funktioniert, denn wenn ja, dann wäre das für viele Reservisten interessant.
Autor F_K
 - 01. November 2024, 14:46:08
Nunja, für DVags gibt es KEINE Lohn- / Besoldungsfortzahlung, diese sind in der Freizeit oder im Urlaub zu absolvieren.
Autor Hubertus.Dampf
 - 01. November 2024, 11:10:45

In den beiden anderen TrT gibt es die Möglichkeit, die TiV-IDs für Jäger, Gruppenführer und Sicherungsoffizier nachzuholen. Eine solche Ausbildung außerhalb meiner regulären Übungszeiten wäre ideal für mich und meinen TrT: Ich könnte Leerlauf sinnvoll nutzen und Qualifikationen erwerben, die in meinem TrT zwar benötigt, jedoch nicht in passender Form (Modular) angeboten werden.

Mir ist bewusst, dass die anderen TrT als umbeorderter Soldat zunächst wenig von mir haben, da ich innerhalb der Ausbildung Ressourcen beanspruche. Im Gegenzug könnte ich mich dort nach den Ausbildungen bei Übungen und Planungen aktiv einbringen, wenn Bedarf besteht. Dank der infanteristischen Ausbildung kann ich dort dann auch eine wertvolle Unterstützung bieten.

Generell habe ich kein Problem damit, Übungen in Dvags durchzuführen, wenn das den Austausch erleichtert. Da ich als Landesbeamter während der Übungen keine zusätzlichen Bezüge erhalte und meine zivilen Bezüge weiterlaufen, ist das für mich unproblematisch. Die notwendigen Übungstage für Beförderungen werde ich ohnehin auf meinem Dienstposten in den nächsten 25 Jahren noch früh genug sammeln.

Da alle TrT zur gleichen Division gehören, gehe ich von einer generellen Kooperationsbereitschaft aus – zumindest aus meiner zivilen Perspektive.

Wahrscheinlich wäre es jedoch das Klügste, einfach das direkte Gespräch zu suchen. Es hilft ja schonmal wenn man weiß das es auf Papier generell möglich ist, andernfalls könnte man das ganze direkt vergessen.

Autor doc.
 - 01. November 2024, 10:08:19
Zitat von: Hubertus.Dampf am 31. Oktober 2024, 19:24:26
In meiner Region gibt es neben meinem Beorderungstruppenteil eine gut aufgestellte Heimatschutzkompanie und ein Einsatzunterstützungsbataillon, die für Reservisten wesentlich mehr Ausbildungsmöglichkeiten bieten.

Dass das prinzipiell geht hat F_K geschrieben. Die Frage ist eher, ob diese TrT einen unbeorderten (der auch kein Interesse hat beordert zu werden) zu Ausbildungsvorhaben hinzuziehen, die den Steuerzahler sehr viel Geld kosten und die dann letztlich aber nicht in einen Fähigkeitsaufbau der TrT selbst münden - erst recht bei einem Offizier! In der Vergangenheit war das wohl eher ein wenig großzügig gehandhabt worden, aber ich beobachte dass man sich verständlicherweise auf die eigenen beorderten Reservisten konzentriert.

Wenn die Verantwortlichen dem zustimmen, wird's wohl gehen, aber es gibt definitiv keinen Anspruch darauf.

Darüberhinaus bist Du ja als Offz ohne OL3 im infanteristischen Bereich auch nicht wirklich eine Hilfe für die genannten Einheiten, vielleicht geht was bei Unterstützung Ausbildungsplanung, Schießen leiten/planen etc. Aber dass Du selbst ausgebildet wirst? Halte ich für eher unwahrscheinlich.
Autor F_K
 - 01. November 2024, 07:57:24
RDL / Dvag bei "anderen" TrT sind möglich, wenn Dein TrT zustimmt.

Vielleicht kannst Du erstmal konkret deine Lage und Absicht beschreiben - dann kann man Ratschläge sinnvoll geben.
Autor Hubertus.Dampf
 - 31. Oktober 2024, 19:24:26
Ich bin aktuell in einem aktiven Truppenteil auf einem DP beordert und brauche nur noch die entsprechende Ausbildung. Da die Ausbildungsplanung demnächst ansteht, möchte ich ungern unvorbereitet hineingehen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung langfristig in die richtige Richtung führt und ein klares Ziel definiert wird. Die Aussage ,,Keine Ausbildung – lesen, schreiben, Denken sollte ,so' gehen" klingt dabei wenig vielversprechend, wenn kein konkretes Ausbildungsziel / Einsatzgebiet festgelegt ist. Klingt nach dem wie es bisher kennt, man übt und unterstützt bei dem was aufn Schreibtisch fällt ohne das beide Seiten langfristig etwas davon haben oder wissen wo es hin geht. "Affe der nen PC bedienen kann"

Zusätzlich hätte ich noch eine Frage:

In meiner Region gibt es neben meinem Beorderungstruppenteil eine gut aufgestellte Heimatschutzkompanie und ein Einsatzunterstützungsbataillon, die für Reservisten wesentlich mehr Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Besteht die Möglichkeit, neben dem ,,normalen" Beorderungstruppenteil im Rahmen einer DVag oder einer anderen Form in einer dieser Einheiten zu üben, um gute Ausbildungserfahrungen mitzunehmen oder Lücken zu schließen, falls im eigenen Truppenteil mal keine Personalverstärkung benötigt oder keine  Wehrübung stattfinden kann?
Autor panzerjaeger
 - 30. Oktober 2024, 13:56:42
Eine Nachfrage zum Verständnis:

Du bist ehemaliger ROA SaZ2 oder SaZ3?
Und Du bist fertig mit OL-1 und OL-2, und suchst jetzt einen Dienstposten als Reserveoffizier?

Autor F_K
 - 30. Oktober 2024, 12:47:36
Keine Ausbildung - lesen, schreiben, Denken sollte "so" gehen.
Autor Hubertus.Dampf
 - 30. Oktober 2024, 12:39:13
Hat sich geklärt. Der Jägeroffizier Atn kann von BaPers ausgesetzt werden.

Die Frage, die bleibt, ist: Wie gestaltet sich die Ausbildung zum Einsatzoffizier im Bataillon? Hier gibt es wohl keine genauen Vorgaben, da diese Ausbildung im AAP durchgeführt wird, oder?"
Autor Hubertus.Dampf
 - 30. Oktober 2024, 12:00:54
Super, danke für die schnelle Hilfe.

Eine letzte Frage: Mir wurde ursprünglich von BaPers mitgeteilt, dass für diesen Dienstposten die ATN JägerOffz nicht erforderlich sei. Das ist wichtig für mich, da ich die OL3-Ausbildung bisher nicht abgeschlossen habe und dies vorerst auch nicht nachholen kann.

In einem Ausdruck, den ich erhalten habe, ist jedoch unter ,,Qualifikationen" neben der Ausbildung zum Mobilitätsbeauftragten auch Kpf_La_Inf und EinsatzPL vermerkt, sowie die ATN JägerOffz.
Muss ich das so verstehen, dass die ATN erforderlich ist, oder ist das eher optional? Leider kenne ich mich in diesem Bereich noch nicht gut aus.
Autor Ralf
 - 30. Oktober 2024, 11:40:49
Hilft leider nicht weiter, BeordDP sind nicht abgebildet. Meine Frage war eher, was das "1001430" für eine Zahl sein soll. ATN gibt es ja schon ewig nicht mehr und als ObjID für eine Qualifikation finde ich unter dieser Nr auch nichts.
Aber nach einiger Recherche ist die neue ObjID für diese alte ATN die 12016983.
ZitatEinsatzplaner Streitkräfte (EinsPl SK) werden auf unterschiedlichen
Führungsebenen in den Streitkräften eingesetzt.Die Tätigkeit des EinsPl
SK ist in besonderem Maße von der Führungsebene sowie von der Art der
Dienststelle, welcher sie angehören, abhängig. EinsPl SK erarbeiten
einsatzrelevante Grundsatzdokumente und Einsatzpläne. Darüber hinaus
zeichnen sie für die Einsatzplanung, -leitung, -steuerung und Kontrolle
verantwortlich. Hierbei sind sie in Gefechtsständen, in Abteilungen,
Dezernaten der HöhKdoBeh/KdoBeh SK, in Verbänden oder Einheiten der
Streitkräfte, in Verbindungselementen zu anderen MilOrgBer sowie in
internationalen Stäben eingesetzt. Ihre EinsPl-Aufgabe ist in aller
Regel eng mit dem Fachwissen bestimmter TrGtg/Werdegänge verbunden,
sodass die nachfolgend beschriebenen Aufgaben EinsPl SK
personalstrukturell nicht steuernd sein können.
Das ist auch keine Verwendung mit einer Ausbildung, ist ähnlich wie der EinsOffz: "macht irgendwas auf Zuruf, kann lesen, schreiben, denken und planen". Also keine hochwertigen Anforderungen, die eine Ausbildung erfordert.
Autor LwPersFw
 - 30. Oktober 2024, 11:34:47
1001430 = die ATN > ObjID = 12016983 Einsatzplaner Streitkräfte

Da sich dahinter viel verbergen kann ... je nach Dienststelle und deren Aufgaben ... bleibt nur die Nachfrage beim S3 des JgBtl