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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: Guido-Ralf_Ummel am 25. November 2024, 11:43:11
"(4) Wird eine Rente im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 nicht beantragt oder auf sie verzichtet oder wird an deren Stelle eine Kapitalleistung, Beitragserstattung oder Abfindung gezahlt, so tritt an die Stelle der Rente der Betrag, der vom Leistungsträger ansonsten zu zahlen wäre. "
nicht direkt gezwungen aber das Ergebnis ist das Selbe!
aber bitte nicht noch eine Diskussion.
wie gesagt geht es nun nur noch um die fiktive Berechnung aus meinem letzten Posting - Danke
Zitat von: Guido-Ralf_Ummel am 20. November 2024, 14:13:51
Problematisch ist auch, dass wenn ich dort eine Anfrage starte, man mich dann sogar zwingen kann, die beiden Sachen zu beantragen, wie ich mittlerweile gelesen habe.
ZitatHyperspezialsachen
Zitat von: Guido-Ralf_Ummel am 18. November 2024, 17:20:32
Die rheinischen Versorgungskassen sind keine Behörde...
Zitat von: Guido-Ralf_Ummel am 18. November 2024, 12:00:36
Danke für die Rückmeldung, doch ist ja genau bei der pensionsgebenden Stelle das Problem die Rheinischen Versorgungskassen.
Dort möchte man nur dann arbeiten, wenn man "gezwungen" wird, d.h. nach den Bescheiden des BAPersBw.