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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 13. Dezember 2024, 10:15:45
Um LwPersFw Motivation zu verdeutlichen:

Es ist DRINGEND notwendig, dass Du Deine weitere Ausbildungs- / Berufsplanung mit der Agentur für Arbeit absprichst, mit dem Ziel, hier eine Maßnahme zu erhalten (und eben nicht mit dem Ziel, Krankentagegeld zu erhalten).

Wenn dies nicht gelingt, wird leider Bürgergeld die letzte Option - und das ist für keine Seite positiv.

Viel Erfolg.
Autor LwPersFw
 - 13. Dezember 2024, 09:00:12


Hier noch weitere Informationen zu

Ausbildungsgeld

"In Abhängigkeit von der konkreten Bildungsmaßnahme, an der Sie teilnehmen, können Sie Ausbildungsgeld erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Es ist pauschalisiert.
Seine Höhe hängt davon ab, wie Sie während der Maßnahme untergebracht sind und wie hoch Ihr Einkommen, das Ihrer Eltern sowie das Ihres Ehegatten
oder Ihres eingetragenen Lebenspartners ist. Das Einkommen spielt grundsätzlich nur während der beruflichen Ausbildung eine Rolle."


https://www.arbeitsagentur.de/datei/erlaeuterung-ausbildungsgeld_ba047268.pdf

Übergangsgeld

"In Abhängigkeit Ihrer persönlichen Voraussetzungen erhalten Sie Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung.

Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise

+ ob Sie ein Kind beziehungsweise ein in Ihren Haushalt aufgenommenes Stiefkind haben oder
+ ob Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte/Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil er Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf."


https://www.arbeitsagentur.de/datei/uebergangsgeld-fuer-rehabilitanden-der-ba_ba040009.pdf



Und dazu ergänzend:

Während des Bezuges von unterhaltssichernden Leistungen sind Sie in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgesichert.
Abhängig von der jeweiligen Bildungsmaßnahme kann auch eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestehen.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013106.pdf

https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-erstattung-der-beitragsaufwendungen-fuer-menschen-mit-behinderungen-sgb-ii_ba040345.pdf







Autor F_K
 - 03. Dezember 2024, 12:02:51
Als sachliche Ergänzung:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankengeld.html

Krankengeld ist eine Leistung der GKV für entsprechend versicherte Arbeitnehmer.

Der TE ist freiwillig gesetzlich versichert (so seine Aussage) und kein Arbeitnehmer, damit besteht dann erstmal KEINE Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld, sondern nur eine Krankenversicherung.

Eine Krankengeldversicherung kann ZUSÄTZLICH abgeschlossen werden, kostet dann zusätzliche Beiträge - und erbringt Leistungen entsprechend dem abgeschlossenem Vertrag.

Dementsprechend gibt es keine "Stelle", die diese Leistung erbringt, sofern kein Vertrag vorliegt.

Insoweit sind LwPersFw Ratschläge hilfreich - hier ggf. entsprechende Sozialleistungen bzw. Leistungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beantragen.
Autor LwPersFw
 - 02. Dezember 2024, 20:06:38
Eindeutige Angaben kann ich leider nicht machen...
Ich vermute das Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Solange Sie nicht, bzw. nur eingeschränkt arbeiten können wird es wohl auf Bürgergeld, oder ggf. Übergangsgeld hinauslaufen.

Hier sollten Sie sich schnellstmöglich beraten lassen!

Bürgergeld

Übergangsgeld

Es geht ja darum zunächst die Lebensgrundlage zu sichern, medizinisch voran zu kommen, um später hoffentlich wieder eine Ausbildung absolvieren zu können.

Da Sie ggf. von Behinderung bedroht sind, sollten Sie sich auch von der Rentenversicherung beraten lassen, welche Rehabilitationsmaßnahmen möglich sind, um z.B. die geplante Ausbildung aufnehmen zu können.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/reha_node.html

Autor Sunny90
 - 02. Dezember 2024, 15:32:05
Hallo zusammen,

Ich muss jetzt einfach mal hier nachfragen, da mir 1000 Fragezeichen auf dem Kopf stehen und ich nicht mehr weiter weiß.

Zu mir meine Übergangsgebührnisse enden diesen Monat.
Ich habe meinen Schulabschluss verbessert und wollte dieses Jahr eine Ausbildung beginnen, was aber leider gesundheitlich nicht möglich war.

Jetzt bin ich seit August 2024 zuhause. ( und freiwillig Gesetzlich krankenversichert)
Ich bin vor Jahren zuhause die Treppe runter gefallen ob es damit zusammen hängt weiß ich leider nicht. Aber auf alle Fälle war ich auch mit meinen Handgelenk damals beim Truppenarzt wie im MRT nur ohne Befund.
Im August 2024 wurde ich nun an dieses Handgelenk operiert, TFCC zweimal gerissen, Elle gerissen, wie das SL- Band, Mondbein angebohrt weil es am absterben ist.

Alles gut und schön OP war leider nicht erfolgreich und das Mondbein stirbt weiter ab wie mittlerweile alle Handwurzelknochen angegriffen sind und keine Stabilität rein kommt.( sprich erneute Operation)

Jetzt zu meinen Problem... die Krankenkasse sagt sie kommen nicht fürs Krankengeld auf wegen freiwilligen Versicherung.
Hm Arbeitsamt auch nicht...
Meine Frage hat jemand zufällig Ahnung und weiß eventuell wer in diesen Fall aufkommen würde?


Klar geh arbeiten , ist mir selbst im Sinn gekommen aber ob es nicht dann dadurch noch schlimmer wird das kann mir keiner sagen und ich bin doch erst Mitte 30 und irgendwann gar nichts mehr mit der Hand machen können, möchte ich auch nicht!

Bevor ich natürlich komplett ohne Geld da stehe muss ich den Weg gehen und halt arbeiten gehen solange es irgendwie machbar ist...

Vllt kann mir ja jemand nen Rat geben.

Vielen Dank und Lg