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Zitat von: Frittenbude am 03. Dezember 2024, 16:43:54Schön ist anders, aber das ist halt die Bundeswehr.
naja, jeden Monat bzw. sogar alle 2-3 Wochen nen anderen Zahnarzt zu haben empfinde ich nicht als normal und auch nicht in Ordnung. ich geh ja zivil auch nicht jedes halbe Jahr zu nem anderen Zahnarzt zur Kontrolle und erklär dem erstmal, was so grundsätzlich in meinem Mund los ist.
Zitat von: Frittenbude am 03. Dezember 2024, 16:43:54ZitatEine Beschwerde würde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso ins Leere laufen.
Eine Beschwerde ...
Zitat
Ich geh also irgendwann zum Termin, der Zahnarzt (es war wieder ein neuer) holt die Schiene raus und drückt sie mir in die Hand zum einsetzen.
Ich mach große Augen, aber nicht weil ich so begeistert war: Das Teil war für den Oberkiefer, also den falschen.
Zitat von: Frittenbude am 03. Dezember 2024, 16:43:54
ZitatZitatHinzu tritt, dass der TE ab 01.01.2025 krankenversichert ist und diese KV leistungspflichtig ist.Nur zum Verständnis: ich werde nicht GKV oder PKV versichert sondern in eine Langzeitauslandskrankenversicherung gehen, die primär für "echte" Behandlungen ist und nicht die Neuanschaffung einer Aufbisschiene (kann ich mir zumindest kaum vorstellen)
Zitat von: funker07 am 30. November 2024, 14:57:43
Dass die Zahnärzte wechseln ist ja nix neues.
...
Da wüsste ich nicht, was es daran zu kritisieren gibt.
Zitat von: funker07 am 30. November 2024, 14:57:43naja wenn ich aber bereits weiß, dass das am Oberkiefer nicht funktioniert für mich, dann brauch ich ihm da auch nicht vertrauen und erwarte halt grundsätzlich trotzdem, dass er zumindest mal ein Wort darüber verliert ala "wir machen jetzt mal für den Oberkiefer, weil XY", damit ich zumindest die Chance habe, da zu intervenieren.
Ich hab auch eine Schiene für den Unterkiefer, die nächste kommt auf den Oberkiefer.
Da vertraue ich meinem Zahnarzt halt, dass es besser passt.
Die Kosten im Zivilen hat er halt geschätzt oder er hat nur einen Teil davon betrachtet, eine rechtsverbindliche Antwort kann und muss er dir nicht geben.
Woher soll ein Truppenzahnarzt ohne Kassenzulassung und ohne Erfahrung mit Selbstzahlern sowas im Detail wissen?
Zitat von: MikeEchoGolf am 30. November 2024, 15:08:54was 89 Euro? Zuzahlung oder was? Die Zahnärzte bei mir sind der Meinung, es ist eine Kassenleistung ohne Zuzahlung. Für den Fall, dass das ganze Ding nur 89€ kosten soll: nein, ich habe mir 2 Kostenvoranschläge erstellen lassen.
Ca. 89 Euro bei den GKV.
ZitatAber hier, kurz vor dem DZE, vermute ich einmal kein "Einlenken" (siehe die o.g. Vorschrift)Ja, deshalb meine Frage nach anderen Wegen als der Beschwerde.
ZitatEine Beschwerde würde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso ins Leere laufen.Eine Beschwerde läuft meiner persönlichen Erfahrung nach so oder so ins Leere mit diesen Personengruppen, also in diesem Fall kollegialen Zahnärzten, da sie sich selbst gegenseitig Decken.
ZitatHinzu tritt, dass der TE ab 01.01.2025 krankenversichert ist und diese KV leistungspflichtig ist.Nur zum Verständnis: ich werde nicht GKV oder PKV versichert sondern in eine Langzeitauslandskrankenversicherung gehen, die primär für "echte" Behandlungen ist und nicht die Neuanschaffung einer Aufbisschiene (kann ich mir zumindest kaum vorstellen)
ZitatEr kann natürlich nochmal versuchen mit dem Leiter SanVersZ zu reden...Wird genau gar nichts bringen, da ich ja da schon alles kleinlichst vorgetragen habe und bereits da, die anderen Zahnärzte gedeckt und mir gesagte wurde, dass ich jetzt halt damit Leben muss und mich draußen drum kümmern soll...
Zitat von: wolverine am 30. November 2024, 15:25:25
Es ist doch nicht Sinn der Sache, dass man eine zahnärztlich verordnete Aufbissschiene selbst kauft weil der zuständige Truppenzahnarzt diese nicht vernünftig angepasst hat. Das gilt es zu ermitteln und wenn es falsch gelaufen ist, zu korrigieren
Zitat von: Frittenbude am 30. November 2024, 01:04:45
er sagt mir:"so ca 150-180€". Ich war bei zwei Zahnärzten privat und die Kostenvoranschläge lagen bei 600€.
Zitathttps://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75033.msg753472.html#msg753472
Hallo,
zunächst: ich habe endlich mein Entlassungsdatum: 31.12.24.
Ich werde also ab 1.1.25 Übergangsgebührnisse beziehen und erstmal wird das mein einziges Einkommen sein. Ich müsste mich also in der GKV oder PKV krankenversichern.
Ich werde bereits 1-2 Wochen vorher das Land auf unbestimmte Zeit verlassen, mindestens 2 Jahre.