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Zitat von: xnos am 08. Dezember 2024, 22:54:39Zitat von: Barko am 08. Dezember 2024, 19:06:44
06:45 Vollzähligkeitsantreten
Hat das ein Vorgesetzter ,,schriftlich, mündlich oder in anderer Weise" erteilt?
Zitat von: Barko am 08. Dezember 2024, 19:06:44
Was hat sich hier getan in der Vorschrift?
07:00 Dienstbeginn laut Dienstplan und Wochenrahmendienstplan.
06:45 Vollzähligkeitsantreten ohne jeglichen "offizielen" Befehl.
Ist das nun rechtmäßig oder nicht?
Zitat von: Barko am 08. Dezember 2024, 19:06:44
06:45 Vollzähligkeitsantreten
Zitat von: FleischHammer am 18. Juli 2018, 15:37:17
danke "nochmal"
06:30 Uhr Vollzähligkeit und Dienstbeginn laut Wochendienstplan 07:00Uhr
Mit den unterschiedlichen Dienstplänen ist mir neu. da werde ich mich informieren.
Man bekommt ja hier sehr wenig beigebracht und dann wundern sich die leute warum sie sich beschweren.
Wobei Ich mich nicht beschweren will sondern kein Fehler machen will als eingeteilter Führer.
Ich persönlich habe kein Problem eher da zu sein und Dienstbeginn heist bei mir auch In Uniform und arbeitsbereit/ dienstfähig.
Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 15:41:30
Herrschende Lehrmeinung ist, dass dies für Soldaten analog gilt.
Zitat von: Maj a.D. am 18. Juli 2018, 15:41:30
eben als Nachgang zu dem oben zitierten höchstrichterlichen Urteil.
Zitat von: nochmal am 18. Juli 2018, 15:26:56
Also wenn 6.30 Vollzähligkeit bei dir ist, dann muss diese Im Dienstplan enthalten sein und dein Dienst beginnt um 06.30. Wenn du aber erst um 07.00 die Vollzähligkeit hast dann halt erst um 07.00.
Der Dienstbeginn kann auf dem Rahmendienstplan (der in der regel immer gilt und nicht im Wochendienstplan ersichtlich ist) früher sein als im Tagesdienst plan.
Es kommt häufig vor das Pendler immer erst kurz vor Dienstbeginn da sind, aber sich noch umziehen müssen und somit erst nach Dienstbeginn anfangen zu arbeiten. D.h. das Umziehen zählt nicht zur Arbeitszeit, somit kommt derjenige permanent zu späht.